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Geldmarktpapiere

Kurzlaufende Wertpapiere (bis zu 90 Tagen), wie z. B. Schatzwechsel und Schatzanweisungen von Bund, Ländern, Bundespost und Bundesbahn, Vorratsstellenwechsel und Privatdiskonten, die der Geldmarktregulierung (Geldmarkt) durch die Bundesbank dienen. Für diese Papiere werden von der Bundesbank An-und Verkaufssätze festgelegt, die sie je nach der Geldmarktentwicklung und ihren kreditpolitischen Absichten variieren kann. Offenmarktpolitik.




auf dem Geldmarkt gehandelte Wertpapiere zwischen Bundesbank und Banken . Zu unterscheiden sind:
1. Finanzierungspapiere , die wiederum in solche zu gliedern sind, die in die Geldmarktregulierung einbezogen, d.h. jederzeitige Rückgabe vor Fälligkeit gegen Zentralbankgeld (Geldarten) wie z.B. Schatzwechsel des Bundes mit unterschiedlicher Laufzeit, und die nicht in diese einbezogen sind (N-Papiere) wie z.B. Unverzinsliche Schatzanweisungen;
2. Mobilisierungs- und Liquiditätspapiere zum Betreiben der Offenmarktpolitik , die nur als N-Titel begeben werden;
3. Privatdiskonte , die auch im Wege der Geldmarktregulierung von der Bundesbank angekauft werden.

 

 


 

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