Abgaben, öffentliche
Sammelbegriff für alle durch Finanzhoheit der Gebietskörperschaften von Bürgern erhobenen Geldleistungen, wenn ein bestimmter gesetzlicher Tatbestand erfüllt wird. A. werden unterschieden in: generelle A., die ohne Gegenleistung erhoben werden und Steuern, Zölle, Abschöpfungen sind; spezielle A., die auf besonderen Gegenleistungen beruhen und Gebühren, Beiträge sowie Sonder-Abgaben, öffentliche umfassen, die in der Hauptsache aus wirtschaftspolitischen Gründen Vor- und Nachteile zwischen den Wirtschaftssubjekten ausgleichen sollen, z.B. A. für den Lastenausgleich. A. sind neben den Erwerbseinkünften, Zuweisungen, aufgenommenen Krediten und sonstigen Einnahmen öffentliche Einnahmen.
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