Devisenhandel
Inhaltsübersicht
I. Definition
II. Markt und Marktteilnehmer
III. Handelsunsancen, Technik
IV. Geschäftsarten
V. Organisatorische und aufsichtsrechtliche Grundsätze
I. Definition
Devisen sind auf Währung lautende Forderungen oder Verbindlichkeiten wie z.B. Bankguthaben, Wechsel oder Schecks. Ein Devisenhandel erfolgt dann, wenn Devisen unterschiedlicher Währung gegeneinander getauscht werden. Die dem Tausch zugrundeliegende Recheneinheit ist der Wechsel- oder Devisenkurs. Im begrifflichen Gegensatz zum Devisenhandel steht das Sortengeschäft der Banken. Sorten sind ausländische Banknoten, deren Wert sich zwar an dem der entsprechenden Devise orientiert, die andererseits aber auch die den Banken entstehenden Transport-, Versicherungs- und Aufbewahrungskosten berücksichtigen. Während Sorten physisch lieferbar sind, handelt es sich bei Devisen um girale oder verbriefte Forderungen oder Verbindlichkeiten. Klassisches Geschäftsfeld für das Sortengeschäft ist der internationale Reiseverkehr. Der Devisenhandel hat seinen wirtschaftlichen Hintergrund im grenzüberschreitenden Waren- und Kapitalverkehr.
II. Markt und Marktteilnehmer
1. Der Markt
Der Devisenmarkt ist weltweit der mit Abstand größte Umsatzträger im Handel mit Finanzinstrumenten. Nach einer im April 1998 von der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, Basel, in 48 Ländern durchgeführten Markterhebung belief sich der durchschnittliche tägliche Devisenhandelsumsatz auf USD 1.434 Mrd. (1995: USD 1.190 Mrd., 1992: USD 820 Mrd.).
2. Die Marktteilnehmer
Die an dem Devisenhandel teilnehmenden Marktparteien ergeben sich aus der kommerziellen und finanzwirtschaftlichen Orientierung des Geschäfts: (a) International tätige Unternehmen, (b) Banken, (c) Sonstige Kapitalsammelstellen, (d) Zentralbanken, (e) Devisenmakler. a) International tätige Unternehmen
Hauptmotiv von Industrieunternehmen ist die Absicherung der aus dem Im- oder Export von Waren und Dienstleistungen entstehenden Fremdwährungsverbindlichkeiten und -forderungen, die aufgrund von Wechselkursschwankungen dem Risiko von Verlusten ausgesetzt sind. Bei multinational tätigen Unternehmen mit Tochtergesellschaften und/oder Niederlassungen im Ausland erstreckt sich der Sicherungsumfang auch auf die sich aus Direktinvestitionen ergebenden Kapital-/Gewinntransfers und Vermögenswerte. Bei einer definierten Anzahl von Großunternehmen mit zentralen Treasury-Abteilungen, die neben der Servicecenter-Funktion zum Teil auch als eigenständige Profitcenter fungieren, tritt in Einzelfällen auch das Spekulationsmotiv mit hinzu. Zur Erreichung Ihres Absicherungsbedürfnisses, schalten Industrieunternehmen i.d.R. Kreditinstitute als Finanzintermediäre ein. Ein Devisenhandel außerhalb des Bankensektors (Disintermediation) ist die Ausnahme. b) Banken
Banken sind die dominierenden Marktteilnehmer im Devisenhandel. Ihre bevorzugte Stellung resultiert zum einen aus ihrer Intermediärfunktion, aber auch aus ihrer zentralen Rolle als Abwickler des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs. In Fremdwährung denominierte Zahlungseingänge und Zahlungsaufträge ihrer Kunden bilden die Basis für den auftragsbezogenen Devisenhandel. In diesem auch als Sales bezeichneten Geschäftsfeld kaufen oder verkaufen Banken Devisen über ihre zentralen Devisenhandelsabteilungen die den Zahlungsvorgängen zugrundeliegenden Fremdwährungsbeträge und belasten (Fremdwährungskauf) bzw. schreiben (Verkauf von Fremdwährung) den EUR-Gegenwert unter Einrechnung einer Gewinnspanne dem Kundenkonto gut. Die bislang parallel hierzu in Deutschland praktizierte Eindeckung dieser Geschäfte über Devisenbörsen unter Einschaltung eines amtlichen Maklers ist mit Einführung der Europäischen Währungsunion (EWU) abgeschafft worden. Die Europäische Zentralbank (EZB) ermittelt und publiziert arbeitstäglich Referenzkurse für 18 Währungen.
Neben der Glattstellung der durch die Kundengeschäfte sich ergebenden Kauf- und Verkaufspositionen betreiben Banken auch Geschäfte im Eigeninteresse. Ziel dieser auch als Trading bezeichneten Eigenhandelsabteilungen ist es, durch bewusstes Eingehen von Handelspositionen Zusatzgewinne für die Banken zu erzielen. Ein Eigenhandel erfolgt sowohl im Kassa-, Termin-, Swap- als auch im Optionshandel (S.IV.1 – 3). Hauptmotiv für den Eigenhandel der Kreditinstitute ist die Spekulation und Arbitrage, wobei letztere sich mittlerweile fast ausschließlich als Preisarbitrage zwischen derivativen Instrumenten und den diesen zugrundeliegenden Basisinstrumenten darstellt. Ein auf unterschiedliche Kurse an verschiedenen Marktplätzen abzielende lokale Arbitrage ist aufgrund der guten Markttransparenz und schnellen Informationsübertragung nur noch in Ausnahmefällen möglich. c) Sonstige Kapitalsammelstellen
Neben Versicherungen sind hier vor allem international auftretende Fondsgesellschaften zu nennen. Das starke Wachstum des Fondsgeschäfts, findet seinen Niederschlag auch in gestiegenen Devisenhandelsumsätzen. Die internationale Portfoliodiversifikation dieser Gesellschaften in Verbindung mit hohen Renditeerwartungen der Anleger erfordern ein professionelles Risikomanagement der aus den Fremdwährungsinvestitionen resultierenden Devisenpositionen. Die sich in diesem Zusammenhang ergebenden Kapitalströme ziehen umfangreiche und meist komplexe Devisenhandelstransaktionen nach sich. Aufgrund der Gewinnmaximierungsphilosophie der Fondgesellschaften ist bei ihnen sowohl das Absicherungsmotiv als auch das Spekulationsmotiv Richtschnur für ihr Handeln. Die Größenordnung und Professionalität einiger Marktteilnehmer lassen durchaus auch Arbitrageüberlegungen zu. d) Zentralbanken
Im Devisenhandel treten Zentralbanken immer dann merklich in Erscheinung, wenn sie durch Interventionen versuchen, Einfluss auf die Devisenkurse zu nehmen. Art und Umfang der Interventionen, die sich z.T. auch als konzertierte Aktionen darstellen können, richten sich nach der Währungsordnung der betreffenden Länder. Während in Festkurssystemen zur Verteidigung der festen Kurse oder Kursbänder unmittelbare Interventionsverpflichtungen bestehen, sind Interventionen in Freiverkehrssystemen (floating Systemen), in denen sich der Gleichgewichtskurs nach Angebot und Nachfrage bildet, eher die Ausnahme. Dennoch sieht man auch hier Einflussnahmen der Zentralbanken auf die Wechselkurse (dirty floating), wenn diese als abträglich für die Entwicklung der nationalen Volkswirtschaften erachtet werden. Das Ausmaß der Interventionstätigkeit hängt auch davon ab, welche Bedeutung die Notenbanken einer (aktiven) Wechselkurspolitik zur Erfüllung ihres stabilitätspolitischen Auftrags beimessen. Als Mittler von kommerziellen Kundengeschäften treten Zentralbanken i.d.R. nicht auf. Ein weiteres wichtiges Motiv für die Teilnahme der Zentralbanken am Devisenmarkt besteht in der Verwaltung der Devisenreserven. So können Änderungen in der Reservehaltungspolitik (Bestandserhöhungen, Bestandsreduzierungen oder Umschichtungen von einer Reservewährung in eine andere), bereits merkenswerte Transaktionen an den Märkten nach sich ziehen. e) Freiverkehrsmakler
Freiverkehrsmakler üben eine vermittelnde Tätigkeit im außerbörslichen Devisenhandel aus. Ausgestattet mit moderner Informations-, Kommunikations- und Handelstechnik sind die Makler innerhalb kürzester Zeit in der Lage eine Vielzahl von Marktteilnehmern anzusprechen, und Angebot und Nachfrage auszugleichen. Makler leisten damit einen Beitrag zur Erhaltung und Vertiefung der Marktliquidität. Das Eingehen von Spekulationspositionen gehört nicht zu den Kernaktivitäten der Makler, wenngleich diese durch zwischen Angebot und Abschluss liegende Marktbewegungen und/oder den Wegfall eines Auftraggebers nicht immer vermieden werden können. Als Entgelt für ihre Mittlertätigkeit erhalten sie von den involvierten Parteien eine Provision (Courtage), die sich als fester Betrag oder %-Satz auf das vermittelte Volumen bemisst. Durch den technologischen Fortschritt in den Handelsabteilungen der Banken (On-line-dealing Systeme, remote access), hat das Maklergeschäft in den letzten Jahren an Bedeutung verloren.
III. Handelsusancen, Technik
1. Währungsbezeichnung
Zur Vermeidung von Fehlern bei der Identifikation und der Bezeichnung der zu handelnden Währung hat man sich international auf einheitliche und allgemein akzeptierte Währungsbezeichnungen verständigt. Die Regeln hierfür sind in einer von der International Standard Organisation (ISO) herausgegebenen Richtlinie festgelegt. Danach besteht die Währungsbezeichnung aus drei Buchstaben, wobei die ersten beiden Buchstaben i.d.R. der Nationalitätenkennzeichnung (zumeist in engl. Sprache) entsprechen und der dritte im Zusammenhang mit dem Namen der Währung steht. Die ISO-Codes sind weltweit anerkannt und weichen, wie die Abb. 1 musterhaft aufzeigt, vielfach von den umgangssprachlich benutzten Bezeichnungen und Kurzformen ab.
Abb. 1
Weltweit existieren über 150 Währungen und damit unterschiedliche Währungsbezeichnungen.
2. Kursnotierung
Der Wechselkurs ist die Recheneinheit für den Umtausch einer Währung A gegen eine Währung B. Die Angabe des Preises einer Währung kann dabei nach zwei unterschiedlichen Methoden erfolgen: (a) Preisnotierung, (b) Mengennotierung. Unter Preisnotierung wird dabei eine Notiz bezeichnet, die angibt, wie viel inländische Währungseinheiten man für eine ausländische Währungseinheit aufwenden muss. Die Mengennotierung hingegen gibt an, wie viel ausländische Währungseinheiten man für eine inländische Währungseinheit erhält. Mit Einführung der gemeinsamen europäischen Währung Euro (EUR) am 01.01.1999 sind die preisnotierenden Teilnehmerländer Kontinentaleuropas auf die bis dahin nur in Großbritannien und einigen Commonwealth-Staaten übliche Mengennotiz übergangen (z.B. 1 EUR = 1,0200 USD und nicht 1 USD = 0,9804 EUR).
Die Nennung eines Preises im Devisenhandel erfolgt immer unter Angabe einer Kursspanne. Eine mengennotierte Kursangabe von z.B. EUR/USD 1,0200 – 10 bedeutet, dass die quotierende Bank bereit ist, Dollar zu 1,0210 zu kaufen und zu 1,0200 zu verkaufen. Den niedrigeren Kurs nennt man Geld-(Bid), den höheren Brief-oder Offerkurs. Die Differenz wird als Geld-/Briefspanne oder Bid-/Offer-Spread bezeichnet und beträgt in liquiden Märkten und ruhigen Marktphasen rd. 5 Punkte auf der 4. Nachkommastelle.
Abweichend von dem Direktgeschäft, bei dem eine Fremdwährung gegen die jeweils heimische Währung gehandelt wird, werden nicht selten auch zwei Fremdwährungen gegeneinander ausgetauscht ( „ Usancegeschäft “ ). Die Ermittlung der Kurse für ein Usancegeschäft erfolgt durch Überkreuzrechnung der direkt notierten Kurse ( „ Cross-Notierung “ ). So errechnet sich z.B. der Preis für jap. Yen gegen EUR (JPY/EUR) unter Einschaltung der Vehikelwährung USD, indem man den Preis des USD gegen EUR (USD/EUR) mit dem Preis des USD gegen Yen (JPY/USD) multipliziert.
3. Erfüllung
Die Erfüllung (= „ Settlement “ ) von Devisenhandelsgeschäften erfolgt durch Gutschrift auf im jeweiligen Währungsgebiet geführten Bankkonten. Ein USD-Kauf ist also zulasten des USD-Kontos des Verkäufers dem USD-Konto des Käufers gutzuschreiben; der dagegen gehandelte Währungsbetrag (z.B. EUR) auf dem EUR-Konto des USD-Verkäufers in Deutschland anzuschaffen. Kennzeichnend für die Erfüllung von Devisengeschäften ist die physische Lieferung in Form von Bankguthaben. Das Settlement von Devisengeschäften erfolgt valutakompensiert, d.h. beide Vertragsparteien haben dafür Sorge zu tragen, dass die von ihnen anzuschaffenden Währungsbeträge zu dem vereinbarten Erfüllungszeitpunkt ( „ Valutatag “ ) den Konten ihrer Kontrahenten gutgeschrieben werden. Die Möglichkeit, dass eine der Vertragsparteien ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, während die andere Partei den von ihr anzuschaffenden Währungsbetrag bereits bezahlt hat ( „ Vorleistung “ ), wird als Settlementrisiko bezeichnet. Zur Begrenzung dieses Risikos und zur operativen Praktikabilität des Devisenhandels wird in der Praxis mit Settlementlimiten gearbeitet, innerhalb derer Währungsbeträge gezahlt oder erwartete (avisierte) Währungseingänge verfügt werden können, ohne dass es der individuellen Ermächtigung für die Einzeltransaktion bedarf.
IV. Geschäftsarten
1. Kassageschäfte
Im Devisenhandel unterscheidet man zwischen Kassageschäften einerseits und Termingeschäften andererseits. Als Kassageschäfte (Spot-Geschäfte) werden alle Geschäfte bezeichnet, deren Erfüllung am zweiten Bankarbeitstag nach Abschluss erfolgt. Auch gleichtägige (same-day-value) oder eintägige Erfüllungen sind möglich, wobei die Kurse zur Berücksichtigung der Zinsdifferenzen angepasst werden. Eine besondere Form der Auftragserteilung im Kassahandel sind die Ordergeschäfte, bei denen Kunden den eingeschalteten Banken Kauf- oder Verkaufsaufträge erteilen, die erst dann zur Ausführung kommen, wenn ein vorher festgelegter Kurswert erreicht wird. Prinzipiell wird unterschieden zwischen (a) Limitierten Verkaufs- oder Kaufaufträgen und (b) Stop-Loss Ordern.
2. Termingeschäfte
Termingeschäfte im engeren Sinn (Festgeschäfte) sind dem Vertragscharakter nach unbedingte Erfüllungsverpflichtungen. Ein Wahlrecht besteht nicht. Als Termingeschäfte werden alle Devisengeschäfte bezeichnet, bei denen zwischen Abschluss und Erfüllungstermin mindestens drei Bankarbeitstage liegen. Hinsichtlich der Quotierung von Terminkursen unterscheidet man zwischen der Direktquotierung in Form eines Outright- oder Forward-Kurses und der Swapquotierung. a) Outright-Geschäfte
Outright-Geschäfte (Forward-Geschäfte) unterscheiden sich von Kassageschäften durch die spätere Fälligkeit und einen vom Kassakurs abweichenden Terminkurs. Zur Ermittlung des Terminkurses wird der Kassakurs durch einen Abschlag (Deport, Discount) oder Aufschlag (Report, Premium) adjustiert.
Die Bedeutung der Forward Geschäfte liegt für Außenhandelsunternehmen in der Möglichkeit, sich gegen schwankende Wechselkurse abzusichern. Importeure (Exporteure) sichern ihre Fremdwährungsverbindlichkeiten (-forderungen) durch den Kauf (Verkauf) der fakturierten Währung per Termin ab. Die Laufzeiten der Geschäfte mit der kommerziellen Kundschaft der Banken orientieren sich an den Fälligkeiten (Zahlungszielen) der den Geschäften zugrunde liegenden Währungsforderungen und -verbindlichkeiten (1,2,3,6 bis 12 Monate).
Eine besondere Form des Termingeschäfts stellen die Termingeschäfte mit Laufzeitoption dar. Laufzeitoptionen sind keine Optionen sui generis (s. IV.3), sondern Termingeschäfte, deren Erfüllung nicht zeitpunktbezogen erfolgt, sondern nach Wahl des Kunden innerhalb eines Zeitraums.
Preisgestaltung: Ausgangspunkt für die Ermittlung des Terminkurses ist eine Gleichgewichtsbedingung, die aus folgenden Überlegungen resultiert: wie muss der heute vereinbarte künftige Forwardkurs (FW) lauten, damit aus einer Kreditaufnahme eines Betrages K0 in einer niedrigverzinslichen Währung (z.B. iEUR = 3%), der Konvertierung des Betrages zum Kassakurs (KK) in USD (z.B. 1,0200 USD/EUR), der Anlage des Betrages in der höherverzinslichen Währung (z.B. iUSD = 5%) und dem Rücktausch des Betrages zum Terminkurs kein risikoloser Arbitragegewinn erzielt werden kann?
Durch Lösen der Gleichung nach FW ergibt sich der Terminkurs zu:
Wegen der Arbitragefreiheit der Bedingung wird der so ermittelte Terminkurs als fairer Terminkurs (Fair Value Price = FVP) bezeichnet. Jeder hiervon abweichende Kurs würde Arbitrageschäfte in die eine oder andere Richtung auslösen und den Markt damit wieder zu dem FVP zurückführen. Eine Kurzdiskussion des Terms ergibt die in dem jetzt mengennotierten EUR-Umfeld neue Erkenntnis, dass höher verzinsliche Währungen mit Aufschlägen und niedriger verzinsliche Währungen mit Abschlägen gehandelt werden: Aus iUSD > iEUR ⇒ der Quotient auf der rechten Seite der Gleichung wird >1 und damit FW > KK; der USD handelt also „ zu einem Aufschlag zum EUR “ . Umgekehrt verhält sich der Sachverhalt für iEUR > iUSD. b) Swapgeschäfte
Swapgeschäfte bilden die dominierende Form im Interbankenhandel. Outrightgeschäfte sind unter Kreditinstituten eher die Ausnahme. Aus dem Kundengeschäft resultierende Outrightgeschäfte werden zur eigenen Positionsverarbeitung oder Glattstellung im Interbankenmarkt i.d.R. in laufzeitentsprechende Kassageschäfte und Swapgeschäfte zerlegt.
Swaptransaktionen beinhalten den Tausch einer Fälligkeit gegen eine andere. Sie werden daher häufig auch zur Prolongation fälliger Geschäfte eingesetzt, wenn z.B. der zur Erfüllung eines Terminverkaufs erwartete Währungseingang aus dem Grundgeschäft erst zu einem späteren Termin erfolgt. Durch Rückkauf des zur Erfüllung des Forwardgeschäfts zu liefernden Währungsbetrags und gleichzeitigem Verkauf zu einem späteren Termin, wird die Fristigkeit in die Zukunft „ nach hinten “ geswappt. Ein Swapgeschäft ist also die Kombination eines Kassageschäftes mit einem gegenläufigen Termingeschäft. Eine Variante des Swapgeschäfts sind die Prolongationen auf alter Kursbasis (s.a.V.), bei denen nicht der Kassakurs zum Handelstag, sondern der ursprünglich vereinbarte Terminkurs die Basis für das anschließende Swapgeschäft bildet.
Swapgeschäfte verändern nicht das Währungsexposure der handelnden Parteien. Durch Swapgeschäfte verschiebt sich die Liquiditätsposition. Sie werden von Banken daher in großem Umfang zur Liquiditätssteuerung der eigenen EUR und Fremdwährungsbestände eingesetzt. Dabei spielen die „ kurzen Swaps “ mit Laufzeiten von nur einem Tag (overnight (o/n), tomorrow next (t/n) und spot next (s/n)) eine dominierende Rolle.
Swapsätze werden in der Regel für gerade Laufzeiten von 1 – 3 Wochen und 1 – 12 Monaten quotiert. Dies schließt jedoch einen Handel auf ungerade Laufzeiten ( „ broken dates “ ) nicht aus. Die Swapsätze für broken dates lassen sich durch Interpolation zwischen den nächstliegenden Fälligkeiten ermitteln.
Ermittlung des Swapsatzes: Der Swapsatz ist der Kursunterschied zwischen Kassakurs und Terminkurs gem. Gleichung (2). Üblich in der Praxis ist die Berechnung der Swapsätze über die Zinsdifferenzen, ohne vorher den Terminkurs zu ermitteln; wobei sich die direkte Ermittlung der Swapsätze aus (2) wie folgt ableitet:
mit: FW = KK + Swapsatz(s) in (2) und einigen Umwandlungen ⇒
Unter Zugrundelegung der obigen Werte: KK = 1,0200USD/EUR, iEUR= 3%, iusd= 5% und einer unterstellten Laufzeit von t = 90 Tage errechnet sich ein Swapsatz von: 0,0051, der sich auch über Gleichung (2) mit Swapsatz(s) = FW -- KK beweisen lässt. Für Laufzeiten von länger als 1 Jahr sind die Gleichungen zur Berücksichtigung der Zinseszinseffekte entsprechend anzupassen.
3. Optionsgeschäfte
Optionen sind bedingte Termingeschäfte. Gegen Zahlung einer Prämie (Optionsprämie) erwirbt der Käufer einer Devisenoption von dem Verkäufer (Stillhalter) das Recht, einen bestimmten Währungsbetrag zu einem im Voraus vereinbarten Preis (Basispreis, Strikeprice) zu kaufen (Call-Option, Kaufoption) oder zu verkaufen (Put-Option, Verkaufoption). Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. Das Gewinnpotential des Inhabers einer Option ist theoretisch unbegrenzt, während der maximale Verlust auf die gezahlte Optionsprämie beschränkt ist. Optionen haben ein asymmetrisches Risiko-/Chancenprofil, was bei dem Verkäufer in dessen unbegrenztem Verlustpotential zum Ausdruck kommt. Als Risikoäquivalent steht ihm die vereinbarte Optionsprämie zu.
Bei Devisenoptionen wird meist der der Laufzeit entsprechende Terminkurs als Bezugsgröße für das Marktniveau herangezogen. Liegt der Basispreis einer Devisenoption am Terminkurs, spricht man von einer ATMF-Quotierung oder TMF-Option (At-The-Money-Forward). At-The-Money-Spot Quotierungen sind eher die Ausnahme. Bei der kundenseitigen Festlegung des Optionspreises ist man jedoch nicht an den Terminkurs gebunden. Der strike price kann (in wirtschaftlich sinnvollem Rahmen) frei gewählt werden, wobei der Optionspreis von folgenden Faktoren abhängt: (a) Abstand des Basispreises vom Marktniveau, (b) Laufzeit der Option, (c) inländischer Zins, (d) ausländischer Zins und (e) den Marktschwankungen (Volatilität) der gehandelten Währung. Das bei Devisenoptionen zum Einsatz kommende Optionspreismodell orientiert sich an der Optionspreisformel von Black, /Scholes, /, die von Garman, /Kohlhagen, um den Einfluss des ausländischen Zinses berücksichtigende Preiselemente erweitert wurde.
Eine besondere Form des Devisenoptionshandels stellen die Währungsoptionsscheine (Warrants) dar. Währungsoptionsscheine sind an einer Börse notierte und in Inhaber-Sammel-Optionsscheinen verbriefte Optionsschuldverschreibungen auf Devisen. Ansonsten spielt der börsennotierte Optionshandel in Deutschland eine eher untergeordnete Rolle. Devisenoptionen werden meist außerbörslich (Over-The-Counter) als maßgeschneiderte (taylor made) OTC-Optionen gehandelt.
Neben den Standard Optionsvarianten haben die letzten Jahre eine Vielzahl von Weiterentwicklungen gebracht, die auch als Derivate der 2. Generation ( „ 2nd generation Derivatives “ ) oder exotische Optionen bezeichnet werden. Hierzu zählen v.a. die Barrier-Optionen und die digitalen oder binären Optionen, bei denen ein bestimmter Betrag ausgezahlt wird oder nicht, je nachdem ob der Devisenkurs den Basispreis am Laufzeitende (european) oder während der Laufzeit (american) über- oder unterschreitet. Als Barrier-Optionen werden Devisenoptionen bezeichnet, die entweder entstehen (Knock-in) oder erlöschen (Knock-out), wenn der Devisenkurs einen im Voraus bestimmten Kurs (Barrier oder Triggerpunkt) erreicht.
4. Strukturierte Devisen(termin)geschäfte
Gemeinsames Kennzeichen strukturierter Produkte ist das Baukastenprinzip. Strukturierte Kurssicherungsprodukte machen sich die Tatsache zunutze, dass zwischen Termin- und Optionsgeschäften ein kausaler Zusammenhang (Put-/Call-Parität) besteht. So lassen sich Termingeschäfte durch die Verknüpfung zweier Optionsgeschäfte synthetisch nachbilden. Der Vorteil der Nachbildung (Duplikation) eines Termingeschäfts durch Optionsgeschäfte besteht darin, dass die Bestandteile eines synthetischen Termingeschäfts in Teilen oder gänzlich aufgelöst oder neu eingegangen werden können, was den Marktteilnehmern eine größere Flexibilität bei der Absicherung der Wechselkursrisiken eröffnet.
In Verbindung mit den Möglichkeiten des Einsatzes von Barrier-Technologien oder dem „ Einbau “ digitaler Optionen, ergibt sich ein breites Spektrum zur Gestaltung und Strukturierung neuer Kurssicherungsprodukte. Neueste Entwicklungen gehen dahin, Devisenderivate mit Derivaten aus anderen Vermögens(Asset)klassen (z.B. Zinsen, Aktien, Rohstoffen) zu verbinden und so bislang nicht gekannte assetübergreifende Sicherungsstrukturen zu entwerfen. Strukturierte oder flexible Termingeschäfte sind meist als Low- oder Zero-Cost-Varianten ausgestaltet.
V. Organisatorische und aufsichtsrechtliche Grundsätze
Sowohl nach Art als auch Umfang unterlagen die Bankgeschäfte in den letzten Jahren starken Veränderungen, die v.a. durch eine rasante Beschleunigung des Handels mit abgeleiteten Instrumenten geprägt waren. Damit einhergehend hat sich auch die Risikolandschaft der Kreditinstitute gewandelt. Kennzeichnend hierfür ist, dass neben den Kreditrisiken die aus Handelsgeschäften mit Finanzinstrumenten resultierenden Marktrisiken zunehmend an Bedeutung gewonnen haben, was auch in bankaufsichtsrechtlichen Regelungen zu deren Überwachung und Begrenzung ihren Niederschlag gefunden hat.
In 2005 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften (MaH) in ein umfassendes Regelwerk für das Risikomanagement, die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), integriert. Dort sind auch die Anforderungen an Devisenhandelsgeschäfte geregelt.
Literatur:
Bankverlag, : Basisinformationen über Finanzderivate, Grundlagen, wirtschaftliche Zusammenhänge, Anwendungsmöglichkeiten und Risiken, Köln 1998
Fischer-Erlach, P. : Handel und Kursbildung am Devisenmarkt, Stuttgart 1991
Garman, M.B./Kohlhagen, S.W. : Foreign currency option values, in: Journal of International Money and Finance 1983, No. 2, S. 231 – 237
Lipfert, H. : Devisenhandel und Devisenoptionshandel, Frankfurt a.M. 1992
Rudolph, B. : Derivative Finanzinstrumente: Entwicklung, Risikomanagement und bankaufsichtliche Regulierung, in: Derivative Finanzinstrumente, hrsg. v. Rudolph, B., Stuttgart 1995
Shapiro, A.C. : Multinational Financial Management, 6. A., Boston 1999
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