Unternehmensverfassung
Unter formalen Gesichtspunkten stellt die „Unternehmensverfassung” (auch als „Unternehmensordnung” bezeichnet) die Gesamtheit der rechtlich verbindlichen, demnach gesetzlichen und freiwillig-vertraglichen Regelungen (Tarifvertrag; Betriebsvereinbarung) dar, welche auf das Zusammenwirken der am Unternehmen Interessierten gerichtet sind. In Analogie zu einer modernen Staatsverfassung geht es demnach um die Definition von Rechten und Pflichten. Inhaltlich setzt sich die Unternehmensverfassung in Abhängigkeit von der jeweiligen Rechtsform des Unternehmens aus z.T. höchst unterschiedlichen Bestandteilen zusammen. Als am umfangreichsten und vom Gesetzgeber bereits weit ausgestaltet hat in Bezug auf Deutschland die Unternehmensverfassung im Falle von Aktiengesellschaften zu gelten. Da die Aktiengesellschaft typische Rechtsform der wirtschaftlich und gesellschaftlich besonders bedeutsamen Grossunternehmen ist, soll mit den weit reichenden Regelungen der Unternehmensverfassung eine besonders sorgfältige, unterschiedlichen Anspruchsgruppen (bspw. Eigentümer, Gläubiger, Arbeitnehmer) genügende Form der Unternehmensführung gewährleistet werden. So schreibt das Aktiengesetz zunächst eine der Gewaltenteilung ähnliche Ausdifferenzierung der Organe in Hauptversammlung (Legislative), Aufsichtsrat (Judikative) sowie Vorstand (Exekutive) vor (Trennungsmodell). Zudem gilt für grössere Aktiengesellschaften die Mitbestimmung auf Unternehmensebene. Inhaltlich weisen die vom deutschen Gesetzgeber für Aktiengesellschaften bzw. mitbestimmte Unter-nehmen vorgegebenen Bestandteile im Sinne einer Orientierung am Interessenpluralismus Züge des Stakeholder-Ansatzes auf. Einem interessenmonistischen, den (vermeintlich) alleinigen Absichten der Kapitaleigner dienenden Verfassungsentwurf, d.h. dem Shareholder-Ansatz (Shareholder-Value) wird damit eher eine Absage erteilt. Siehe auch Unternehmensführung (mit Literaturangaben).
Gesamtheit der Rechte und Pflichten der Unternehmensmitglieder. Sie ist eine Zusammenfassung aus gesetzlichen Normen, vertraglichen Vereinbarungen und aus Gewohnheitsrecht. Gesetzliche Normen sind u.a. das GG, Betriebsverfassungsgesetz, Mitbestimmungsgesetz. Vertragliche Vereinbarungen sind Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge , Gesellschaftsverträge u.a. Gewohnheitsrecht sind im Unternehmen ausgeübte Verhaltensweisen. Auch Beteiligungsmodelle gehören zur U.
|