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Kapitalsammelstellen


1. Institutionen, bei denen freiwillig oder gesetzlich erzwungen in großem Ausmaß Einlagen gehalten werden und die auf dem Geldmarkt , aber insbesondere auf dem Kapitalmarkt als Anleger auftreten und somit das Geldkapital (Kapital) an Nachfrager weiterleiten. K. sind Kreditinstitute , Versicherungen, Bausparkassen , Investmentgesellschaften .
2. in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung der Finanzsektor ohne Sozialversicherungshaushalte, da sie Zwangsbeiträge erheben.

 

 


 

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