Plankostenrechnung
Teil des internen Rechnungswesens der Bank. Planung der Kosten von Bankabteilungen und -leistungsarten als Plan- oder Standardkosten, um die Wirtschaftlichkeit des Arbeitens Ersterer bzw. die Selbstkosten Letzterer möglichst exakt zu planen. Diese werden als Sollkosten vorgegeben. In der späteren Kontrollphase werden die Abweichungen der Plan- von den Istkosten (Abweichungsanalyse) ermittelt und Massnahmen zur Korrektur eingeleitet. Die Rechnung verlangt die Aufgliederung der Bank in Kostenstellen, die möglichst tief gegliedert werden müssen, sowie eine der Leistungserbringung möglichst gut entspr. Bezugsgrössenentwicklung für die Kostenstellen; dies ist bei Banken schwierig. Neben Kostenplanung mittels Kostenbudgetierung, die z.T. eine Fortschreibung bzw. Hochrechnung von Kostenwerten als Planungswerte beinhaltet, wird die (eingeschränkte) Anwendung einer Plankostenrechnung im Bankbetrieb teilw. praktiziert. ursprünglich war die Übertragbarkeit der Plankostenrechnung angesichts des für den Bankenbereich typischen hohen Anteils an Gemein- und Fixkosten umstritten. Dabei muss zwischen den beiden Grundtypen, starrer und flexibler Plankostenrechnung, differenziert werden.
ist ein System der Kostenrechnung, bei dem Kosten auf geplanten Mengen und Preisen beruhen. Im Wesentlichen werden drei Formen unterschieden:
(1) starre Plankostenrechnung,
(2) flexible Plankostenrechnung auf Vollkostenbasis und
(3) flexible Plankostenrechnung auf Teilkostenbasis. Die flexiblen Formen lassen eine Anpassung der Kosten an Beschäftigungsänderungen zu, die starre Form hingegen nicht.
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