Entflechtung
Auflösung von Konzernen, marktbeherrschenden Unternehmen (Betrieb, I.) und Unternehmenseinheiten in kleinere selbstständige Unternehmen, um ökonomische Machtpositionen zu beseitigen und funktionsfähigen Wettbewerb (Wettbewerbstheorie,
2.) herzustellen. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden in Deutschland in Anwendung alliierten Besatzungsrechts Erfahrungen mit der E. im Bergbau, der Eisen- und Stahlindustrie, chemischen Industrie, Filmwirtschaft und im Bankengewerbe gemacht. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sieht zwar Fusionskontrolle und Mißbrauchsaufsicht , aber Entflechtung nicht vor. Die Monopolkommission hat in ihrem Hauptgutachten 1973/1975 Anregungen zur Erweiterung des deutschen Wettbewerbsrechts um die E. gegeben.
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