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außenwirtschaftliches Gleichgewicht

ist ein unterschiedlich definiertes Ziel der Wirtschaftspolitik (Theorie der Wirtschaftspolitik). Ökonomisch sinnvoll ist a. nur als ein Ausgleich der Zahlungsbilanz in Bezug auf bestimmte Teilbilanzen, z.B. die Devisenbilanz , zu fassen. § 1 des StabG verpflichtet Bund und Länder zur Erreichung eines außenwirtschaftliches Gleichgewicht Die Bundesregierung quantifizierte dieses Ziel für jedes Jahr anhand des Anteils des Außenbeitrags am Bruttosozialprodukt von bisher 0  3,5%, um die Verpflichtungen für Übertragungen an die übrige Welt (Übertragungsbilanz) erfüllen und Kapitalexport (Kapitalverkehrsbilanz) ermöglichen zu können oder als Leistungsbilanzüberschuß von rund einem halben Prozent am Bruttosozialprodukt. Nach dem Sachverständigenrat ist darüberhinaus für ein so definiertes außenwirtschaftliches Gleichgewicht zu unterscheiden, ob es entweder durch autonome Außenwirtschaftstransaktionen zustande kommt oder durch staatlich induzierte (Interventionen) bzw. restriktive Maßnahmen. a. kann nicht als eigenständiges Ziel verfolgt werden, da es auf die Ziele des binnenwirtschaftlichen Gleichgewichts wie z.B. Preisniveaustabilität Einfluß hat. Im System flexibler Wechselkurse wird außenwirtschaftliches Gleichgewicht über Wechselkursänderungen, im System fester Wechselkurse über Interventionen herbeigeführt.

 

 


 

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außenwirtschaftliche Absicherung
 
Außenwirtschaftsgesetz (AWG)