Tageswertprinzip
Bewertungsprinzip bei Wirtschaftsgütern (Gut). Der Tageswert ist der Wert, der einem Wirtschaftsgut an einem bestimmten, festgelegten Tag beizumessen ist. Er wird vom Markt abgeleitet, sei es am Beschaffungsmarkt als Wiederbeschaffungspreis am Bewertungsstichtag, sei es am Absatzmarkt als Verkaufspreis am Bewertungsstichtag. Im Handelsrecht wird der Tageswert als niedrigerer beizulegender Wert im Anlage - und im Umlaufvermögen realisiert. Bei Passiva ist der Tageswert anzusetzen, wenn er über dem nominellen Wert liegt (Ausnahme: Rentenverpflichtungen nur zum Barwert). Im Steuerrecht ist der Ansatz des Tageswertes unterschiedlich, je nachdem, ob es sich um Ertragsteuern oder Substanzsteuern handelt. Im Ertragsteuerrecht wird der Tageswert als niedrigerer Teilwert praktiziert. Im Substanzsteuerrecht werden der Bewertung für die Vermögensermittlung auch höhere Tageswerte zugrundegelegt: der am Absatzmarkt erzielbare Preis (gemeiner Wert), der Teilwert (Wert eines Wirtschaftsgutes im tätigen Unternehmen) und der Ertragswert (Bewertungsgröße für land- und forstwirtschaftliches Vermögen).
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