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Kostenvergleichsrechnung

(in der   Investitionswirtschaft)
(1) Definition: Mit einer Kostenvergleichsrechnung werden zwei oder mehrere Investitionsalternativen auf Basis der erwarteten jährlichen Kosten verglichen. Bei unterschiedlicher Inanspruchnahme der Ka­pazitäten, werden die jährlichen Kosten auf eine Produkteinheit umgerechnet. Die Erträge der Investiti­onen werden nicht berücksichtigt. Entweder sind die Erträge von der gewählten Investition unabhängig und deshalb für die Entscheidung irrelevant, oder der Nutzen ist nicht in Geldgrössen messbar und muss qualitativ beschrieben werden. Die Kostenvergleichsrechnung kommt unter anderem bei der Ermittlung des kostengünstigsten Produktionsverfahrens und bei der Wahl zwischen Eigenfertigung und Fremdbe­zug zum Einsatz. Nachfolgend werden beide Anwendungsbereiche miteinander verknüpft.
(2) Beurteilung: Die Kostenvergleichsrechnung ist einfach zu handhaben und wird in der Praxis häufig eingesetzt. Die Grenzen des Verfahrens liegen in ihren Voraussetzungen: (a) Die Konzentration auf das Ziel der Kostensenkung kann in bestimmten Situationen sinnvoll sein. Sie darf aber nicht dazu führen, dass Erfolgspotentiale, die für das Bestehen im Wettbewerb und das Gewinnziel notwendig sind, ver­nachlässigt werden. (b) Es werden für jedes Jahr der Investitionsdauer gleich hohe Kosten angenom­men. Von Jahr zu Jahr schwankende Daten (Verbrauchsmengen, Einkaufpreise, Löhne usw.) finden keine Beachtung. Entweder wird der Durchschnittswert aus den Kosten aller Nutzungsjahre gebildet oder es werden die Kosten eines vermutlich typischen Nutzungsjahres als repräsentativ ausgewählt. Be­sonders problematisch ist der in der Praxis zu beobachtende Brauch, die Kosten des ersten Nutzungs­jahres für alle Nutzungsjahre als gleich anzunehmen. Oft sind gerade die Investitionswirkungen im ers­ten Nutzungsjahr nicht repräsentativ.(c) Der Kapitaldienst (die Summe der Abschreibungs- und Zins­kosten) wird aus der Fiktion einer durchschnittlichen Kapitalbindung abgeleitet. Der zeitliche Verlauf der Kapitalbindung (durch Auszahlungen) und der Kapitalfreisetzung (durch Einzahlungen) findet kei­ne Beachtung. Die Kostenvergleichsrechnung sollte auf kleinere Ersatz- und Rationalisierungsinvestitionen, bei denen es nur auf einen überschlägigen Vergleich der Kostenunterschiede ankommt, beschränkt werden. In anderen Fällen sollte man auf die sog dynamischen Methoden der Investitionsrechnung (siehe   Inves­titionsrechnungen, dynamische) übergehen.
(3) Ergänzung: Die Kostenvergleichsrechnung kann durch eine Berechnung sog. kritischer Werte er­gänzt werden (andere Bezeichnung: Verfahrensvergleich). Siehe dazu ter Horst, Klaus.: Investition, Stuttgart, Berlin und Köln 2001. Siehe auch   Investitionsrechnungen (Investitionsentscheidungen), statische bzw. dynamische bzw. unter Unsicherheit sowie   Investitionswirtschaft, jeweils mit Literaturangaben.

Literatur: Blohm, H./Lüder, K.: Investition, Schwachstellenanalyse des Investitionsbereichs und Investitionsrechnung 8. Auflage, München 1995; Däumler, K.D.: Anwendungen von Investitionsrech­nungsverfahren in der Praxis, 4. Auflage, Herne/Berlin 1996; Kruschwitz, L.: Investitionsrechnung, 10. Auflage, Berlin 2006; Olfert, K., Reichel, Ch.: Investition, 10. Auflage, Ludwigshafen/Rhein 2006; ter Horst, K.: Investition, Stuttgart/Berlin/Köln 2001.

statisches Verfahren (Statik) zur Beurteilung von Investitionen bei sicheren Erwartungen zur Ermittlung der günstigsten Alternative durch Kostenvergleich bei Unterstellung gleicher Ertragsstruktur der Objekte.

 

 


 

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