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Gratisaktie

Unzutreffende Bezeichnung für Berichtigungsaktie (auch Zusatzaktie oder Aufstockungsaktie genannt).




(österreichisches Recht). Gratisaktien sind Aktien, die ohne zusätzliche Einlageverpflichtung an beste­hende Gesellschafter im Verhältnis ihrer Beteiligungen ausgegeben werden; so etwa bei Durchführung einer Kapitalberichtigung im Wege der Umwandlung von Rücklagen in Nennkapital (vgl. die Vor­schriften des öKapBG) oder zwecks Regulierung eines überhöhten Aktienkurses.

siehe unter Berechtigungsaktie  Aktie, die an Altaktionäre für eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln gegeben wird. Ihre Emission bedeutet eine Umfinanzierung , bei der offene Rücklagen (Rücklagen) in Grundkapital umgewandelt werden. Motiv für Ausgabe von G. kann sein: Herabsetzung des durchschnittlichen Kurses zur Erhöhung der Fungibilität der Aktie, Erhöhung des garantierten Haftungskapitals, Durchführung einer ,stillen‘ Dividendenerhöhung (Dividende), Senkung optisch ungünstiger Dividendensätze, die sich auf das Grundkapital , und nicht auf das Eigenkapital beziehen.

 

 


 

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