Gemeinwirtschaft
1. Wirtschaftsordnung mit sozialisierten oder verstaatlichten Produktionsmitteln sowie Integration der Einzelwirtschaften in zentrale Planung.
2. Teil der Volkswirtschaft (Wirtschaft), der i. Ggs. zum Erwerbsprinzip Ziele im Dienste der Allgemeinheit wie bestmögliche Bedarfsdeckung bei kostendeckender Produktion einschließlich eines Gewinns zur Selbstfinanzierung verfolgt. Unternehmen der G. sind: in der öffentlichen Wirtschaft z.B. kommunale Versorgungsbetriebe; gemeinnützige Wohnungswirtschaft (Gemeinnützigkeit), z.B. Neue Heimat; Genossenschaften , z.B. coop, Rewe; Freie G., z.B. Bank für Gemeinwirtschaft, kirchliche und karitative Verbände.
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