Firmenwert
siehe unter Geschäftswert siehe unter Goodwill jener Teil des Unternehmenswertes, der auf die Qualität des Managements, Fähigkeiten der Belegschaft, Organisation , Standortqualität, Kundentreue u.ä. zurückzuführen ist. In der Unternehmensbewertung ist der F. nach allgemeinen Regeln die Differenz zwischen Ertragswert , hier: die zukünftig erwarteten und mit einem Kalkulationszins (kalkulatorische Kosten, Zins) diskontierten (Abzinsung) Ausschüttungen an die Eigentümer, und Substanzwert als Summe der zu Wiederbeschaffungskosten bewerteten betriebsnotwendigen Vermögensgegenstände (Kapital,
1.) unter Berücksichtigung der Liquidationserlöse (Liquidation, Erlös) nicht betriebsnotwendiger Vermögensgegenstände vermindert um die Schulden. F. basiert somit nicht auf einzelnen bewertbaren Vermögensgegenständen. Negative Differenz zwischen beiden Werten ist ein Badwill. In der Bilanzierung wird zwischen originärem F., der durch die Leistung des Managements und Unternehmens insgesamt selbst geschaffen wird und sich z.B. in der Stellung des Unternehmens auf dem Markt äußert, und derivativem F. unterschieden, der bei Erwerb der Firma entsteht. Nur letzterer darf in der Bilanz angesetzt werden und ist gem. § 255, Abs. 4, HGB abzuschreiben (Abschreibung). In der Konzernbilanz (Konzern, Bilanz) ist ein Unterschiedsbetrag zwischen beiden Werten gem. § 301, Abs. 3, HGB zu aktivieren bzw. passivieren. Steuerrechtlich ist der derivative F. aktivierungspflichtig und darf innerhalb von 15 Jahren abgeschrieben werden.
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