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Preisindex für die Lebenshaltung

Das Statistische Bundesamt berechnet fünf verschiedene Preisindex für die Lebenshaltung, und zwar für alle privaten Haushalte , Vier-Personen-Arbeitnehmerhaushalte mittleren Einkommens, Vier-Personen-Haushalte von Angestellten und Beamten mit höherem Einkommen, Zwei-Personen-Renten- und Sozialhilfeempfänger-Haushalte, die einfache Lebenshaltung eines Kindes. Alle diese P. werden nach der Laspeyres-Formel (Preisindex) berechnet. Die hierfür erforderlichen Warenkörbe werden (mit Ausnahme des Kinderindex) aus Einkommens- und Verbrauchsstichproben repräsentativer Haushalte zusammengestellt. Dabei wird grundsätzlich so vorgegangen, daß nach statistischen Gesichtspunkten ausgewählte Haushalte über einen festgelegten Zeitraum Haushaltsbücher führen, in welchen sie ihre Einnahmen sowie ihre Aufwendungen für Waren und Dienstleistungen verzeichnen. Im Wege der Durchschnittsbildung werden sodann die Einnahmen und Ausgaben sowie das gewählte Güterbündel des "Indexhaushalts" ermittelt. Der diesem Güterbündel entsprechende Warenkorb wird dann zu den jeweils monatlich erhobenen Preisdaten bewertet. Der P. spielt eine bedeutende Rolle für die Beurteilung der Inflation , für Lohn- und Gehaltsforderungen der Gewerkschaften, für wirschaftspolitische Maßnahmen und für Entscheidungen von Unternehmen u.a. In Anbetracht der mangelhaften Qualität der Daten erscheint mitunter die politische Diskussion aufgrund von Zehntelprozentpunkten in der Entwicklung der P. etwas seltsam. Um eine gewisse Kontrolle, vor allem in bezug auf die Wirkung der Einflüsse des konstanten (Laspeyres-) Warenkorbs zu gewinnen, führt das Statistische Bundesamt Kontrollrechnungen auf der Grundlage der Paasche-Indexformel durch. Die Ergebnisse dieser internen Überprüfung werden nicht veröffentlicht.

 

 


 

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