Konsolidierung
(consolidation) Einzelabschlüsse von rechtlich selbstständigen Unternehmen, die aber ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit verloren haben, werden im Konzernabschluss zusammengefasst, wobei Doppelzählungen zu vermeiden sind, z. B. Forderungen und Verbindlichkeiten.
Umwandlung von kurzfristigen Schulden in längerfristige, z. B. durch Ausgabe einer Anleihe zur Ablösung von Bankkrediten. Bedeutet außerdem: Zusammenfassung von Bilanzpositionen verschiedener einem Konzern angehörender Unternehmen.
(Anleihen),
(1) Zusammenfassung mehrerer Anleihereste zu einer neuen Anleihe oder
(2) Ablösung einer kurz- oder mittelfristigen Anleihe durch die Emission einer langfristigen Anleihe.
1. Umwandlung privater oder öffentlicher kurzfristiger Schulden in langfristige.
2. Zusammenfassung mehrerer Anleihen zu einer meist mit günstigeren Bedingungen.
3. im Gesamtwirtschaftlichen Rechnungswesen die Zusammenfassung von Konten mit gleichartigen Bestands - od. Stromgrößen .
4. Zusammenfassung von Einzelbilanzen (Bilanz) zur Konzernbilanz durch Kapital -Konsolidierung, Schulden-K. und Erfolgs-K. K. erfordert bestimmte Voraussetzungen sowie Einheitlichkeit von Rechnungsperioden, Kontenplänen , Buchführung (Buchhaltung , Bilanzierung), Bewertung und Recheneinheit.
5. Stabilisierung in der Kursentwicklung (Kurse) an der Börse nach größeren Schwankungen.
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