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Marktaustrittsbarrieren

714 Exogene Faktoren, auf deren Entwicklung die Unternehmung keinen Einfluß hat, sind u.a. neue gesetzliche Bestimmungen, die konjunkturelle Entwicklung, Inflationswir- kungen oder auch der Außenwert der Wäh­rung. Änderungen bei einer der drei Größen kön­nen die Marktattraktivität beeinflussen und somit eine veränderte stay-or-exit-Entschei- dung herbeiführen.     

Literatur:  Wieselhu her, N., Phasen und Prozeß der strategischen Planung, in: Töpfer, A.; Afheldt, H. (Hrsg.), Praxis der strategischen Unternehmens­planung, 2. Aufl., Landsberg a. Lech 1987, S. 55— 82.

(Kosten-)Nachteile, die beim Marktaus­tritt entstehen, weil z.B. neu angeschaffte Produktionsanlagen nur mit großen Verlu­sten verkauft werden können, hohe Kosten bei einer eventuellen Liquidation der Ge­samtunternehmung entstehen, Abfindungs­prämien für Mitarbeiter gezahlt werden müssen, Vertragsstrafen bei der Auflösung von Lieferanten- und/oder Absatzmittler­bindungen folgen und/oder durch Kreuz­wirkungen (cross-impacts) bei der Aufgabe eines Marktgeschäftes Umsatz- oder zumin­dest Imageverluste bei anderen Produkten und Produktlinien hervorgerufen werden. Daneben kann eine Unternehmung ganz all­gemein bei Kunden, Absatzmittlern, Liefe­ranten und Kapitalgebern (Banken, Aktionä­ren, Gesellschaftern) an Image verlieren, wenn Teile der Produktion auf gegeben wer­den. Neben dem „Druck“ der Gewerkschaf­ten können auch rein emotionale Gründe, wie die Scheu des Managements vor einem Marktaustritt Hemmungen hervorrufen.

 

 


 

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