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Abwertung

(Devalvation) Verminderung des Außenwertes (Wechselkurses) einer Währung im internationalen Handels- und Zahlungsverkehr. In einem System fester Wechselkurse erfolgt Abwertung durch Beschluss der zuständigen Behörde (in der Bundesrepublik: die Bundesregierung). Bei freien Wechselkursen ergibt sich ein Abwertungseffekt, wenn die Währung eines Landes stärker angeboten als nachgefragt wird. Als Folge der Abwertung werden Einfuhren teurer und Ausfuhren billiger. Abwertung kann deshalb ein Mittel sein, die Handelsbilanz und Dienstleistungsbilanz (Zahlungsbilanz) zu aktivieren. Gegensatz: Aufwertung.

Abwertung ist die hoheitliche oder marktmässige Herabsetzung des Wechselkurses (des   Aussenwertes) der inlän-dischen Währung in Relation zu einer oder mehreren ausländischen Währungen. Zu unterscheiden sind nominelle und reale Abwertung. Letztere ist um die jeweilige Rate der Geldwertentwicklung (i.A. eine Inflationsrate) der beteiligten Währungen/Länder bereinigt.

Änderung des Wechselkurses durch Senkung des Außenwertes der Inlandswährung oder Erhöhung des Devisenkurses. A. senkt den Preis für eine Währungseinheit des Inlandes (z.B. EUR), ausgedrückt in Währungseinheiten eines anderen Landes (z.B. US-$), so daß z.B. 1 EUR nicht mehr 0,2733 $, sondern 0,2500 $ kostet. Zu einer EUR-A. kommt es im System frei schwankender Wechselkurse (Floating), wenn Ausländer an der Devisenbörse mehr EUR anbieten, im System fester Wechselkurse durch vom Staat vorgenommene Änderung des Wechselkurses. Die Folge der A. ist Verbilligung und somit Steigerung der Exporte des Abwertungslandes bzw. Verteuerung und deshalb Minderung der Importe. Durch A. erstrebt das betreffende Land einen Wettbewerbsvorteil auf dem Weltmarkt und erwartet den Abbau eines Zahlungsbilanzdefizites.

Vgl. auch Währungskurs.

 

 


 

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