A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
wirtschaftslexikon wirtschaftslexikon
 
Wirtschaftslexikon Wirtschaftslexikon

 

wirtschaftslexikon online lexikon wirtschaftslexikon
   
 
     
wirtschaftslexikon    
   
    betriebswirtschaft
     
 
x

Kompensationsgeschäft

Kompensation, auch als   Gegengeschäft bezeichnet, liegt vor, wenn der Verkauf einer Ware (sog.   Hardware) im   Aussenhandel davon abhängt, dass vom Abnehmer der Ware Güter (sog.   Soft­ware) oder Dienstleistungen gekauft oder wenigstens vermittelt werden müssen. Das Motiv für Kompensationsgeschäfte ist vor allem der Mangel an ausländischer Hartwährung (Devi­sen) in Entwicklungs- und Schwellenländern. Dieser Mangel wiederum ist Folge der Defizite im Mar­keting Know-how beim internationalen Absatz der lokalen Waren (sog.  Software). Für die Durch­führung der Kompensationsgeschäfte existieren mehrere z.T. sehr komplexe Modelle wie   BarterGeschäfte,     Dreiecks-Geschäfte,  Buy-back-Geschäfte,  Parallel-Geschäfte,   Junktim-Geschäfte (Parallel- Geschäfte), Offset-Geschäfte und Clearing-Agreements. Der Anteil der Kompensationsgeschäfte am Welthandel wird auf ca. 20 % geschätzt.


1. bei internationalen Interbankleistungen die Aufrechnung von Auslandsverbindlichkeiten durch bestimmte Auslandsguthaben.
2. Oberbegriff für Gegengeschäft mit Realgütern (Gut), das zusätzlich Zahlungsgeschäfte einschließen kann. Wird fälschlicherweise mit dem Tausch gleichgesetzt. K. bieten zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten und erlauben Abstimmung der absatz- und beschaffungspolitischen Aktivitäten eines Unternehmens (Betrieb, I.) auf Wünsche und Möglichkeiten der unterschiedlichsten Abnehmer bzw. Anbieter auf dem Weltmarkt. Als modernes Marketinginstrument (Marketing) gewinnt das Kompensationsgeschäft im internationalen Handel zunehmend an Bedeutung, da es z.B. hinsichtlich seiner vertraglichen Ausgestaltung als Auflagen -, Junktim - od. Parallelgeschäft abgeschlossen werden und auch Technologietransfer über joint ventures einbeziehen kann. In seiner einfachen Form kann es ein klassisches Barter Geschäft (Barter Geschäft) sein. Bei Käufen von Großanlagen spielen buy-back-Geschäfte eine Rolle. Heute sind weithin komplizierte K. üblich unter Beteiligung von Banken an der Finanzierung , z.B. die bekannten Röhren-Erdgas-Geschäfte: Westdeutsche Produzenten lieferten über eine sowjetische Außenhandelsgesellschaft Großrohre an Abnehmer in der UdSSR, die in Rubel an die sowjetische Außenhandelsbank bezahlten. Gleichzeitig gewährte ein Konsortium deutscher Banken der Sowjetunion einen Kredit in EUR, der zur sofortigen Bezahlung an den deutschen Hersteller in ausländischer Währung verwandt wurde. Später wurde durch die gelieferten Großrohre Erdgas an eine deutsche Erdgasgesellschaft unter Einschaltung einer weiteren sowjetischen Außenhandelsgesellschaft geliefert. Die Erdgaslieferung wurde unverzüglich an das deutsche Bankenkonsortium bezahlt. Dieses verrechnete den Betrag mit dem der Sowjetunion gewährten Kredit und entlastete im gleichen Umfang die sowjetische Außenhandelsbank, die dem Erdgaslieferanten den Exportwert in Rubel überwies. K. werden besonders im Handel mit Staatshandels - und Entwicklungsländern wg. Mangel an Devisen abgeschlossen. Siehe auch Countertrade.

 

 


 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
komparatives Kostentheorem
 
Kompensationsgeschäfte