A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
wirtschaftslexikon wirtschaftslexikon
 
Wirtschaftslexikon Wirtschaftslexikon

 

wirtschaftslexikon online lexikon wirtschaftslexikon
   
 
     
wirtschaftslexikon    
   
    betriebswirtschaft
     
 
x

Abgaben, öffentliche

Sammelbegriff für alle durch Finanzhoheit der  Gebietskörperschaften von Bürgern erhobenen Geldleistungen, wenn ein bestimmter gesetzlicher Tatbestand erfüllt wird. A. werden unterschieden in: generelle A., die ohne Gegenleistung erhoben werden und Steuern, Zölle, Abschöpfungen sind; spezielle A., die auf besonderen Gegenleistungen beruhen und Gebühren, Beiträge sowie Sonder-Abgaben, öffentliche umfassen, die in der Hauptsache aus wirtschaftspolitischen Gründen Vor- und Nachteile zwischen den Wirtschaftssubjekten ausgleichen sollen, z.B. A. für den Lastenausgleich. A. sind neben den Erwerbseinkünften, Zuweisungen, aufgenommenen Krediten und sonstigen Einnahmen öffentliche Einnahmen.

 

 


 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Abgabe
 
Abgabenordnung