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Optionsanleihe

Anleihe mit Zusatzrechten. Der Inhaber hat innerhalb einer festgesetzten Frist ein Recht (Option) auf Bezug von Aktien oder festverzinslichen Wertpapieren in einem bestimmten, vor Ausgabe der Optionsanleihe festgelegten Verhältnis zum Nennwert der Schuldverschreibung.




  Anleihe, die neben den üblichen Gläubigerrechten in Form von Zins- und Rückzahlung das Recht gewährt, eine bestimmte Anzahl von Aktien (Stock Warrant Bond) oder Anleihen (Bond Warrant) zu einem bereits bei der   Emission fixierten Kurs und Zeitpunkt zu erwerben. Im Gegensatz zur   Wandelanleihe geht das durch die Anleihe verbriefte Gläubigerrecht bei Aus­übung des Optionsrechts nicht unter, sondern bleibt weiterhin bestehen. Das durch die Emission der Anleihe eingeworbene Fremdkapital bleibt dem Unternehmen damit auch nach Ausübung der Option erhalten. Zusätzlich bekommt das Unternehmen weiteres Fremdkapital (Bond Warrant) bzw. zusätzli­ches Eigenkapital (Stock Warrants Bond) zugeführt. Die zur Ausgabe einer Optionsanleihe benötigte bedingte Kapitalerhöhung (Aktiengesellschaft) muss durch die Hauptversammlung genehmigt werden. Den Aktionären stehen   Bezugsrechte zu, die sie entweder verkaufen können oder mit denen sie entsprechend ihrer Beteiligungsquote Aktien erwer­ben können. Die  Anleihebedingungen sind um den Basispreis, das Optionsverhältnis und die Opti­onsfrist zu erweitern. Siehe auch   Optionsscheine.

besteht vereinfacht aus zwei Komponenten: Erstens aus einem Anleihepapier und zweitens aus einem Optionsschein (Option). Der Optionsschein kann von der Anleihe getrennt werden und ist dann selbst Handelsobjekt. Er verkörpert das Recht, ein oder mehrere Wertpapiere (meist Aktien oder Investmentzertifikate) zu erwerben. Der Zeitpunkt dafür ist bei europäischen Optionsscheinen bereits bestimmt. Unabhängig von einer zeitlichen Beschränkung ist aber in jedem Falle der Preis der damit zu erwerbenden Papiere bereits fixiert.

 

 


 

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