A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
wirtschaftslexikon wirtschaftslexikon
 
Wirtschaftslexikon Wirtschaftslexikon

 

wirtschaftslexikon online lexikon wirtschaftslexikon
   
 
     
wirtschaftslexikon    
   
    betriebswirtschaft
     
 
x

Koinzidenz

das Zusammentreffen zweier Ereignisse. Geld als allgemeines Tauschmittel  (Geldfunktionen) reduziert die doppelte Koinzidenz eines Naturaltausches auf eine einfache K. und spart somit Transaktionskosten (Kosten). Doppelte K. in der Naturaltauschwirtschaft besteht darin, daß sowohl für Wirtschaftssubjekt A als Besitzer und Anbieter (S) von Gut 1 wie auch für B als Besitzer und Anbieter (S) von Gut 2 eine Koinzidenz erfüllt sein muß, u.zw. für A :
1. Er muß für sein Angebot von Gut 1 einen Nachfrager (D) finden, den B;
2. der Käufer seines Gutes 1 muß Anbieter (S) des von ihm nachgefragten (D) Gutes 2 sein. Entsprechende K. gilt für B.                        
Koinzidenz

Nur bei Erfüllung beider K. kommt es zu dem Gütertausch zwischen A und B. In der Geldwirtschaft verkauft A sein Gut 1 an B gegen Geld und erwirbt evtl. später                        
Koinzidenz

 in einem weiteren selbständigen Tauschakt von einem C gegen Geld das Gut 2:

 

 


 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Kohlepfennig
 
Kollegialprinzip