Kapitalflussrechnung
Inhaltsübersicht
I. Begriff der Kapitalflussrechnung
II. Erscheinungsformen
III. Anwendungsbereiche
I. Begriff der Kapitalflussrechnung
Die Kapitalflussrechnung (KFR) ist eine liquiditätsorientierte Stromgrößenrechnung. Sie bildet einen Teil des liquiditätsorientierten Rechnungswesens der Unternehmung (Chmielewicz, K. 1995). Gebräuchlich ist auch die synonyme Bezeichnung „ Finanzierungsrechnung “ (FR). In jüngerer Zeit bezeichnet der Begriff „ Kapitalflussrechnung “ vorwiegend jene Klasse der FR, die auf der Grundlage von handelsrechtlichen Jahresabschlüssen bzw. Konzernabschlüssen in Ergänzung von Bilanz und Erfolgsrechnung der Information Außenstehender über zahlungsrelevante Vorgänge abgelaufener Rechnungsperioden dienen soll.
II. Erscheinungsformen
Die möglichen Erscheinungsformen der KFR sind vielgestaltig. Nach verschiedenen Differenzierungskriterien können die folgenden Arten der KFR unterschieden werden (Buchmann, R./Chmielewicz, K. 1990; Chmielewicz, K. 1993; Mansch, H./v. Wysocki, K. 1996):
1. Differenzierung der KFR nach dem rechentechnischem Aufbau a) Auf Zahlungsströmen aufbauende KFR
Zu der Gruppe der auf Zahlungsströmen aufbauenden KFR gehören alle Rechenwerke, die auf Einzahlungen und Auszahlungen (Einnahmen und Ausgaben) von Bar- und Buchgeld beruhen (v. Wysocki, 1990). In solchen Rechnungen werden nur tatsächliche Zahlungen erfasst; eine Periodenabgrenzung wird nicht vorgenommen. Ferner werden die Zahlungsströme möglichst brutto erfasst und dargestellt. b) Auf periodisierten Größen des Jahresabschlusses aufbauende KFR
Teilweise werden KFR nicht unmittelbar auf Zahlungsgrößen aufgebaut, sondern aus Größen des Jahresabschlusses (Bilanz und GuV) durch Rückrechnung entwickelt. Als wesentlicher Grund für ein solches Vorgehen kann die Tatsache angeführt werden, dass das herkömmliche Rechnungswesen weit mehr auf die Erfassung von Bestandsänderungen sowie von Aufwendungen und Erträgen i.S.v. periodisierten Einzahlungen und Auszahlungen ausgerichtet ist als auf die unmittelbare Erfassung von Zahlungsvorgängen. Die Folge ist, dass in praxi die Zahlungsströme meist „ indirekt “ aus den Bestandsänderungen bzw. aus den Erfolgsgrößen einer Periode entwickelt werden.
Die KFR können als Planungs- oder Prognoserechnungen einerseits und als Ist-Rechnungen (Vergangenheitsrechnungen) andererseits aufgestellt werden.
3. Differenzierung der KFR nach der Länge der Referenzperiode
Wird die KFR aus Jahres- (ggf. Quartals- oder Monats-) Abschlüssen abgeleitet, ist die (Mindest-) Länge der Referenzperiode durch das der Rechnung zugrundeliegende Ausgangs-Datenmaterial bestimmt; aus einem Jahresabschluss können unterjährige Rechnungen nicht abgeleitet werden. Möglich ist es aber, aus Jahres- (Quartals- oder Monats-) Abschlüssen mehrperiodige KFR abzuleiten. Wird die KFR dagegen direkt aus Zahlungsströmen abgeleitet, kann die Referenzperiode beliebig gewählt werden.
4. Differenzierung nach Objektbereichen der KFR
Man gelangt zu segmentierten KFR, wenn der Objektbereich der KFR nur auf Teile der Finanzwirtschaft eines Unternehmens (Konzerns) bezogen wird (Gebhardt, G. 1993). Denkbar sind segmentierte KFR für einzelne Konzern-Tochtergesellschaften, Geschäftsbereiche, Zweigwerke, für einzelne Regionen, für einzelne Kunden oder Kundengruppen sowie für einzelne Währungen.
5. Differenzierung von KFR nach dem Umfang des sog. Zahlungsmittelfonds
Jede KFR hängt schließlich in ihrer Gestaltung und in ihrer Aussagekraft von der inhaltlichen Abgrenzung dessen ab, was als Zahlungsmittelfonds (Finanzmittelfonds, Liquiditätsfonds, Liquiditätsposition o.ä.) bezeichnet wird. Fraglich kann sein, ob als Zahlungsmittelfonds für die KFR nur die Bestände an Bar- und Buchgeld betrachtet werden oder ob zusätzlich (kurzfristige) Forderungen/Verbindlichkeiten bzw. leicht liquidierbare Vermögensgegenstände dem Zahlungsmittelfonds zugerechnet werden sollen.
III. Anwendungsbereiche
Der Arbeitskreis Finanzierungsrechnung der Schmalenbach-Gesellschaft, (Mansch, H./v. Wysocki, K. 1996) nennt verschiedene Anwendungsbereiche der KFR i.w.S.
1. KFR zur strategischen Unternehmenssteuerung
Durch die strategische KFR sollen die finanzwirtschaftlichen Auswirkungen strategischer Überlegungen erfasst werden, seien es die finanziellen Auswirkungen von Umstrukturierungsmaßnahmen, der Aufnahme neuer oder der Aufgabe bisheriger Geschäftsbereiche oder der Erschließung neuer Märkte. Hier geht es um die Erfassung der durch die Maßnahmen entstehenden (Veränderungen der) Finanzströme, um die Vorausschau der Innen- und Außenfinanzierungs-Spielräume bzw. -Notwendigkeiten sowie um die Feststellung der durch die Maßnahmen bewirkten Bindungsfristen als Grundlage für die Erfassung bestehender finanzieller Risiken (Mansch, H./v. Wysocki, K. 1996).
2. Rechnungen zur operativen Unternehmenssteuerung
Es handelt sich hierbei um mehrjährige Rechnungen, deren Hauptzweck es ist, Investition und Finanzierung über einen längeren (mehrjährigen) Zeitraum zielorientiert abzustimmen: Die längerfristige Liquiditätssicherung, die Erreichung bzw. Erhaltung bestimmter Bilanzstrukturen, die Optimierung des Erfolgsbeitrags der Finanzierung und die finanzwirtschaftliche Beurteilung alternativer strategischer Maßnahmen sind die Zwecke solcher Rechnungen.
3. Projektbezogene KFR
Die projektbezogenen KFR bieten sich an, wenn Unternehmen große Fertigungsaufträge mit relativ langer Fertigungsdauer abwickeln. Die projektbezogenen KFR unterscheiden sich von den operativen KFR dadurch, dass sie sich nicht auf bestimmte Zeiträume, sondern auf die Abwicklungsdauer eines Projekts beziehen (Projektfinanzierung).
4. KFR zur kurzfristigen Gelddisposition
Die Aufgabe der Rechnungen zur kurzfristigen Gelddisposition besteht darin, im Rahmen der längerfristigen KFR sämtliche innerhalb eines kurzen Zeitraums zahlungswirksamen Vorgänge zeitpunkt- und betragsgenau zu erfassen und damit die innerhalb der Betrachtungsperiode auftretenden Zahlungsüberschüsse bzw. Unterdeckungen offenzulegen. Empfohlen werden rollierende Planungen, die in relativ kurzen Abständen auf der Grundlage der Ist-Ergebnisse fortgeschrieben werden.
5. KFR zur Information Außenstehender, KFR i.e.S.
Im Zuge der Internationalisierung von Rechnungslegungsregeln sind in der jüngeren Zeit Finanzierungsrechnungen zur Information Außenstehender in den Vordergrund des Interesses gerückt. Die Bezeichnung „ Cashflow Statement “ wird in Deutschland üblicherweise mit „ Kapitalflussrechnung “ übersetzt. a) Grundlagen (1) Nationale und internationale Entwicklungen
In den angelsächsischen Ländern, insbesondere in den USA und in Großbritannien, werden von den börsennotierten Gesellschaften seit längerem KFRen als (dritter) Teil des offenzulegenden Jahresabschlusses neben der Bilanz und der Erfolgsrechnung verlangt. So regelt in den USA der Standard SFAS No. 95 „ Statement of Cashflows “ (FASB, 1988) die Erstellung von externen KFRen. In Großbritannien sind „ Cashflow Statements “ durch die Stellungnahme FRS No. 1 (ASB, 1996) vorgeschrieben. Auf internationaler Ebene liegt die Stellungnahme IAS 7 „ Cashflow Statements “ des International Accounting Standards Committee (IASC, 1992) vor. In Deutschland wurde die Anpassung an die internationalen Standards durch die gemeinsam vom Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. und vom Arbeitskreis „ Finanzierungsrechnung “ der Schmalenbach-Gesellschaft erarbeitete Stellungnahme: „ Die Kapitalflussrechnung als Ergänzung des Jahres- und Konzernabschlusses “ (Hauptfachausschuß des IDW, /Arbeitskreis „ Finanzierungsrechnung “ , 1995) vorgenommen.
Einzel-KFR und Konzern-KFR wurden bislang in Deutschland nur freiwillig aufgestellt. Durch die Neufassung des § 297 I HGB sind „ börsennotierte Mutterunternehmen “ erstmalig in Deutschland zur Aufstellung von externen Konzern-KFRen verpflichtet worden. Das auf der Grundlage von § 342 I HGB im Jahre 1998 gegründete private „ Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee “ (DRSC) hat im Jahre 1999 einen Deutschen Rechnungslegungsstandard zur Kapitalflussrechnung vorgelegt (DRSR, (1999)). Dieser Standard lehnt sich unter Berücksichtigung der nationalen deutschen Besonderheiten auf der Grundlage der Stellungnahme SG/HFA 1/1995 (Hauptfachausschuß des IDW, /Arbeitskreis „ Finanzierungsrechnung “ , 1995) sowohl an SFAS No. 95 (FASB, 1988) als auch an IAS 7 (IASC, 1992) an. Die Stellungnahmen/Standards können deshalb nachfolgend in den Grundzügen gemeinsam dargestellt werden. (2) Aufgaben externer KFR
Hauptaufgabe der externen KFR ist (FASB, 1988; ähnlich: ASB, 1996; IASC, 1992; Hauptfachausschuß des IDW, /Arbeitskreis „ Finanzierungsrechnung “ , 1995; DRSC, 1999) die Offenlegung von Informationen über Zahlungsströme, die es zusammen mit den aus der Bilanz und der Erfolgsrechnung verfügbaren Informationen den Investoren, Gläubigern und der Öffentlichkeit gestatten sollen, Informationen zu erhalten:
- | über die Fähigkeit des Unternehmens (Konzerns), Zahlungsüberschüsse zu erwirtschaften, | - | über die Fähigkeit des Unternehmens (Konzerns), seinen Verbindlichkeiten nachzukommen, Dividenden zu zahlen sowie kreditwürdig zu bleiben, | - | über die möglichen Divergenzen zwischen dem Jahresergebnis und den dazugehörigen Zahlungsvorgängen und | - | über die Auswirkungen zahlungswirksamer sowie zahlungsunwirksamer Investitions- und Finanzierungsvorgänge auf die Finanzlage des Unternehmens (Konzerns) während der Abrechnungsperiode.) | (3) Struktur- und Gestaltungsgrundsätze
Gemeinsam sind den verschiedenen Stellungnahmen die folgenden Strukturen der externen KFR:
- | Die KFRen sollen als Liquiditätsnachweis die Veränderungen und die Zusammensetzung eines Finanzmittelfonds i.S. eines Bestandes liquider oder liquidisierbarer Mittelbestände während einer Abrechnungsperiode nachweisen. | - | Die KFRen sollen die Herkunft und die Verwendung der liquiden Mittel als Einnahmen (Einzahlungen) und Ausgaben (Auszahlungen) während der Abrechnungsperiode zeigen. | - | Die KFRen sollen mindestens die Zuflüsse/Abflüsse aus den Teilbereichen „ Laufende Geschäftstätigkeit “ , „ Investitionstätigkeit “ und „ Finanzierungstätigkeit “ während der Abrechnungsperiode getrennt darstellen. |
Aus dem Charakter der externen KFRen als dritte (offizielle) Jahresrechnung neben der Bilanz und neben der Gewinn- und Verlustrechnung ergeben sich darüber hinaus die folgenden (formalen) Gestaltungsgrundsätze (Mansch, H./v. Wysocki, K. 1996):
- | Der Grundsatz der Nachprüfbarkeit: Da die KFR – wie die Bilanz und wie die Gewinn- und Verlustrechnung – auf den im Rechnungswesen erfassten Geschäftsvorfällen beruht, muss sie aus diesen im Rechnungswesen erfassten Daten – ggf. unter Verwendung zusätzlicher Informationen – ableitbar sein. | - | Der Grundsatz der Wesentlichkeit: Der Grundsatz der Wesentlichkeit gilt für den Bereich der KFR genauso wie für die Bilanz und für die Gewinn- und Verlustrechnung. | - | Der Grundsatz der Stetigkeit: Im Interesse der zeitlichen Vergleichbarkeit von KFRen und der durch sie abgebildeten Zahlungsströme soll der Stetigkeitsgrundsatz insbesondere bei der Abgrenzung des Finanzmittelfonds und bei der Abgrenzung der Bereiche der KFR beachtet werden. | - | Beachtung des Bruttoprinzips: Da in der KFR sämtliche Zahlungsvorgänge gezeigt werden sollen, ist eine Saldierung von Einzahlungen und Auszahlungen nicht sachgerecht. Lediglich bei Posten mit großen Beträgen und kurzer Laufzeit kann aus Praktikabilitätsgründen vom Prinzip des Bruttoausweises abgewichen werden. | - | Für die Darstellung der KFR soll die Staffelform verwendet werden. | b) Die Abgrenzung des Finanzmittelfonds
Sämtliche Stellungnahmen/Standards verlangen eine möglichst enge Abgrenzung des sog. Finanzmittelfonds. In den Finanzmittelfonds sind nur Zahlungsmittel und „ Zahlungsmitteläquivalente “ aufzunehmen. Als Zahlungsmitteläquivalente gelten nur solche Bestände, die jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werden können und die nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen. Dies soll in der Regel bei einer Restlaufzeit von nicht mehr als drei Monaten, gerechnet vom Erwerbszeitpunkt, der Fall sein. Bezogen auf das Bilanzgliederungsschema nach § 266 II, Pos. B IV HGB handelt es sich um die „ Liquiden Mittel “ , also um Schecks, Kassenbestand, Bundesbankguthaben und Guthaben bei Kreditinstituten (Mansch, H./Stolberg, K./v. Wysocki, K. 1995), sofern deren Laufzeit die Dreimonatsfrist nicht überschreitet. Die Abgrenzung ist stetig vorzunehmen und zu erläutern. c) Aufbau der externen KFR
Die Veränderung des Finanzmittelfonds und deren Ursachen (Herkunft und Verwendung aus laufender Geschäftstätigkeit, aus Investitionstätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit) sind in der externen KFR wie folgt darzustellen (s. Abb. 1).
Abb. 1: Grundschema der externen KFR d) Mittelherkunft/-verwendung aus der laufenden Geschäftstätigkeit
Zuflüsse und Abflüsse aus der laufenden Geschäftstätigkeit (Abb. 1, Zeile I.) ergeben sich insbesondere aus der Umsatztätigkeit, d.h. aus dem Produktions-, Verkaufs- und Servicebereich. Es ist eine Eigenart aller Standards, dass die Zahlungsströme nur negativ abgegrenzt werden: Zur laufenden Geschäftstätigkeit gehören alle Zahlungen, die nicht unmittelbar der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind.
Nach sämtlichen Standards können die Zahlungsströme aus der laufenden Geschäftstätigkeit sowohl nach der „ direkten Methode “ als auch nach der (in der Praxis üblichen) „ indirekten Methode “ dargestellt werden. Bei direkter Darstellung werden die sich im Bereich der laufenden Geschäftsführung ergebenden Einzahlungen und Auszahlungen in entsprechender Gliederung als Bruttoziffern einander gegenübergestellt.
Bei Anwendung der indirekten Methode wird der Mittelzufluss/-abfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit durch Rückrechnung ermittelt, indem das Periodenergebnis um zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge, um Bestandsänderungen bei Posten des Nettoumlaufvermögens und um alle anderen Posten, die Zahlungsvorgänge aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit darstellen, korrigiert wird. Es ergibt sich das Berechnungsschema nach Abb. 2 (nach DRS 2, 1999).
Abb. 2: Indirekte Darstellung der Zuflüsse/Abflüsse aus der laufenden Geschäftstätigkeit
Wie aus dem Gliederungsschema (Abb. 2) hervorgeht, besteht die Rückrechnung aus dem Jahresergebnis aus drei Komponentengruppen, nämlich
- | aus der Rückrechnung der zahlungsunwirksamen Aufwendungen und Erträge (Abb. 2, Posten 2 – 4), | - | aus der Zu- bzw. Abrechnung sämtlicher Bestandsveränderungen im Bereich der kurzfristigen Aktiva und Passiva, und zwar unabhängig davon, ob diese Bestandsveränderungen zahlungswirksam sind oder nicht (Abb. 2, Posten 6 und 7) und | - | aus der Eliminierung von sonstigen Vorgängen, die nicht im Bereich der laufenden Geschäftstätigkeit gezeigt werden sollen (z.B. Abb. 2, Posten 5). |
Die Aussonderung außerordentlicher Vorgänge ist nach IAS 1.85 nicht mehr zulässig. Ein kontrovers diskutiertes Problem stellt die Zuordnung von Zinszahlungen, erhaltenen Dividendenzahlungen und Ertragsteuerzahlungen dar. SFAS No. 95 (FASB 1988) ordnet diese Posten dem Bereich der laufenden Geschäftstätigkeit zu; die übrigen Stellungnahmen/Standards sehen auch alternative Zuordnungen vor. e) Mittelherkunft/-verwendung aus der Investitionstätigkeit
Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit (Abb. 1, Zeile II.) sind nach allen Stellungnahmen/Standards stets nach der direkten Methode darzustellen. Es handelt sich um Zahlungen aus Investitionen (Desinvestitionen) im Bereich des Sach- und Finanzanlagevermögens (gem. § 266 II Pos. AI bis III HGB: Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen, Finanzanlagen und Anzahlungen auf Anlagegegenstände). Bestandsveränderungen bei den Vorräten zählen nicht zum Investitionsbereich. f) Mittelherkunft/-verwendung aus der Finanzierungstätigkeit
Der Finanzierungstätigkeit (Abb. 1, Zeile III.) sind in direkter Darstellung die Mittelzuflüsse/-abflüsse aus der Finanzierung mit Eigen- und Fremdkapital zuzuordnen, also die Mittelzuflüsse aus Kapitalerhöhungen und Kreditaufnahmen (sofern nicht im Bereich der laufenden Geschäftstätigkeit erfasst) und die Mittelabflüsse aus Zahlungen an die Kapitaleigner aus Kredittilgungen. Auf die Zuordnung von Zinszahlungen und empfangenen Dividenden wird verwiesen (vgl. oben, 5.c.(1)). g) Veränderungen des Finanzmittelfonds
Die Summe aus den Mittelzuflüssen/-abflüssen aus den Bereichen Geschäftsführung, Investition und Finanzierung (Abb. 1, Zeile IV.) ist – zur zutreffenden Darstellung des Bestands der Zahlungsmittel und -äquivalente – um zahlungsunwirksame Veränderungen innerhalb des Finanzmittelfonds zu korrigieren (Abb. 1, Zeile V.).
Solche zahlungsunwirksamen Bestandsänderungen innerhalb des Finanzmittelfonds können sich aus
- | (Markt-) Wertänderungen, aus | - | Wechselkursänderungen von Fondsbeständen sowie aus | - | Zahlungsmittelzugängen/-abgängen im Zusammenhang mit der Einbeziehung (dem Ausscheiden) von Tochterunternehmen in den (aus dem) Konsolidierungskreis |
ergeben. (Zur Berechnung der Wertänderungen vgl. Mansch, H./Stolberg, K./v. Wysocki, K. 1995).
6. Besonderheiten von Konzern-Kapitalflussrechnungen a) Grundsätze
Die Grundsätze für die Aufstellung von Einzel-KFRen sind auch auf die Entwicklung von Konzern-KFRen anzuwenden, d.h. bei der Aufstellung von Konzern-KFRen ist im Sinne der Einheitstheorie von der Unterstellung auszugehen, dass alle in einen Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ein einziges Unternehmen wären. Es sind also in einer Konzern-KFR nur diejenigen Zahlungsströme abzubilden, die sich im Geschäftsverkehr des Konzerns mit nicht einbezogenen Unternehmen ergeben; Zahlungsvorgänge zwischen einbezogenen Unternehmen sind zu eliminieren (konsolidieren). b) Herleitung der Konzern-KFR
Eine Konzern-KFR kann auf verschiedenen Wegen aus den Konzerndaten abgeleitet werden. Möglich ist die direkte Ableitung aus einer „ Konzernbuchführung “ ; sie kann auch durch Konsolidierung der Einzel-KFRen der einbezogenen Unternehmen ermittelt werden; gebräuchlich ist in der Praxis jedoch die derivative Entwicklung aus dem Konzernabschluss.
Wenn eine Konzern-KFR als dritte Rechnung den aus Konzernbilanz und Konzernerfolgsrechnung (Konzernanhang) bestehenden Konzernabschluss ergänzen soll, muss der Kreis derjenigen Unternehmen, für die die Zahlungsströme in der Konzern-KFR abgebildet werden, mit dem Kreis derjenigen Unternehmen übereinstimmen, für die auch der übrige Konzernabschluss aufgestellt wird. Für eine abweichende Handhabung bieten sich keine Anhaltspunkte.
Der Kreis der in einem Konzernabschluss zu konsolidierenden Unternehmen kann sich dadurch verändern, dass entweder während der Abrechnungsperiode erworbene oder veräußerte Tochterunternehmen auch erstmalig (letztmalig) in den Konzernabschluss einbezogen werden. Der Kreis der einbezogenen Unternehmen kann sich aber auch dadurch ändern, dass ein bereits in Vorperioden erworbenes Tochterunternehmen in der Berichtsperiode erstmalig in den Konzernabschluss einbezogen wird. Es besteht schließlich die Möglichkeit, dass ein bisher einbezogenes Unternehmen zwar nicht veräußert wird, aber (aus hier nicht zu erörternden Gründen) aus dem Konsolidierungskreis ausscheidet. Alle vier Fälle sind entsprechend der Konzeption der KFR, nur Zahlungsvorgänge während der Berichtsperiode darzustellen, zu lösen. Sind z.B. mit dem erworbenen oder ausgeschiedenen Unternehmen Finanzmittelbestände übernommen oder abgegeben worden, so stellt dieser Finanzmittelzugang bzw. Abgang eine Einzahlung/Auszahlung dar. In der Konzern-KFR darf deshalb nur der um die erworbenen (abgegebenen) Finanzmittelbestände verminderte (erhöhte) Kaufpreis/Verkaufspreis als Auszahlung ausgewiesen werden. d) Zur Umrechnung von Fremdwährungsbeträgen
Im Grundsatz sind sämtliche Zahlungsvorgänge in anderen Währungen (Fremdwährungsbeträge) als in der Berichtswährung des Konzerns mit dem zum Zahlungszeitpunkt gültigen Transaktionskurs in die Berichtswährung umzurechnen. Die Stellungnahmen/Standards sehen als Vereinfachungs- und Näherungslösung die Verwendung von gewogenen Durchschnittskursen vor, die den Transaktionskursen möglichst nahe kommen sollen.
Besondere Probleme entstehen, wenn die Konzern-KFR aus den ggf. in Fremdwährung aufgestellten Einzel-KFRen ausländischer Tochterunternehmen abgeleitet wird. Auch wenn die Konzern-KFR derivativ aus dem (Gesamt-)Konzernabschluss abgeleitet wird, bedarf es nur bei vordergründiger Betrachtung keinerlei zusätzlicher Bemühungen zur adäquaten Berücksichtigung des Fremdwährungsproblems in der Konzern-KFR. Probleme der Währungsumrechnung und der Konsolidierung konzerninterner Zahlungsvorgänge treten dann explizit zwar nicht (mehr) auf. Es darf dabei aber nicht verkannt werden, dass bei derivativer Ableitung aus dem Konzernabschluss implizit jene Lösungen der Kursumrechnungsprobleme in die KFR übernommen werden, die bei Aufstellung der Konzernbilanz und der Konzernerfolgsrechnung zur Anwendung gelangt sind.
7. Zusätzliche Angaben zur Kapitalflussrechnung
Die Tatsache, dass in den Stellungnahmen wesentliche Verfahrensfragen bei der Aufstellung von KFRen der Disposition der rechnungslegenden Unternehmen/Konzerne überlassen geblieben sind, weil entweder die internationale Diskussion über die Gestaltung von KFRen noch nicht zum Abschluss gekommen ist oder weil (branchenbezogene) Besonderheiten einzelner Unternehmen und Konzerne in den Stellungnahmen nicht berücksichtigt werden konnten, haben zur Konsequenz, dass als Ergänzung zur KFR eine Reihe von Zusatzangaben verlangt wird (zu den Besonderheiten von KFR bei Kreditinstituten vgl. Bellavite-Hövermann, Y./Löw, E. 1998; zu den Besonderheiten von KFR bei Versicherungen vgl. Geib, G. 1998).
Die Zusatzangaben betreffen vor allem
- | den Finanzmittelfonds und seine Zusammensetzung, | - | die Angabe von Zins-, Dividenden- und Ertragsteuerzahlungen, | - | die Berichterstattung über zahlungsunwirksame Transaktionen, | - | Angaben über die Auswirkungen von Änderungen im Konsolidierungskreis auf die Konzern-KFR. |
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