Ertragsteuer
sowohl in der Betriebswirtschaftslehre wie in der Finanzwissenschaft keine einheitliche Abgrenzung. In der Betriebswirtschaftslehre i.d.R.: Gewinnsteuer , wozu zählen: Einkommen -, Körperschaft -, Gewerbesteuer ; in der Finanz-wissenschaft werden zur Gruppe der E. auch Grundsteuer , Gewerbesteuer , Kapitalertragsteuer und z.T. Vermögensteuer gezählt.
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