Telefonverkauf
umfaßt den systematischen Einsatz des Telefons als Verkaufs-, Informations-, Informationsbeschaffungs- und Kundendienst-Instrument. Es ist ein Instrument des Direktmarketing mit ausgeprägt interaktiver Funktion. In der Hauptsache werden passiver und aktiver Telefonverkauf unterschieden. Beim passiven Telefonverkauf geht die Initiative vom Kunden aus. Angebote der DBP, wie der Service 130 oder die Anrufweiterleitung Gedan fördern die Aktivität des Kunden. Entsprechende Kontakte (selbst Beschwerden!) werden dann durch geschickte Gesprächsführung dazu benutzt, neue Aufträge zu gewinnen oder zumindest neue Kontaktketten aufzubauen. Beim aktiven Telefonverkauf ruft ein Anbieter oder ein beauftragtes Dienstleistungsunternehmen den Kundien an. Diese Art des Persönlichen Verkaufs, ist besonders kostengünstig gegenüber dem Besuch beim Kunden und im Zusammenhang mit dem Vordringen des Direktmarketing in den letzten Jahren nicht nur im gewerblichen Sektor, sondern auch im Privatgeschäft stark in den Vordergrund getreten. Z.T werden für diese Zwecke spezialisierte Dienstleister in Anspruch genommen. Die größere Schwierigkeit des Telefonver- kaufs gegenüber dem Besuchsverkauf, in dem Verkäufer und Kunde unmittelbar persönlich anwesend sind, liegt in der Beschränkung auf die verbale Kommunikation (insb. keine Einsatzmöglichkeit der Gesichts- und Körpersprache und damit auch nur erheblich verminderte Möglichkeit zur Kontrolle der Kundenreaktionen). Dabei ist zu beachten, dass nach § 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Telefonwerbung gegenüber Privatpersonen generell als Eingriff in deren Privatssphäre gewertet wird und daher nicht gestattet ist. Ausgenommen sind die Fälle, in denen ein ausdrückliches Einverständnis der Privatperson vorliegt oder diese bereits vorher in Geschäftsbeziehung mit dem Unternehmen gestanden hat. Rechtlich umstritten ist dagegen die Ansprache von Gewerbetreibenden (business to business). Einerseits wird das telefonische Angebot von Waren und Dienstleistungen als Begleiterscheinung normaler gewerblicher Tätigkeit betrachtet, andererseits kann fehlender sachlicher Bezug eines Angebotes, insb. bei wiederholter Offerte, als Belästigung empfunden werden. Aktiver Telefonverkauf kann ökonomisch nur dann betrieben werden, wenn sog. „heiße“, hochqualifizierte Adressen mit hoher Re- sponsewahrscheinlichkeit vorliegen, was v. a. im Business-to-Business-Geschäft der Fall ist. In vielen Unternehmen werden zunehmend zumindest C-, z.T. auch B-Kunden (ABC-Analyse) fast ausschließlich telefonisch kontaktiert. Die hohen Erfolgsraten haben zu einem raschen Anstieg des Telefonmarketing in den letzten Jahren geführt. Der DDV ermittelte 1989 1,4 Mrd. EUR Kostenaufwand, davon rd. 1 Mrd. für aktives und rd. 0,4 Mrd. EUR für passives Telefonmarketing. Der Dienstleistungssektor (inkl. Finanzdienstleistungen) ist dabei mit 15% Budgetquote und 45% Anteil an den Gesamtausgaben für Telefonmarketing ein besonders intensiver Nutzer. Die rasche und z.T. mit illegalen Praktiken betriebene Expansion könnte sich aber bald selbst strangulieren, wenn der psychologische und rechtspolitische Widerstand gegen das Telefonmarketing dadurch wächst. / Literatur; Baumbach, A.; Hefermehl, W., Wettbewerbsrecht, 15. Aufl., München 1988. Schweizer, M., Telefonmarketing, Augsburg 1988.
|