gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht
1. i. Ggs. zum partiellen Gleichgewicht (Gleichgewicht) Zustand einer Volkswirtschaft Wirtschaft), in der sämtliche Variablen bei gegebenen volkswirtschaftlichen Daten (Daten) solche Werte haben, daß kein Wirtschaftssubjekt Anlaß zur Änderung seiner Dispositionen hat.
2. in der Modelltheorie der Makroökonomik das simultane Gleichgewicht der vier Partialmärkte: Güter -, Arbeits -, Geld - und Wertpapiermarkt , wenn Gleichheit für geplante Größen besteht. Siehe auch Konjunkturtheorie , Keynessche Theorie.
3. nicht korrekt gebraucht, wenn Gleichheit zwischen gesamtwirtschaftlichem Güterangebot und gesamtwirtschaftlicher Güternachfrage besteht, da sich ein anderer Partialmarkt im Ungleichgewicht befinden kann.
4. nach dem StabG besteht gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht aus den gleichrangigen Komponenten: Stabilität des Preisniveaus , hoher Beschäftigungsstand, außenwirtschaftliches Gleichgewicht, angemessenes Wirtschaftswachstum bei gleichzeitiger Inpflichtnahme der öffentlichen Haushalte (Haushalt,
3.) zur Beachtung der Belange des g.
5. i. Ggs. zum ökonomisch interpretierten das primär politisch-psychologisch aufgefaßte g. im Sinne eines sozialen Gleichgewichts, wenn die gesamtwirtschaftliche Entscheidungen tragenden Politiker keine Veranlassung sehen, ihre Dispositionen wg. der öffentlichen Meinung von Gruppen und Bürgern zu ändern.
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