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Kurs

der an Börsen für Effekten, Devisen oder Waren festzusetzende oder sich bildende  Preis; in Prozent des Nennbetrages für Wertpapiere und in EUR je Stück für  Beteiligungspapiere. Es wird zwischen dem an deutschen Börsen dominierenden Kassa-K. und Termin-K. unterschieden. Kassa-K. wird am Kassamarkt als Einheits-K. vom K.-makler bis zu einem bestimmten Zeitpunkt aufgrund sämtlicher gesammelter Kauf- und Verkaufsaufträge umsatzmaximierend festgesetzt  (Einheitsnotierung) oder als variabler K. dreimal am Tag (Erster K. in der ersten halben Stunde, Einheits-K. zu einem festgesetzten Termin, Schluß-K. in der letzten halben Stunde der Börsenzeit) oder auch sobald der Makler Abschlüsse zustande bringt (variabler Handel). Der Termin-K. wird für erst später zu erfüllende Zeitgeschäfte auf dem Terminmarkt gebildet. Von freien Maklern wird der Spannungs-K., d.h. ein gespannter K. sowohl für Angebot und Nachfrage, festgesetzt, von den Kursmaklern im amtlichen Handel der amtliche K., der der wirklichen Geschäftslage des Verkehrs an der Börse entsprechen muß und für die bei den Banken getätigten Geschäfte maßgebend ist. Die Kennzeichnung G (Geld) hinter dem K. bedeutet Nachfrage, B (Brief) Angebot. K. ist reziproke Größe zur Rendite.

 

 


 

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