Wandelanleihe
(Convertible Bond). Neben den normalen Gläubigerrechten — Zinszahlung und Rückzahlung — wird dem Anleger ein zusätzliches Recht auf Umtausch der Anleihe in Aktien gewährt. Durch das Umtauschrecht wird aus dem ursprünglichen Gläubigerverhältnis ein Beteiligungsverhältnis, da das mit der Wandelanleihe aufgenommene Fremdkapital in Eigenkapital (siehe Aktien und Aktienarten) umgewandelt wird. Die Emission einer Wandelanleihe bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung, da zur Wahrung des Umtauschrechtes eine bedingte Kapitalerhöhung notwendig ist. Eine Finanzierung über Wandelanleihen ist somit Aktiengesellschaften vorbehalten. Bei einer Emission von Wandelanleihen steht den Aktionären der kreditsuchenden Aktiengesellschaft ein Bezugsrecht zu. Die Aktionäre können entweder entsprechend ihrem Bezugsrecht Wandelanleihen beziehen oder ihre Bezugsrechte verkaufen. Bei Ausgabe von Wandelanleihen sind in den Anleihebedingungen zusätzlich das Wandlungsverhältnis, etwaige Zuzahlungen und die Wandlungsfrist aufzunehmen.
Form der Wandelschuldverschreibung. Siehe auch Anleihe.
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