Finanzplan
Niederschlag der Finanzplanung als systematische Zusammenstellung der Zahlungsströme, die ein Unternehmen über bestimmte kommende Zeiträume erwartet bzw. plant. Finanzpläne werden für kurze, mittlere und lange Fristen aufgestellt. Sie sind umso detaillierter, je kurzfristiger sie sind. Die Grundstruktur ist bei unterschiedlichem Detaillierungsgrad stets wie folgt: Anfangsbestand an Zahlungsmitteln + in der Planperiode erwartete Einnahmen - in der Planperiode erwartete Ausgaben = Endbestand an Zahlungsmitteln; auf den sich ergebenden Saldo (Endbestand) sind dann entspr. Deckungs- oder Anlagemassnahmen auszurichten. Banken erwarten im Rahmen ihrer Kreditwürdigkeitsprüfung die Vorlage von Finanzplänen der Kredit suchenden Unternehmen, um sich ein Bild über die vorgesehenen finanzwirtschaftlichen Abläufe und die Kreditverwendung machen zu können. Je nach Planungshorizont kurz-, mittel- oder langfristig.
1. gegenüber dem jährlich aufzustellenden Haushaltsplan die nach § 9 des StabG für einen Zeitraum von fünf Jahren aufzustellende Schätzung mutmaßlicher Einnahmen und Ausgaben sowie ihrer Deckungsmöglichkeiten für den Bund. Wird vom Finanzminister aufgestellt, von der Regierung beschlossen. S. auch Finanzplanung .
2. lückenlose und zeitlich präzise Gegenüberstellung aller zukünftigen Einnahmen und Ausgaben einer Unternehmung (Betrieb, I.,
2.), um ihren Mittelbedarf und seine Deckung festzustellen. Der F. muß drohende Unter- bzw. Illiquidität (Liquidität) sowie Liquiditätsüberschüsse anzeigen, damit die Zahlungsströme nach Kriterien der Rentabilität sowie Liquidität gesteuert werden können.
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