Gratisaktie
Unzutreffende Bezeichnung für Berichtigungsaktie (auch Zusatzaktie oder Aufstockungsaktie genannt).
(österreichisches Recht). Gratisaktien sind Aktien, die ohne zusätzliche Einlageverpflichtung an bestehende Gesellschafter im Verhältnis ihrer Beteiligungen ausgegeben werden; so etwa bei Durchführung einer Kapitalberichtigung im Wege der Umwandlung von Rücklagen in Nennkapital (vgl. die Vorschriften des öKapBG) oder zwecks Regulierung eines überhöhten Aktienkurses.
siehe unter Berechtigungsaktie Aktie, die an Altaktionäre für eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln gegeben wird. Ihre Emission bedeutet eine Umfinanzierung , bei der offene Rücklagen (Rücklagen) in Grundkapital umgewandelt werden. Motiv für Ausgabe von G. kann sein: Herabsetzung des durchschnittlichen Kurses zur Erhöhung der Fungibilität der Aktie, Erhöhung des garantierten Haftungskapitals, Durchführung einer ,stillen‘ Dividendenerhöhung (Dividende), Senkung optisch ungünstiger Dividendensätze, die sich auf das Grundkapital , und nicht auf das Eigenkapital beziehen.
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