INCOTERMS
Abkürzung für International Commercial Terms. Systematisierung und Interpretation der internationalen handelsüblichen Vertragsklauseln. Instrument der Lieferungssicherung und Transport-, Risiko- usw. -kostenver-teilung im Aussenhandel. Von der Internationalen Handelskammer in Paris 1936 erstmals als standardisierte Regeln für vor allem den Übergang des Risikos des Untergangs versandter Waren und die Aufteilung der für den Transport entstehenden Kosten zwischen dem Verkäufer und dem Käufer aufgestellt. Die Klauseln wurden vielfach überarbeitet.
Abk. für: International Commercial Terms 1936 von der Internationalen Handelskammer in Paris aufgrund im internationalen Handel üblicher Bräuche und Usancen geschaffene, zuletzt 1990 neu gefaßte, einheitliche Lieferklauseln, um wesentliche Käufer- und Verkäuferpflichten für typische Kontinental- und Überseegeschäfte zu regeln. Mangels international gültigem Vertragsrecht, wurde durch die I. z.T. eine Kodifizierung des Kaufrechts erreicht. Die I. enthalten Handelsklauseln zur Liefer- und Abnahmeverpflichtung, Verteilung der Kosten (z.B. ab Werk) und des Risikos (z.B. cif, fob) für den Gütertransport zwischen Exporteur und Importeur, Pflicht zur Warenbeförderung und Verantwortung für Aus- und Einfuhrmodalitäten (z.B. Beschaffung von Dokumenten). I. gelten nur, wenn die Vertragspartner darauf Bezug genommen haben. Regeln nicht das gesamte Kaufrecht, so z.B. nicht Fragen des Vertragsabschlusses, Willensmängel, Zahlungsmodalitäten. Vereinbarung von I. bedeutet für Unternehmen (Betrieb, Incoterms) Rationalisierung des Angebots- und Vertragswesen und die Möglichkeit für eindeutige Kalkulation von Auslandsgeschäften. Für Auslegungsstreitigkeiten der I. ist ein internationaler Handelsschiedshof in Paris zuständig.
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