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Wandelanleihe

(Convertible Bond). Neben den normalen Gläubigerrechten — Zinszahlung und Rückzahlung — wird dem Anleger ein zusätzliches Recht auf Umtausch der Anleihe in Aktien gewährt. Durch das Um­tauschrecht wird aus dem ursprünglichen Gläubigerverhältnis ein Beteiligungsverhältnis, da das mit der Wandelanleihe aufgenommene Fremdkapital in Eigenkapital (siehe   Aktien und   Aktienarten) um­gewandelt wird. Die   Emission einer Wandelanleihe bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung, da zur Wahrung des Umtauschrechtes eine bedingte Kapitalerhöhung notwendig ist. Eine Finanzierung über Wandelan­leihen ist somit   Aktiengesellschaften vorbehalten. Bei einer Emission von Wandelanleihen steht den Aktionären der kreditsuchenden Aktiengesellschaft   ein Bezugsrecht zu. Die Aktionäre können ent­weder entsprechend ihrem Bezugsrecht Wandelanleihen beziehen oder ihre Bezugsrechte verkaufen. Bei Ausgabe von Wandelanleihen sind in den   Anleihebedingungen zusätzlich das   Wandlungs­verhältnis, etwaige   Zuzahlungen und die   Wandlungsfrist aufzunehmen.

Form der Wandelschuldverschreibung. Siehe auch Anleihe.

 

 


 

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Wandelschuldverschreibung