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Kurzarbeitergeld

von der Arbeitslosenversicherung gewährte Leistung an Kurzarbeiter. Leistungsdauer beträgt bis zu 24 Monaten; für die besonders vom Strukturwandel betroffene Stahlindustrie in den Jahren 1987 bis 1989 bis 36 Monate. Voraussetzung für Zahlung von K. ist, daß für mindestens ein Drittel der Arbeitnehmer die Arbeitszeit um mehr als 10% für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens vier Wochen infolge wirtschaftlicher Ursachen oder eines unabwendbaren Ereignisses verringert ist. Es beträgt für Arbeitnehmer ohne Kinder 63%, für Arbeitnehmer mit Kindern 68% des durch Kurzarbeit entgangenen Nettoentgelts. Für Empfänger von K. zahlt die Bundesanstalt für Arbeit anteilig die Kosten für Kranken -, Unfall - und Rentenversicherung . Das K. zeigt die stärkste Reaktion der Ausgabenarten der Bundesanstalt für Arbeit auf die Konjunktur (Konjunkturtheorie).

 

 


 

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