Wertlehre
Lehren über die Bestimmungsgründe der Güter- und Faktorpreise aus verschiedenen Sichtweisen oder von zu Schulen zusammengefaßten Ökonomen. Bereits Aristoteles unterschied zwischen dem durch subjektive Bedürfnisse begründeten Gebrauchswert und dem objektiven Tauschwert eines Gutes . Nach den englischen Klassikern (A. Smith, D. Ricardo) ist der Gebrauchswert kein Bestimmungsgrund für den Preis, sondern der durch die eingesetzten Arbeitsmengen geprägte Tauschwert. Allgemein sehen die Klassiker in der Arbeit einen objektiven Maßstab für den relativen Preis eines Gutes (s. Arbeitswertlehre). Die subjektive W. der Grenznutzenschule (Grenznutzenanalyse) vermag den relativen Preis aus den Gebrauchswerten konkret: aus den Grenznutzen herzuleiten (Gossensche Gesetze, Grenznutzenanalyse). L. Walras gelingt es in seiner mikroökonomischen (Mikroökonomik) Totalanalyse , die Gleichgewichtswerte (Gleichgewicht) aller Preise zu bestimmen. V. Paretos Hinführung zur Indifferenzkurve zeigt, daß auch ohne die von der subjektiven W. verwendeten kardinalen Nutzenmessung (kardinaler Nutzen) auszukommen ist, da ordinaler Nutzen (Grenznutzenanalyse) ausreichend ist. Nach A. Marshalls Versuch einer Synthese zwischen subjektiver und objektiver Wertlehre folgten die Preistheorien , die den Preis aus den Marktformen bestimmen. Neuere Ansätze berücksichtigen unvollständige Informationen und Transaktionskosten (Kosten); sie lassen Preise zu, die keine Markträumung bewirken, aber Koordinationsfunktion haben (Phelps, Neue Mikroökonomie) bzw. es werden Transaktionen zu Nichtgleichgewichtspreisen (Fixpreise) zugelassen (Ungleichgewichtstheorie). Die Überlegungen der neueren Ansätze werden auch auf die Faktorpreisbildung übertragen.
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