Lohnpolitik
Gesamtheit der Maßnahmen und wirtschaftspolitischen Aktivitäten des Staates und an der Lohnbildung beteiligten Parteien, die auf die Lohnbildung, die Lohnhöhe und Lohnstruktur gerichtet sind. Staatliche L.: In der Bundesrepublik beschränkt sie sich weitgehend auf Einkommenspolitik und auf Vermittlung und Schlichtung von Arbeitskämpfen. L. der Tarifparteien: Abschluß von Tarifverträgen nach Verhandlungen und eventuell Arbeitskämpfen im Rahmen der Tarifautonomie bei unterschiedlichen Zielsetzungen der Gewerkschaften (Veränderung der Einkommensverteilung zugunsten der Mitglieder u.a.) und Arbeitgeberverbänden (Betonung des Lohnes als Kostenfaktor). Betriebliche L.: unternehmensinterne Gestaltung der Lohnstruktur meist unter Einbeziehung übertariflicher Lohnkomponenten. Die bisherigen Konzepte der L. dienen meist der Stützung bestimmter Positionen: so vertreten die Arbeitgeber eher eine kostenneutrale L., die Gewerkschaften sprechen gerne von einer expansiven L., der sie eine Stärkung der Kaufkraft in konjunkturell schwierigen Zeiten zusprechen. Vertreter der Wirtschaftswissenschaft (z.B. im Sachverständigenrat) argumentieren häufig mit der produktivitätsorientierten Lohnpolitik , wonach Lohnerhöhungen mit entsprechenden Fortschritten der Produktivität korrespondieren sollten. S. Konjunkturpolitik.
|