Marktaustrittsbarrieren
714 Exogene Faktoren, auf deren Entwicklung die Unternehmung keinen Einfluß hat, sind u.a. neue gesetzliche Bestimmungen, die konjunkturelle Entwicklung, Inflationswir- kungen oder auch der Außenwert der Währung. Änderungen bei einer der drei Größen können die Marktattraktivität beeinflussen und somit eine veränderte stay-or-exit-Entschei- dung herbeiführen.
Literatur: Wieselhu her, N., Phasen und Prozeß der strategischen Planung, in: Töpfer, A.; Afheldt, H. (Hrsg.), Praxis der strategischen Unternehmensplanung, 2. Aufl., Landsberg a. Lech 1987, S. 55— 82.
(Kosten-)Nachteile, die beim Marktaustritt entstehen, weil z.B. neu angeschaffte Produktionsanlagen nur mit großen Verlusten verkauft werden können, hohe Kosten bei einer eventuellen Liquidation der Gesamtunternehmung entstehen, Abfindungsprämien für Mitarbeiter gezahlt werden müssen, Vertragsstrafen bei der Auflösung von Lieferanten- und/oder Absatzmittlerbindungen folgen und/oder durch Kreuzwirkungen (cross-impacts) bei der Aufgabe eines Marktgeschäftes Umsatz- oder zumindest Imageverluste bei anderen Produkten und Produktlinien hervorgerufen werden. Daneben kann eine Unternehmung ganz allgemein bei Kunden, Absatzmittlern, Lieferanten und Kapitalgebern (Banken, Aktionären, Gesellschaftern) an Image verlieren, wenn Teile der Produktion auf gegeben werden. Neben dem „Druck“ der Gewerkschaften können auch rein emotionale Gründe, wie die Scheu des Managements vor einem Marktaustritt Hemmungen hervorrufen.
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