Arbitrage
Als Arbitrage wird bezeichnet:
- Effektenarbitrage: Ausnutzung von Kursunterschieden derselben Wertpapiere an verschiedenen Börsen zum gleichen Zeitpunkt. Am Platz der niedrigeren Kurse wird gekauft, am Platz der höheren Kurse verkauft.
- Devisenarbitrage: Ermöglicht den Banken im Devisenhandel die Ausnutzung von Kursdifferenzen zwischen Fremdwährungsnotierungen an verschiedenen Handelsplätzen am gleichen Tage. Devisenkurs.
- Außerdem: Ausnutzung von unterschiedlichen Preisen für Waren (Warenbörse) und Geld (Geldmarkt) an verschiedenen Börsenplätzen am gleichen Tage.
Unter Arbitrage versteht man die risikolose Ausnutzung von Preisdifferenzen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt zwischen gleichen (Finanz-)Produkten bestehen. Siehe auch Arbitragepotenziale und Optionen (mit Literaturangaben).
1. im internationalen Warenhandel der Schiedsspruch zur Erledigung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Verkäufer und Käufer über Ausfall oder Einstufung von gelieferter Ware. Eine bekannte Bedingung ist die „Hamburger freundschaftliche Arbitrage“; auch an der Bremer Baumwollbörse (Warenbörse) spielt die Arbitrage eine große Rolle.
2. Arbitrage-Geschäft, welches auf die Realisierung von Preisdifferenzen abzielt (Warenbörse), bewirkt, durch Veränderung des Angebots oder der Nachfrage eine Angleichung von Preisunterschieden. Arbitrage findet auf Wettbewerbsmärkten solange statt, wie die Preisunterschiede größer sind als die mit den Transaktionen verbunden Kosten oder Risiken.
Kombination eines Kauf- und Verkaufsaktes, der zeitliche oder lokale Preisunterschiede für Güter, Edelmetalle, Effekten , Guthaben von Zentralbankgeld oder Zinssätzen ausnutzt. Der Arbitrageur kauft zum niedrigsten und verkauft zum höheren Preis , wobei der Preisunterschied größer als die anfallenden Kosten sein muß. Da beim A.-geschäft Marktkenntnis gegeben ist, ist es ziemlich risikolos i. Ggs. zur Spekulation . Durch A. wird ein Gleichgewicht hergestellt.
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