Arbeitsverfassung
ist die Gesamtheit der Rechtsnormen und Institutionen, die die Ordnung und Gestaltung des Arbeitsmarktes regeln. Bedeutsame Formen sind:
1. Arbeitnehmern und Arbeitgebern ist organisatorischer Zusammenschluß zu Verbänden (Gewerkschaften , Arbeitgeberverbände) erlaubt mit der Möglichkeit, Druckmittel (Streik , Aussperrung) anzuwenden. Diese Form bedeutet Beschränkung des Wettbewerbs auf beiden Seiten.
2. in freien Kollektivvertragsverhandlungen werden Tarife mit normativer Geltung für den Abschluß von Einzelarbeitsverträgen oder Arbeitsverträgen für Wirtschaftszweige bzw. -branchen vereinbart, wobei die Tarife den Charakter von Mindestlöhnen haben, die auch für nicht gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer gelten. In der Bundesrepublik gilt das Prinzip der Tarifautonomie und Arbeitsvertragsfreiheit. In sozialistischen Ländern ist die individuelle Arbeitsvertragsfreiheit eingeschränkt; von der Planbehörde festgelegte Lohnsätze dürfen nicht überschritten werden.
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