Währungsreform
Neuordnung des Geldwesens durch den Staat, meist als Folge der Zerrüttung der Währung durch starke Inflation.
grundlegende Neuordnung der Geldverfassung eines Landes mit der Emission einer neuen Währungseinheit. Auslöser für W. ist die Zerrüttung des Geldwesens mit der Folge, daß Geld wenigstens eine seiner Funktionen (Geldfunktionen) nicht mehr erfüllen kann. Deutschland erlebte im 20. Jh. zwei W., so einmal Ende 1923, als die Mark des deutschen Kaiserreiches fast wertlos geworden war und Anfang 1924 mit Hilfe der Rentenmark stabilisiert und schließlich durch die Reichsmark abgelöst wurde, und schließlich am 20.6.1948, als die am Ende des Zweiten Weltkrieges von den nationalen Währungen durch nationalsozialistische Kriegs- und Schuldenwirtschaft am stärksten zerrüttete Währung durch die neue Valuta Deutsche Mark ersetzt wurde. Der technische Vollzug der W. wurde nach amerikanischen Plänen von einer deutschen Sachverständigen-Gruppe in den drei westlichen Besatzungszonen vorbereitet. Das Umtauschverhältnis von EUR zu Reichsmark betrug 1:10. Jede Person erhielt am Tage der Währungsumstellung einen "Kopfbetrag" von EUR 40,- gegen die Abgabe von 40 Reichsmark. Arbeitgebern und öffentlichen Stellen wurden EUR-Guthaben eröffnet. In der ersten Woche der W. wurden 4-5 Mrd. EUR in den Umlauf gebracht. Reichsmark-Guthaben mußten angemeldet werden und wurden gem. Umtauschverhältnis umgestellt mit begrenzter Verfügbarkeit bis EUR 5000,-. Nach späterer (Okt. 1948) Streichung von Anteilen höherer EUR-Guthaben, betrug das Gesamtumstellungsverhältnis 0,65:10, so daß die Neuausstattung der Wirtschaft so eng begrenzt wurde, daß kein Nachfrageübergang gegenüber dem gesamtwirtschaftlichen Güterangebot entstehen konnte. Mit dem am 24.6.1948 von L. Erhard angekündigten Übergang zur Marktwirtschaft fand die deutsche Währung rasch Vertrauen. Das von den Alliierten eingerichtete neue Zentralbanksystem (Bank deutscher Länder) war für Ausgabe der Banknoten und Koordinierung der Geldpolitik zuständig und unabhängig von deutschen politischen Stellen, auch von der 1949 tätig werdenden Bundesregierung. 1951 wurde die Autonomie gegenüber den Alliierten erlangt. Nach Artikel 88 GG wurde mit dem BBkG vom 26.7.1957 die Deutsche Bundesbank als autonomer Träger der Geldpolitik geschaffen.
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