Kreditvermittler
siehe unter finanzielle Intermediäre siehe unter Finanzintermediäre siehe unter Intermediäre siehe unter sekundäre Finanzierungsinstitute
1. alle Institutionen, die auf organisierten Kapitalmärkten zwischen Angebot des finanziellen Überschußsektors der privaten Haushalte (Haushalt,
1.) und Nachfrage von Geldkapital des Defizitsektors von Unternehmen (Betrieb, I.,
1.) und öffentlichen Haushalten (Haushalt,
3.) vermitteln, so z.B. an Wertpapierbörsen (Börse). K. verbessern Anlage- und Finanzierungschancen der Marktteilnehmer. Siehe auch Allfinanz.
2. nur die nicht zum Bankensektor zählenden Institute, die im Unterschied zu Banken kein Geld produzieren, aber Geldsubstitute schaffen, indem sie inaktives Geld an sich ziehen und an kreditsuchende Wirtschaftssubjekte ausleihen. Ihre Tätigkeit hat keinen Einfluß auf die Geldmenge, bewirkt aber eine trendmäßige Verringerung der Geldnachfrage und damit auch des Zinses. K. unterliegen nicht der Mindestreservepflicht (Mindestreservepolitik) und können deshalb günstigere Konditionen als Banken bieten. K. sind z.B. Versicherungsgesellschaften, Bausparkassen, Kapitalanlagegesellschaften (Investmentgesellschaften), Kapitalbeteiligungsgesellschaften.
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