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Preis

Aktionsparameter der Preispolitik, der üblicherweise als monetäre Gegenleistung („Entgelt“) eines Käufers für eine bestimmte Menge eines Wirtschaftsgutes bestimmter Qualität („Leistungsumfang“) definiert wird. Insofern besitzen Preise also stets einen Preiszähler (Entgelt) und einen Preisnenner (Leistungsumfang). Letzterer wird in der Preispolitik üblicherweise als konstant ange­sehen. In einer abnehmerorientierten Perspektive läßt sich der Güterpreis auch umfassender als alle mit der Beschaffung, der Nutzung und der Beseitigung des Gutes verbundenen Ko­sten interpretieren. In diesem Fall zählen zum Preis neben dem eigentlichen Verkaufs­entgelt auch die Beschaffungsnebenkosten, z. B. für die Lieferung, Installation und Kre­ditierung, die zwischen verschiedenen Gü­tern oft differierenden Kosten des Produkt­unterhalts sowie der Reparatur und der Rückführung in den Stoffkreislauf bzw. (als Negativposten) die Wiederverkaufserlöse. Eine solche Perspektive bietet Ansatzpunkte für eine Differenzierung der Preispolitik im Hinblick auf diese unterschiedlichen Preis­bestandteile. Sie führt nicht selten zu sog. „Preisbaukästen“ für ganz bestimmte Teil­leistungen, zwischen denen eine Aus­gleichskalkulation möglich ist. Darüber hin­aus kann der Preis dann an unterschiedliche Service-Ansprüche der Abnehmer angepaßt und eine bessere Preisoptik betrieben wer­den. Der Einbezug der Beseitigungskosten erübrigt sich, wenn durch staatliche Maß­nahmen diese auf die Hersteller der Produkte übertragen und dann als Kostenbestandteile in die Preiskalkulation eingehen. Die Be­rücksichtigung der unterschiedlichen Ne­benkosten zum Verkaufspreis, die - wie das Beispiel des Automobils zeigt - oftmals hö­her als der Anschaffungspreis sein können, wird Zusatzkostenbewusstseingenannt. Beschaffungspreise sind die an den Liefe­ranten gezahlten Entgelte für bezogene Leistungen. Aufgrund artikelunspezifischer Preisnachlässe, z.B. Boni, sortimentsgrup- penspezifischer Rabatte etc., lassen sie sich nicht immer eindeutig bestimmen (Han­delskalkulation). Nicht zuletzt daran schei­tert die Judifizierung von Untereinstands- preisangeboten. Preise werden von Anbietern gefordert(„ An­gebotspreise“), von Nachfragern geboten („Nachfragepreise“) bzw. am Markt akzeptiert („Marktpreise“). Für bestimmte Güter werden spezielle Preisbegriffe entwickelt: Neben den Preisen für materielle Güter gibt es z.B. solche für Dienstleistungen („Gebühren“), für Rechte (z.B. “Lizen­zen“, „Pachten", „Mieten“), für öffentliche Güter („Tarife“) oder für Arbeit („Arbeits­entgelt “). Besteht das Entgelt einer Transaktion nicht aus monetären, sondern sachlichen Gegenleistungen, spricht man von Kompensations- oder Barter-Geschäften.

siehe unter absoluter Preis siehe unter Geldpreis.

 

 


 

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