Abgabe
1. in der Betriebswirtschaftslehre Kosten, die sich aus der Wahl des Standorts (international, national) ergeben und im wesentlichen Steuern sind, z.B. Gewerbesteuer bzw. unterschiedlich hohe A. für die Gewerbesteuer wg. unterschiedlich hoher Hebesätze.
2. Sozialabgaben siehe payroll tax, von Pflicht- und freiwilligen Mitgliedern der Sozialversicherung im Quellenabzugsverfahren (Quellensteuer) erhobene Beiträge neben denen der Arbeitgeber . A. treten zu der individuellen Steuerlast hinzu und werden deshalb auch als "Steuer und steuerähnliche A." bezeichnet. Sind vorherrschende Einnahmequelle der Sozialversicherungsträger neben Zuweisungen der öffentlichen Hand und sonstigen Einnahmen. A. sind ihrer Finanzierung nach weder dem Äquivalenzprinzip noch dem Leistungsfähigkeitsprinzip (Finanzwissenschaft,
3. 1.) voll zuzuordnen.
3. Abgabe, öffentliche.
|