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Kalkulationszinssatz

(allgemeiner Ansatz)
(1) Charakterisierung: Der Kalkulationszinssatz wird in entscheidungsorientierten Rechensystemen (Kostenrechnung,   Investitionsrechnung, erfolgsbezogene   Unternehmensbewertung) eingesetzt, um das gebundene Kapital mit kalkulatorischen (nicht pagatorischen) Zinsen zu belasten. Siehe auch   Kalkulationszinssatz (Investitionsrechnung). Der Ansatz basiert auf folgender Grundüberlegung: Die Bindung des Kapitals (in der Investition, im Unternehmen) verhindert eine alternative Geldverwendung. Das gebundene Kapital muss mindestens die Rendite der entgangenen Geldverwendung abwerfen (Opportunitätskostenprinzip). Belastet man beispielsweise in der Investitionsrechnung das gebundene Kapital für eine geplante Investition mit dem Kalkulationszinssatz, dann zeigt das Rechenergebnis den Gewinn, den das Investitionsvorhaben über die alternative Geldverwendung hinaus erwirtschaftet. Ist der nach Abzug der kalkulatorischen Zinsen festgestellte Gewinn grösser als Null, dann ist die geplante Investition gegenüber der nicht realisierten Geldanlage vorteilhaft.
(2) Ermittlung: Für die Ermittlung des Kalkulationszinssatzes liefert die betriebswirtschaftliche Theorie aufwändige Modelle, die sich aber in der Praxis nicht durchgesetzt haben. Deshalb findet man je nach Situation und unternehmenspolitischer Positionierung Kalkulationszinssätze, die sich in ihrer Höhe zum Teil deutlich unterscheiden. In der Praxis der Investitionsrechnung ist beispielsweise folgende Vorgehensweise anzutreffen: (a) Kalkulationszinssatz ist die Rendite der Geldverwendung, die dem Investor an anderer Stelle, z.B. am Kapitalmarkt, entgeht. (b) Bei reiner Fremdfinanzierung nimmt man den Effektivzinssatz des Fremdkapitals. (c) Bei gemischter Eigen- und Fremdfinanzierung wird das gewogene arithmetische Mittel der Einzelrenditen bzw. der Effektivzinssätze verwendet.
(3) Risikozuschläge: Meistens sind die Risiken, die man mit einer geplanten Realinvestition eingeht, nicht vergleichbar mit den Risiken der Alternativanlage, aus der man den Kalkulationszinssatz ableitet. Die Praxis behandelt auch dieses Problem pragmatisch: Der mit obigen Regeln ermittelte Zinssatz wird nur als Ausgangsgrösse verstanden. Je nach dem Risiko der Realinvestition, für die man die Investiti­onsrechnung durchführt, wird der Basiszinssatz um einen Risikozuschlag erhöht. Massstab für den Zu­schlag ist die Risikoklasse, der die geplante Investition zugeordnet werden kann. Für die Höhe der Zu­schläge gibt es keine festen, theoretisch begründbaren Regeln. Aus unterschiedlichen Risiken in den einzelnen Branchen und Unternehmen, aus subjektiv unterschiedlicher Einschätzung dieser Risiken und aus variierenden Sicherheitsbedürfnissen der Entscheidungsträger können grosse Unterschiede entste­hen. Siehe auch  Investitionswirtschaft (mit Literaturangaben). (in der Investitionsrechnung). Der Kalkulationszinssatz ist derjenige Zinsfuss, mit dem die Vorteilhaf­tigkeit eines Investitionsobjektes im Rahmen der klassischen Partialmodelle der dynamischen Investiti­onsrechnung ermittelt wird (Investitionsrechnungen, dynamische). Auf einem  vollkommenen Kapitalmarkt entspricht der Kalkulationszins dem Kapitalmarktzins. Zur allgemeinen Ermittlung des Kalkulationszinssatzes siehe   Kalkulationszinssatz (allgemeiner Ansatz).

 

 


 

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