Lombardpapiere
eigentlich: zum Lombard, d.h. zur Beleihung durch die Bundesbank, fähige Wertpapiere im Besitz der Banken . Die jeweils beleihbaren Wertpapiere sind im Lombardverzeichnis der Bundesbank eingetragen. Nach §19 BBkG sind grundsätzlich zugelassen: rediskontfähige Wechsel und Schatzwechsel mit einer Maximallaufzeit von drei Monaten, U -Schätze , sowie bestimmte Staatsschuldverschreibungen (Schuldverschreibung), Schuldbuchforderungen und ins Schuldbuch eingetragene Ausgleichsforderungen . Festlegung der qualitativen Anforderungen an die L. und deren jeweilige Beleihungsgrenzen sind wesentliche Elemente der Lombardpolitik .
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