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Stiftung Warentest

Die Stiftung Warentest (StiWa) in Berlin ist die bedeutsamste Institution des verglei­chenden Warentests in der Bundesrepu­blik Deutschland. Sie wurde 1964 von der Bundesregierung ins Leben gerufen, um mit der Markttransparenz der Verbraucher den leistungsfähigen Wettbewerb im Konsumgütersektor zu fördern und zu sichern. Als unabhängige, staatlich unterstützte Testor­ganisation führt sie keine Auftragstests durch, auch wenn sie diesbezüglich immer wieder Anfragen erhält. Die Tests erfolgen in unabhängigen externen Prüfinstituten. Für diese entwirft die StiWa das Prüfprogramm; sie besorgt auch die zu testenden Produkte. Im Vordergrund der Tests steht die Funktionsprüfung, also der überprüfbare Gebrauchswert von Produk­ten. Analoges gilt für den Dienstleistungs­test, der immer wichtiger geworden ist. Nicht wenige Tests erfolgen in sog. Gemein­schaftstests, v. a. als Kooperationsvorhaben westeuropäischer Testinstitutionen (EuropeanTesting Group). Die Kommunikation zwischen der StiWa und den Konsumgüteranbietern ist nicht nur möglich, sondern auch erwünscht. Was das Testprogramm angeht, so sollten die Anbie­ter die Chance nutzen, bestimmte Testvorhaben anzuregen. Aus dem Testprogramm, das im Kuratorium beraten wird (ihm gehören auch Vertreter von Industrie und Handel an), wählt die StiWa pro Jahr ca. 80 bis 90 Waren­tests und etwa 20 Dienstleistungstests aus. Eine Kommunikation mit den Anbietern ist bei den einzelnen Testvorhaben ebenfalls vorgesehen; diese sollen markt- und ange­botsrelevante Angaben machen und als Sachverständige in den „Fachbeiräten“ mit- wirken (s. dazu den BDI-Leitfaden für Sach­verständige aus der Industrie). Die StiWa informiert die Anbieter, der in einen Test einbezogenen Produkte bzw. Dienstleistun­gen über das Prüfprogramm sowie (Monate später) über die jeweiligen Prüfergebnisse. Auf diesem Weg lassen sich Fehler bzw. Ausreißer entdecken und Nachprüfungen anregen. Bei der Ermittlung der Qualitätsurteile sind v. a. folgende Aspekte von Bedeutung (Warentest): die Umsetzung von Prüfergebnissen in Urteile über einzelne Produkteigenschaften (Teilnoten), die Gewichtung einzelner Produkteigen­schaften bzw. derTeilnoten, die Verpflichtung der StiWa, auch auf die Umweltverträglichkeit von Produkten zu achten und die Tradition, beim Qualitätsurteil die Preislage, über die ebenfalls berichtet wird, nicht mitzubewerten. Die Publikation der Testergebnisse zielt z. T. auf die Käufer und z. T. auf die Öffentlichkeit insgesamt. Die entgeltliche Verbreitung von Testergebnissen erfolgt über das „test“-Heft, die „test“-Sonderhefte, das „test“-Jahrbuch und die Buchreihe „profi-Ratgeber“, wäh­rend zur unentgeltlichen Information v. a. Verbraucherberatungsstellen, Sendungen in Funk und Fernsehen, Presseberichte und die Werbung mit Testergebnissen (Test­werbung) beitragen. Breit angelegte Unter­suchungen lassen enorme Testwirkungen nicht nur beim Konsumentenverhalten er­kennen, sondern auch im Beschaffungsmar­keting des Handels sowie - dadurch stark be­dingt - im Absatzmarketing der Hersteller, deren Produktentwicklung inbegriffen. Über die Marketingwirkungen kommen die überwiegend positiven Testeffekte auch je­nen Konsumenten zugute, die selbst keine Testurteile beachten (Non-use benefits).

Literatur: Bundesverband der Deutschen Indu­strie (BDI), Leitfaden für die Sachverständigen der Industrie bei der Stiftung Warentest, 3. Aufl., Köln Silberer, G., Warentest - Informationsmarketing-Verbraucherverhalten, Berlin 1979. Stif­tung Warentest (Hrsg.), Der starke Partner kriti­scher Verbraucher, Berlin 1987.

 

 


 

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