Handelsspanne
siehe Preispolitik des Handels.
die Differenz zwischen Verkaufs- und Einstandswerten der von einem Handelsbetrieb umgesetzten Waren; sie ist Entgelt für die Handelsleistung (Handelskalkulation). Dabei wird diese Größe in unterschiedlicher Weise differenziert: Sie kann sich als Betriebshandelsspanne auf den Gesamtumsatz beziehen, als Warengruppenspanne auf den Umsatz einer Warengruppe oder als Stückspanne auf das einzelne Stück eines Artikels, wobei sie sich in diesem Fall als Differenz zwischen dessen Einstandspreis und (Net- to-)Verkaufspreis darstellt. So wie die Vorsteuer als nichtaktivierungsfähiger Posten nicht in den Einstandspreis eingeht, wird die Mehrwertsteuer - ihres fehlenden Kostencharakters wegen - weder in den Handlungskosten ausgewiesen noch als Bestandteil des daher „netto“ in die Berechnung der Handelsspanne eingehenden Verkaufspreises angesehen. Aus Sicht eines Handelsbetriebes kann der Einstandspreis einer Ware, können die Warenkosten als „durchlaufender Posten“ gesehen werden, der zuerst einmal über den Verkaufspreis wieder „hereingeholt“ werden muß. Ausschlaggebend für den Erfolg der handelsbetrieblichen Tätigkeit ist erst der darüber hinausgehende Teil des (Netto-) Verkaufspreises als vom Markt gewährtes Entgelt für die Handelsleistung. Dieses Entgelt, also die Handelsspanne als Differenz zwischen Einstands- und Verkaufswerten der gehandelten Waren, versucht jedes Handelsunternehmen so zu dimensionieren, dass es über die Erstattung der Handlungskosten hinausgeht und einen Gewinn einbezieht. Aus diesem Grunde wird die Spanne sehr häufig als Prozentwert vom Verkaufs- oder Einstandspreis ausgewiesen. Man spricht dann von Relativ- oder Prozentspannen und bezeichnet häufig nur die in einem Prozentsatz vom Verkaufswert ausgedrückte Abschlagspanne als Handelsspanne, die als Prozentsatz vom Einstandspreis angegebene Aufschlagsspanne dagegen als Kalkulationsaufschlag. Handelsspannenrechnung Für eine progressive Zuschlagskalkulation (Kalkulationsverfahren) wird die Handelsspanne in Form eines prozentualen Kalkulationsaufschlages für die Beaufschlagung der Warenkosten (Wareneinsatz) als Einzelkosten mit den Handlungskosten als Gemeinkosten genutzt, um diese der Ware als Kostenträger zuzurechnen. Der Kalkulationsaufscnlag wird dabei i. d. R. durch Umrechnung der mit Hilfe einer periodenbezogenen Nachkalkulation der zur Deckung aller Handlungskosten erforderlichen Handelsspanne ermittelt. Selbst bei Verzicht auf einen globalen Kalkulationsaufschlag für das Gesamtsortiment und Verwendung von nach Warengruppen differenzierten Kalkulationsaufschlägen bleibt dieses Verfahren allerdings mit dem Makel nicht-verursachungsgerechter Kostenzurechnung behaftet, weil die strenge Proportionalität zum Wareneinstandswert den echten Kostenabhängigkeiten nicht Rechnung tragen kann. Für die gleiche Funktionswahrnehmung an gleichartigen Waren werden allein aufgrund differierender Einstandswerte unterschiedliche Kostenbelastungen vorgenommen. Hier hegt - neben anderen Mängeln - der entscheidende Schwachpunkt der Handelsspannen-Kalku- lation. Das System der Direkten Produkt- Rentabilität soll diese Mängel überwinden helfen. Wenn allerdings der aus einer aufgrund marktbezogener Überlegungen vorgegebenen Handelsspanne abgeleitete Kalkulationsaufschlag der artikelbezogenen Spezifizierung von Deckungsbudgets dienen soll, statt der Zurechnung von Handlungsgemeinkosten, kann die Handelsspannenrechnung im Rahmen einer Ausgleichs- oder Mischkalkulation durchaus sinnvoll genutzt werden. Bei vom Markt vorgegebenen Preisen schließlich wird auch für die Spannenbetrachtung die retrograde Blickrichtung erzwungen. Dann gilt es, mit Hilfe der Kostenträgerrechnung festzustellen, ob aus der gegebenen Handelsspanne die Handlungkosten und der geplante Gewinn gedeckt werden. Aus den Ergebnissen solcher Kon- trollrechnungen leiten sich für ein Handelsunternehmen ggfs. bedeutsame sortiments- und beschaffungspolitische Entscheidungen ab. Literatur. Sundhoff, E., Die Handelsspanne, Bd. 2 der Schriften zur Handelsforschung, Seyffert, R., (Hrsg.), Köln, Opladen 1953.
Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis eines Handelsunternehmens. Deckt Handelskosten sowie den Gewinn ab. Ist i.d.R. als Prozentsatz des Verkaufspreises ausgedrückt.
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