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Finanzsektor


1. siehe finanzieller Sektor siehe Finanzunternehmen; im  Gesamtwirtschaftlichen Rechnungswesen , hier in der  Geldvermögensrechnung und Finanzierungsrechnung , die Zusammenfassung von Bundesbank , Geschäftsbanken , Bausparkassen und Versicherungen einschl. Sozialversicherungen , jedoch ohne Kapitalanlagegesellschaften (Investmentgesellschaften) und Wertpapiersammelbanken, deren Nettokäufe an festverzinslichen Wertpapieren und Aktien den Erwerbern der Anteilscheine zugerechnet werden.
2. in der Gliederung der Wirtschaftssubjekte nach dem Kriterium gleichartiger Tätigkeit umfaßt der Finanzsektor alle Finanzunternehmen mit der Haupttätigkeit, Kredite zu nehmen und zu gewähren sowie Versicherungsschutz anzubieten. Danach zählen neben den unter
1. genannten Unternehmen auch Kapitalanlagegesellschaften zum F., aber nicht Sozialversicherungen, da sie sich durch Zwangsbeiträge finanzieren und zum öffentlichen Sektor zählen.

 

 


 

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