Fremdkapital
(borrowed capital, debt) Zum Fremdkapital rechnet man Lieferantenverbindlichkeiten, Bankschulden, Rückstellungen und passive Rechnungsabgrenzungsposten. Fremdkapital ist die Gesamtsumme der über die Fremdfinanzierung aufgenommenen Geldmittel. Banken, Lieferanten und Dritte stellen diese Geldmittel zur Verfügung. Nach der Fristigkeit ist zwischen kurz, mittel und langfristigem Fremdkapital zu unterscheiden. Der Vorstand kann in Höhe des genehmigten Kapitals, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien erhöhen.
Mittel, die nicht vom Unternehmen, den Unternehmensinhabern oder Aktionären aufgebracht, sondern von anderer Seite zur Verfügung gestellt werden, z. B. durch Anleihen, Schuldscheindarlehen, Kredite. Gegensatz: Eigenkapital.
siehe unter Gläubigerkapital Bezeichnung für das durch Schuldenaufnahme finanzierte Kapital einer Unternehmung (Betrieb, I.). I. Ggs. zum Eigenkapital besteht für Fremdkapital kein Haftungsverhältnis. F. hat lediglich Anrecht auf Erhalt des vertraglich vereinbarten Nutzungsentgelts für seine Überlassung (Zinsen) und nominale Rückzahlung, deshalb auch als Gläubigerkapital bezeichnet. Siehe auch Kapital.
|