Hypothekenbanken
Private Spezialbanken, die ausschließlich oder vorwiegend langfristige Kredite gegen Grundpfandrechte
Kreditinstitute in der Rechtsform der Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien, die Grundstücke gegen Bestellung einer Hypothek beleihen und Schuldverschreibungen ausgeben. Durch das Gesetz über die H. von 1988 wurde der Rahmen für nachstellige Beleihungen, die über 60% des Beleihungswertes hinausgehen, auf 15% des Gesamtbetrages hypothekarischer Beleihungen und die Umlaufgrenze für die Ausgabe von Pfandbriefen und Schuldverschreibungen auf das Sechzigfache des Haftungskapitals festgelegt sowie der speziell für Hypothekenbanken geltende Eigenkapital-Begriff durch den des KWG abgelöst. H. unterliegen der Bankenaufsicht.
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