Preis
Aktionsparameter der Preispolitik, der üblicherweise als monetäre Gegenleistung („Entgelt“) eines Käufers für eine bestimmte Menge eines Wirtschaftsgutes bestimmter Qualität („Leistungsumfang“) definiert wird. Insofern besitzen Preise also stets einen Preiszähler (Entgelt) und einen Preisnenner (Leistungsumfang). Letzterer wird in der Preispolitik üblicherweise als konstant angesehen. In einer abnehmerorientierten Perspektive läßt sich der Güterpreis auch umfassender als alle mit der Beschaffung, der Nutzung und der Beseitigung des Gutes verbundenen Kosten interpretieren. In diesem Fall zählen zum Preis neben dem eigentlichen Verkaufsentgelt auch die Beschaffungsnebenkosten, z. B. für die Lieferung, Installation und Kreditierung, die zwischen verschiedenen Gütern oft differierenden Kosten des Produktunterhalts sowie der Reparatur und der Rückführung in den Stoffkreislauf bzw. (als Negativposten) die Wiederverkaufserlöse. Eine solche Perspektive bietet Ansatzpunkte für eine Differenzierung der Preispolitik im Hinblick auf diese unterschiedlichen Preisbestandteile. Sie führt nicht selten zu sog. „Preisbaukästen“ für ganz bestimmte Teilleistungen, zwischen denen eine Ausgleichskalkulation möglich ist. Darüber hinaus kann der Preis dann an unterschiedliche Service-Ansprüche der Abnehmer angepaßt und eine bessere Preisoptik betrieben werden. Der Einbezug der Beseitigungskosten erübrigt sich, wenn durch staatliche Maßnahmen diese auf die Hersteller der Produkte übertragen und dann als Kostenbestandteile in die Preiskalkulation eingehen. Die Berücksichtigung der unterschiedlichen Nebenkosten zum Verkaufspreis, die - wie das Beispiel des Automobils zeigt - oftmals höher als der Anschaffungspreis sein können, wird Zusatzkostenbewusstseingenannt. Beschaffungspreise sind die an den Lieferanten gezahlten Entgelte für bezogene Leistungen. Aufgrund artikelunspezifischer Preisnachlässe, z.B. Boni, sortimentsgrup- penspezifischer Rabatte etc., lassen sie sich nicht immer eindeutig bestimmen (Handelskalkulation). Nicht zuletzt daran scheitert die Judifizierung von Untereinstands- preisangeboten. Preise werden von Anbietern gefordert(„ Angebotspreise“), von Nachfragern geboten („Nachfragepreise“) bzw. am Markt akzeptiert („Marktpreise“). Für bestimmte Güter werden spezielle Preisbegriffe entwickelt: Neben den Preisen für materielle Güter gibt es z.B. solche für Dienstleistungen („Gebühren“), für Rechte (z.B. “Lizenzen“, „Pachten", „Mieten“), für öffentliche Güter („Tarife“) oder für Arbeit („Arbeitsentgelt “). Besteht das Entgelt einer Transaktion nicht aus monetären, sondern sachlichen Gegenleistungen, spricht man von Kompensations- oder Barter-Geschäften.
siehe unter absoluter Preis siehe unter Geldpreis.
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