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Handelsspanne

siehe   Preispolitik des Handels.

die Differenz zwischen Verkaufs- und Ein­standswerten der von einem Handelsbetrieb umgesetzten Waren; sie ist Entgelt für die Handelsleistung (Handelskalkulation). Dabei wird diese Größe in unterschiedlicher Weise differenziert: Sie kann sich als Be­triebshandelsspanne auf den Gesamtumsatz beziehen, als Warengruppenspanne auf den Umsatz einer Warengruppe oder als Stück­spanne auf das einzelne Stück eines Artikels, wobei sie sich in diesem Fall als Differenz zwischen dessen Einstandspreis und (Net- to-)Verkaufspreis darstellt. So wie die Vor­steuer als nichtaktivierungsfähiger Posten nicht in den Einstandspreis eingeht, wird die Mehrwertsteuer - ihres fehlenden Ko­stencharakters wegen - weder in den Hand­lungskosten ausgewiesen noch als Bestand­teil des daher „netto“ in die Berechnung der Handelsspanne eingehenden Verkaufsprei­ses angesehen. Aus Sicht eines Handelsbetriebes kann der Einstandspreis einer Ware, können die Wa­renkosten als „durchlaufender Posten“ gese­hen werden, der zuerst einmal über den Ver­kaufspreis wieder „hereingeholt“ werden muß. Ausschlaggebend für den Erfolg der handelsbetrieblichen Tätigkeit ist erst der darüber hinausgehende Teil des (Netto-) Verkaufspreises als vom Markt gewährtes Entgelt für die Handelsleistung. Dieses Ent­gelt, also die Handelsspanne als Differenz zwischen Einstands- und Verkaufswerten der gehandelten Waren, versucht jedes Han­delsunternehmen so zu dimensionieren, dass es über die Erstattung der Handlungskosten hinausgeht und einen Gewinn einbezieht. Aus diesem Grunde wird die Spanne sehr häufig als Prozentwert vom Verkaufs- oder Einstandspreis ausgewiesen. Man spricht dann von Relativ- oder Prozentspannen und bezeichnet häufig nur die in einem Prozent­satz vom Verkaufswert ausgedrückte Ab­schlagspanne als Handelsspanne, die als Pro­zentsatz vom Einstandspreis angegebene Aufschlagsspanne dagegen als Kalkulations­aufschlag. Handelsspannenrechnung Für eine progressive Zuschlagskalkulation (Kalkulationsverfahren) wird die Han­delsspanne in Form eines prozentualen Kal­kulationsaufschlages für die Beaufschlagung der Warenkosten (Wareneinsatz) als Einzel­kosten mit den Handlungskosten als Ge­meinkosten genutzt, um diese der Ware als Kostenträger zuzurechnen. Der Kalkulationsaufscnlag wird dabei i. d. R. durch Um­rechnung der mit Hilfe einer periodenbezo­genen Nachkalkulation der zur Deckung aller Handlungskosten erforderlichen Han­delsspanne ermittelt. Selbst bei Verzicht auf einen globalen Kalku­lationsaufschlag für das Gesamtsortiment und Verwendung von nach Warengruppen differenzierten Kalkulationsaufschlägen bleibt dieses Verfahren allerdings mit dem Makel nicht-verursachungsgerechter Ko­stenzurechnung behaftet, weil die strenge Proportionalität zum Wareneinstandswert den echten Kostenabhängigkeiten nicht Rechnung tragen kann. Für die gleiche Funk­tionswahrnehmung an gleichartigen Waren werden allein aufgrund differierender Ein­standswerte unterschiedliche Kostenbela­stungen vorgenommen. Hier hegt - neben anderen Mängeln - der entscheidende Schwachpunkt der Handelsspannen-Kalku- lation. Das System der Direkten Produkt- Rentabilität soll diese Mängel überwinden helfen. Wenn allerdings der aus einer aufgrund marktbezogener Überlegungen vorgegebenen Handelsspanne abgeleitete Kalkula­tionsaufschlag der artikelbezogenen Spezifi­zierung von Deckungsbudgets dienen soll, statt der Zurechnung von Handlungsge­meinkosten, kann die Handelsspannenrech­nung im Rahmen einer Ausgleichs- oder Mischkalkulation durchaus sinnvoll genutzt werden. Bei vom Markt vorgegebenen Preisen schließlich wird auch für die Spannenbe­trachtung die retrograde Blickrichtung er­zwungen. Dann gilt es, mit Hilfe der Kosten­trägerrechnung festzustellen, ob aus der gegebenen Handelsspanne die Handlung­kosten und der geplante Gewinn gedeckt werden. Aus den Ergebnissen solcher Kon- trollrechnungen leiten sich für ein Handels­unternehmen ggfs. bedeutsame sortiments- und beschaffungspolitische Entscheidungen ab.                                            Literatur. Sundhoff, E., Die Handelsspanne, Bd. 2 der Schriften zur Handelsforschung, Seyffert, R., (Hrsg.), Köln, Opladen 1953.

Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis eines Handelsunternehmens. Deckt Handelskosten sowie den Gewinn ab. Ist i.d.R. als Prozentsatz des Verkaufspreises ausgedrückt.

 

 


 

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