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Lizenzpolitik

Die Lizenzpolitik betrifft die langfristigen Ziele, Prinzipien und Strategien der Lizenzvergabe und -nahme (Lizenz). Ziele der Lizenzvergabe sind:
- die Erschließung neuer Märkte bei be­grenzten finanziellen Ressourcen,

- die Senkung von Transportkosten bei gro­ßer geographischer Distanz,

- die Realisierung relativ niedriger Produk­tionskosten,

- die Sicherung eines kundennahen Service bei relativ niedrigen Servicekosten,

- die Überwindung von Kapazitätsengpäs­sen und eigener Know-how-Defizite in Forschung und Entwicklung, Ferti­gung und Marketing,

- die Erschließung von Marktnischen,

- die Überwindung von Schutzzöllen, Ein­fuhrsperren, Devisentransferregelungen, Local Content-Vorschriften oder tech­nischen Normen,

- die Unterbindung von Konkurrenzerfin­dungen,

- die Umgehung wettbewerbsrechtlicher Marktanteilsbegrenzungen,

- die Senkung des Auslandsinvestitionsrisikos,

- die Förderung des Absatzes komplemen­tärer Produkte,

- die Erzielung von Einnahmen durch Li­zenzgebühren,

- die schnellere Amortisation von FuE- Aufwendungen,

- die Verlagerung der Gewinnentstehung in Konzernen sowie die Ermöglichung von Gegenlizenzen.



Lizenzpolitik



Motive für die Ablehnung einer Lizenzver­gabe sind die eingeengten eigenen Verwer­tungsmöglichkeiten des technischen Wis­sens, die Gefährdung des eigenen Erfinder-Image, die Konkurrenzsituation nach Ablauf des Lizenzvertrags, konfliktäre Marketing­ziele, mangelhafte Qualifikation sowie ein schlechtes Image des Lizenznachfragers. Analog sind z. B. Ziele der Lizenznahme der totale oder partielle Ersatz eigener FuE, die Erschließung eines neuen Marktes mit neuen Produkten, die weitere Wachstumssicherung, die Risikostreuung, schnellerer Markt­zugang, die Überwindung fremder techni­scher Schutzrechte und die Vermeidung von Umgehungsentwicklungen mit dem Risiko von rechtlichen Auseinandersetzungen.



Dem Lizenzgeber stehen folgende Strategien zur Verfügung:

1. Die Technologie wird im eigenen Unter­nehmen genutzt und nicht lizenziert,

2. die Technologie wird vom Unternehmen genutzt und lizenziert und

3. die Technologie wird nur lizenziert. Auf­grund der begrenzten Lebensdauer tech­nischen Wissens ist die optimale Nutzung dieses Wissens zeitlich begrenzt.



Die Strategie der ausschließlichen Lizenzie­rung eignet sich v. a. für sog. Spin-off-Erfin­dungen, d. h. meist zufälligen Forschungser­gebnissen, die außerhalb der eigenen unter­nehmenspolitischen Zielsetzungen liegen oder aus fertigungs- oder vertriebstechni­schen Gründen nicht selbst vermarktet wer­den können. In der Praxis werden die Patente eines Unternehmens zu mehr als 40% eigen- betrieblich genutzt, aber nur zu ca.5% aus­schließlich oder zusätzlich lizenziert. Eine Lizenzvergabe ist schon in der Entwicklungs- und Erprobungsphase einer Technologie möglich. Das Unternehmen spart damit die Aufwendungen, die bei der Entwicklung bis zur Produktion oder Marktreife anfallen, muss sich aber auch mit entsprechend niedrigeren Lizenzgebühren begnügen. Der überwiegende Teil der Li­zenzangebote in der Praxis bezieht sich auf technisches Wissen, das sich im Stadium der Marktreife befindet. Zielgruppen der Lizenzvergabe sind i.d. R. solche Nachfrager, die über die für eine erfolgreiche Vermarktung notwendigen Kenntnisse und Potentiale verfügen. Weitere für die Segmentierung möglicher Lizenz­nehmer relevante Kriterien sind die Unternehmensgröße, die kapitalmäßige Verbun­denheit, die FuE-Tätigkeit und die wettbe­werbliche Position. Die aus einer Vergabe resultierende Konkurrenz ist eines der wich­tigsten Kriterien, das zur Ablehnung einer Lizenznachfrage führt. Die Planung, Durchführung und Kontrolle der Lizenzpolitik erfordert entsprechende organisatorische Voraussetzungen. Abhän­gig von der Unternehmensgröße, dem Um­fang lizenzpolitischer Aktivitäten und ande­ren unternehmensspezifischen Faktoren wird die Lizenzpolitik eigenen und fremden Aktionsträgern (z.B. Patentanwälten, Mak­lern, Lizenzagenturen) zugeordnet. Eine ei­gene Lizenzabteilung kann direkt der Ge­schäftsleitung unterstellt, einer Marketing-, FuE- oder Rechts- oder Patentabteilung an­gegliedert sein. Letzteres birgt die Gefahr ei­ner im wesentlichen nur auf Beilegung von Schutzrechtsstreitigkeiten gerichteten Li­zenzpolitik in sich.             



Literatur:  Mittag, H., Technologiemarketing. Die Vermarktung von industriellem Wissen unter be­sonderer Berücksichtigung von Lizenzen, Bo­chum 1985. Rohe, Ch., Technologietransfer und Industrielizenzen, Berlin 1980.

 

 


 

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