Bank
Aus ital. banco = Tisch, den die Geldwechsler im Mittelalter zur Abwicklung ihrer Geschäfte aufstellten. Oberbegriff für Geldinstitute, insbesondere private Banken, die Bankgeschäfte gem. § 1 KWG (Kreditwesengesetz) betreiben; das sind hauptsächlich: Entgegennahme von Sicht-, Termin- und Spareinlagen, Gewährung von Krediten, Abwicklung des Zahlungsverkehrs, Kauf, Verkauf, Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren im Auftrag der Kunden, Beteiligung an Wertpapier- Emissionen und die Durchführung von Devisengeschäften (Devisentermingeschäft). Die in der Bundesrepublik Deutschland tätigen privaten Geschäftsbanken gehören fast ausnahmslos dem Bundesverband deutscher Banken an.
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