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Kapitalfreisetzung

Vermögensumschichtung (Vermögen) außerhalb des normalen Umsatzprozesses durch:
1. vorzeitige Veräußerung für die Unternehmung (Betrieb, I.) nicht mehr wesentlich erscheinender Teile des Anlagevermögens , oft verbunden mit einer weiteren Nutzung, z.B. durch das Sale- and lease-back-Verfahren (Leasing);
2. Verkürzung der Bindungsfrist von bzw. Abbau des Bestandes an Umlaufvermögen , z.B. Lagerabbau, Einsatz des Factoring ;
3. erzielte Zahlungsmittelzuflüsse aufgrund des Absatzes produzierter Güter , die das bisher im Anlagevermögen gebundene Kapital liquidisieren;
4. eine nicht sofortige Reinvestition der unter
3. erwähnten Mittel. Bei bestimmten Bedingungen (mehrere gleichartige Anlagegüter mit unterschiedlichen Reinvestitionszeitpunkten und Konstanz der Anschaffungskosten) kann auch eine dauerhafte Kapitalfreisetzung erreicht werden. Maßnahmen zur K. haben Kostensenkung (Kosten) zum Ziel und betreffen die Innenfinanzierung.

 

 


 

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