Stiftung Warentest
Die Stiftung Warentest (StiWa) in Berlin ist die bedeutsamste Institution des vergleichenden Warentests in der Bundesrepublik Deutschland. Sie wurde 1964 von der Bundesregierung ins Leben gerufen, um mit der Markttransparenz der Verbraucher den leistungsfähigen Wettbewerb im Konsumgütersektor zu fördern und zu sichern. Als unabhängige, staatlich unterstützte Testorganisation führt sie keine Auftragstests durch, auch wenn sie diesbezüglich immer wieder Anfragen erhält. Die Tests erfolgen in unabhängigen externen Prüfinstituten. Für diese entwirft die StiWa das Prüfprogramm; sie besorgt auch die zu testenden Produkte. Im Vordergrund der Tests steht die Funktionsprüfung, also der überprüfbare Gebrauchswert von Produkten. Analoges gilt für den Dienstleistungstest, der immer wichtiger geworden ist. Nicht wenige Tests erfolgen in sog. Gemeinschaftstests, v. a. als Kooperationsvorhaben westeuropäischer Testinstitutionen (EuropeanTesting Group). Die Kommunikation zwischen der StiWa und den Konsumgüteranbietern ist nicht nur möglich, sondern auch erwünscht. Was das Testprogramm angeht, so sollten die Anbieter die Chance nutzen, bestimmte Testvorhaben anzuregen. Aus dem Testprogramm, das im Kuratorium beraten wird (ihm gehören auch Vertreter von Industrie und Handel an), wählt die StiWa pro Jahr ca. 80 bis 90 Warentests und etwa 20 Dienstleistungstests aus. Eine Kommunikation mit den Anbietern ist bei den einzelnen Testvorhaben ebenfalls vorgesehen; diese sollen markt- und angebotsrelevante Angaben machen und als Sachverständige in den „Fachbeiräten“ mit- wirken (s. dazu den BDI-Leitfaden für Sachverständige aus der Industrie). Die StiWa informiert die Anbieter, der in einen Test einbezogenen Produkte bzw. Dienstleistungen über das Prüfprogramm sowie (Monate später) über die jeweiligen Prüfergebnisse. Auf diesem Weg lassen sich Fehler bzw. Ausreißer entdecken und Nachprüfungen anregen. Bei der Ermittlung der Qualitätsurteile sind v. a. folgende Aspekte von Bedeutung (Warentest): die Umsetzung von Prüfergebnissen in Urteile über einzelne Produkteigenschaften (Teilnoten), die Gewichtung einzelner Produkteigenschaften bzw. derTeilnoten, die Verpflichtung der StiWa, auch auf die Umweltverträglichkeit von Produkten zu achten und die Tradition, beim Qualitätsurteil die Preislage, über die ebenfalls berichtet wird, nicht mitzubewerten. Die Publikation der Testergebnisse zielt z. T. auf die Käufer und z. T. auf die Öffentlichkeit insgesamt. Die entgeltliche Verbreitung von Testergebnissen erfolgt über das „test“-Heft, die „test“-Sonderhefte, das „test“-Jahrbuch und die Buchreihe „profi-Ratgeber“, während zur unentgeltlichen Information v. a. Verbraucherberatungsstellen, Sendungen in Funk und Fernsehen, Presseberichte und die Werbung mit Testergebnissen (Testwerbung) beitragen. Breit angelegte Untersuchungen lassen enorme Testwirkungen nicht nur beim Konsumentenverhalten erkennen, sondern auch im Beschaffungsmarketing des Handels sowie - dadurch stark bedingt - im Absatzmarketing der Hersteller, deren Produktentwicklung inbegriffen. Über die Marketingwirkungen kommen die überwiegend positiven Testeffekte auch jenen Konsumenten zugute, die selbst keine Testurteile beachten (Non-use benefits).
Literatur: Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Leitfaden für die Sachverständigen der Industrie bei der Stiftung Warentest, 3. Aufl., Köln Silberer, G., Warentest - Informationsmarketing-Verbraucherverhalten, Berlin 1979. Stiftung Warentest (Hrsg.), Der starke Partner kritischer Verbraucher, Berlin 1987.
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