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Auktionen


Inhaltsübersicht
I. Begriff und Arten
II. Verfassung und Organisation
III. Entwicklung und Bedeutung

I. Begriff und Arten


Die Auktion ist eine für eine festgelegte Zeit an einem bestimmten Ort organisierte Marktveranstaltung, bei der die Kaufinteressenten aufgefordert werden, sich im meist offenen Bieteverfahren um ein in Lose eingeteiltes Güterangebot zu bewerben.
Von organisierten Marktveranstaltungen anderer Art unterscheidet sich die Auktion insb. hinsichtlich der Methode, nach der sich die Preisbildung vollzieht und der Kaufabschluss zustande kommt. Über eine Intensivierung des Nachfragerwettbewerbs durch zeitliche und räumliche Marktverdichtung, erhöhte Markttransparenz und ein geeignetes Bieteverfahren soll für jedes ausgebotene Los (Objekt) unter den Kaufinteressenten der Meistbietende ermittelt werden, der den Zuschlag erhält, mit dem der Kaufvertrag besiegelt wird.
Jedoch treten die veranstalteten Auktionen in verschiedenen Arten und Formen hervor. Zudem werden in der Fachliteratur neben den realtypischen Auktionen diverse idealisierte Auktionsmodelle diskutiert, sodass Wertungen des Auktionswesens eine differenzierte typologische Betrachtung erfordern.
Da im deutschen Versteigerungswesen die Auktionsarten maßgeblich von unterschiedlichen Rechtsgrundlagen her geprägt werden, bietet die Rechtssystematik hier zugleich einen wesentlichen Ansatz für die Differenzierung und Ordnung wirtschaftlich relevanter Auktionstypen. Als reale Basistypen lassen sich dabei die öffentlichen Versteigerungen, die Großhandelsauktionen und die Auktionen des Versteigerergewerbes unterscheiden.
Bei den öffentlichen Versteigerungen handelt es sich um zivilrechtlich geregelte, jedermann zugängliche Versteigerungen, zu deren Durchführung das Gesetz öffentlich bestellte und vereidigte Versteigerer ermächtigt. Sie finden insb. Anwendung zur Liquidierung von Pfandsachen, des Vermögens bei Konkursen und Erbauseinandersetzungen sowie zur Vermarktung von Fundsachen, bei drohendem Warenverderb und ähnlichen Tatbeständen. Der Versteigerungsverkauf erweist sich in den genannten Fällen gegenüber dem freihändigen Verkauf als vorteilhafter, zumal er darauf gerichtet ist, die Beteiligten und speziell die schwächeren Marktpartner vor unbilligen wirtschaftlichen Nachteilen zu bewahren. Typisch für die öffentlichen Versteigerungen ist ferner, dass sie meist aus außerordentlichen Anlässen, unregelmäßig, gelegentlich oder zufallsbedingt stattfinden; häufig liegt eine gerichtliche Anordnung zur Zwangsversteigerung vor.
Großhandelsauktionen sind vornehmlich auf den Versteigerungsverkauf von Neuwaren in großhandelsüblichen Quantitäten (Losen) eingestellt. Naturprodukte der Agrar-, Forst-, Gärtnerei- und Fischwirtschaft stehen dabei im Vordergrund. Anbieter dieser Produkte sind hauptsächlich Erzeuger und Erzeugervereinigungen sowie Zentralgrossierer und Importeure, denen diese Distributionsform einen schnellen Umschlag auch großer und unregelmäßig anfallender Warenmengen bei relativ niedrigen Vertriebskosten und eingeschränktem Qualitäts- und Verderbsrisiko ermöglicht. Auf der Nachfragerseite stehen i.d.R. waren-, markt- und auktionskundige Großverwender, Verarbeiter und Wiederverkäufer im Bietewettbewerb, während Konsumenten der Marktzutritt verwehrt ist.
Auktionen des Versteigerergewerbes sind gemäß Gewerbeordnungsrecht erlaubnispflichtige Versteigerungen fremder Sachen durch rechtlich selbstständige, gewerbsmäßig tätige Versteigerer. Der hierbei zugelassene Güterkreis ist, als gewerbepolitische Schutzmaßnahme für den institutionellen Einzelhandel, gesetzlich begrenzt, und zwar – abgesehen von bestimmten Rechtsgütern und Immobilien – auf bereits genutzte Gebrauchsgüter (Waren aus zweiter Hand). Sie betreffen insb. Kunstgüter, Antiquitäten, literarische Erzeugnisse, Autographen, Münzen, Briefmarken und andere Sammelgüter, für die sich jeweils spezielle Aktionsarten entwickelt haben, aber auch gebrauchte Kraftfahrzeuge, Unterhaltungselektronik, Hausrat usw.
Aufgrund einer weitgehend ähnlichen wirtschaftlichen Merkmalsstruktur ist in diesem Zusammenhang auch die Versteigerung eigener Sachen (Versteigerung im eigenen Namen) anzuführen, die zwar bei der Definition der gewerbsmäßigen Auktion formal-juristisch ausgegrenzt, bei bestimmten Gebrauchtwarenauktionen (z.B. Kunst-, Buch-, Briefmarkenauktionen) indes prinzipiell erlaubt ist.
Die bei Auktionen des Versteigerergewerbes gängigen Verkaufseinheiten entsprechen überwiegend den beim Einzelhandelsabsatz üblichen Quantitäten. Gefördert durch den freien Marktzugang ist jedoch häufig ein sehr heterogener Bieterkreis anzutreffen, der sich neben Konsumenten aus Wiederverkäufern, Kulturbetrieben und anderen Institutionen zusammensetzt, sodass die gelegentlich anzutreffende generelle Typisierung als Einzelhandelsauktion missverständlich ist.
Für eine weitere Differenzierung der Auktionen nach Arten und Typen ist neben den bereits herausgestellten Unterschieden die Berücksichtigung verschiedener Organisationsstrukturen, Interaktions- und Kommunikationssysteme, Bietemethoden und Güterarten relevant.

II. Verfassung und Organisation


1. Rechtsgrundlagen und Verhaltensnormen


Der Gesetzgeber hat den Versteigerungsverkauf in unterschiedlicher Art und Weise normiert, um der jeweiligen Schutzbedürftigkeit der Interessen von Anbietern und Nachfragern Rechnung zu tragen. Diese Rechtsgrundlagen fallen je nach Sachverstand und Marktstellung sowie in Abhängigkeit von der Art und Problemhaftigkeit der Versteigerungsgüter verschieden aus.
Während die öffentlichen Auktionen gemäß den ihnen jeweils zugrunde liegenden Sachverhalten (z.B. Notverkauf, Selbsthilfeverkauf, Pfandverkauf, Fundsachenverkauf) vornehmlich im BGB und HGB geregelt sind, finden bei den Auktionen des Versteigerergewerbes vor allem die Vorschriften der Gewerbeordnung (GewO) und der Versteigererverordnung (VerstV) Anwendung, wobei diese aber auch in mancher Hinsicht für die öffentlichen Versteigerungen gelten. Die Großhandelsauktionen sind hingegen weder privat- noch gewerberechtlich geregelt bzw. im Gesetz explizit von entsprechenden, für die beiden anderen Auktionstypen geltenden Normierungen ausgenommen. Überdies gelten für die Durchführung der Auktionen zahlreiche Handelsbräuche und lokale Usancen. Sie sind zum Teil in die offiziellen Auktionsbedingungen aufgenommen, die einer einheitlichen, sicheren und schnellen Abwicklung der Auktion dienen und alle wesentlichen Pflichten und Rechte der Auktionsbeteiligten enthalten.

2. Vorbereitung und Durchführung einer Auktion


Die Vorbereitungen der Auktion beginnen damit, dass die termingerecht gemeldeten Auktionswaren sortiert, nach qualitativen Merkmalen und bedarfsentsprechenden Mengen in Verkaufseinheiten (Lose) eingeteilt, gekennzeichnet und katalogisiert werden. Anschließend wird die Auktion mittels Auktionslisten einem begrenzten Käuferkreis oder durch Anzeigen öffentlich bekannt gegeben. Sie enthalten u.a. Angaben über Ort, Zeit, Leitung und das Angebot der Marktveranstaltung sowie die Termine zur Warenbesichtigung. Mitunter wird à vue versteigert.
Dem für die Organisation verantwortlichen Versteigerer stehen Protokollanten zur Seite, um die Gebotsabgabe zu verfolgen, Zuschläge zu notieren und Steigscheine auszustellen. Als Kernfunktion obliegt dem Versteigerer die erfolgreiche, auftragsgemäße Steuerung der Bieteprozesse, die je nach Art der Bieteverfahren und der Wettbewerbsstruktur unterschiedlich starkes Engagement erfordert.
Die weltweite Entwicklung des Auktionswesens hat verschiedene Bieteverfahren hervorgebracht. Signifikante Unterschiede betreffen z.B. die Regelung, wann und wie oft ein Kaufinteressent in einen Bieteprozess eingreifen kann oder inwieweit sich für ihn der Bieterwettbewerb offen bzw. mehr oder weniger verdeckt vollzieht.
(1) Beim Aufstrichverfahren (Aufschlag), dem bekanntesten und ältesten Bieteverfahren, wird ein vom Versteigerer (oder einem Kaufbewerber) genanntes Einsatzgebot (Ausrufpreis) von den Kaufinteressenten durch sukzessives Überbieten in vorgegebenen Gebotsintervallen mittels Zuruf oder Zeichengebung so lange gesteigert, bis das Höchstgebot erreicht ist bzw. der Zuschlag erteilt wird. Der Zuschlag erfolgt i.d.R., wenn Mehrgebote in einer bestimmten Zeit ausbleiben und der Auktionshammer (meist dreimal) ausgeklopft ist. Der Auktionator kann aber auch das Warenangebot zurückziehen, wenn ein bestimmter Mindestpreis nicht erreicht wird.
Für den Käufer handelt es sich hierbei um das relativ einfachste und günstigste Bieteverfahren, da es an ihn relativ geringe Anforderungen hinsichtlich Auktionserfahrung und Marktkenntnis stellt. Jeder Bieter kann mehrmals, kontinuierlich oder mit Unterbrechungen, Gebote bis zum Zuschlag abgeben. Das ständige Überbieten vermittelt ihm Anhaltspunkte über die Dispositionen der Mitanbieter und einen raschen Einblick in die Marktsituation. Allerdings kann die Schnelligkeit des Aufeinanderfolgens der Gebote eine Versteigerungspsychose auslösen, die zu übereilten Preisgeboten führt. Für den Verkäufer (Versteiglasser) ergeben sich Nachteile, wenn nur wenige Bieter auftreten, Bieterabsprachen getroffen werden und die individuelle Wertschätzung des Höchstbietenden nicht voll genutzt wird.
Das Aufstrichverfahren empfiehlt sich insb. bei Auktionen, die selten oder unregelmäßig stattfinden, an denen heterogene, stark wechselnde und auktionsunerfahrene Bieter auftreten und bei denen Waren mit starken zeitlichen Preisschwankungen, großen Qualitätsdifferenzen oder mit ausgeprägtem Seltenheits- und Liebhaberwert angeboten werden.
Als eine weitere interessante Variante gilt das simultane (oder japanische) Bieteverfahren, bei dem der Preis optisch (z.B. als Lichtpunkt) auf einer Skala für alle gut sichtbar langsam nach oben bewegt wird. Die Kaufbewerber zeigen mit einer Marke an, bis zu welchem Preisstand sie aktiv an der Versteigerung teilnehmen. Hat sich die Zahl der Bieter auf zwei reduziert und zieht nun einer seine Marke zurück, wird der letzte blitzschnell ebenfalls seine Marke zurücknehmen, sodass der Kaufpreis bei langsamer Preisaufwärtsbewegung auf der Bieterskala dem zweithöchsten Gebot entspricht.
Neben der Auktion im Sinne einer Versteigerung sind, hauptsächlich zur Verhinderung von Bieterkartellen, weitere Marktveranstaltungen mit Konkurrenzaufruf der Käufer entstanden (z.B. der Abschlag und die Einschreibung), die mitunter aber auch als Bieteverfahren der Auktion betrachtet werden.
(2) Das Abstrichverfahren (Abschlag) geht von einem relativ hohen Einsatzgebot aus, das so lange ermäßigt wird, bis ein Interessent das Angebot annimmt, oder aber bei einem unteren Limitpreis das Warenangebot zurückgezogen wird. Zur schnellen und sicheren Durchführung ist das Verfahren bei Großhandelsauktionen häufig nach dem Muster der holländischen Veiling mechanisiert. Dabei werden auf einer Auktionsuhr die sich ermäßigenden Preise durch einen gleitenden Preisanzeiger angegeben, der von jedem Bieter durch Tastendruck am Sitzplatz angehalten werden kann. Das Stoppen der Uhr bedeutet Annahme des Angebots und Zuschlag. Gegenüber dem Aufbieten stellt dieses Verfahren höhere Anforderungen an die Auktionserfahrung sowie die Markt- und Warenkenntnis der Käufer, da die Marktsituation weniger transparent ist und die Möglichkeit einer Verhaltensorientierung an Dispositionen der Mitanbieter beim einzelnen Los weitgehend entfällt.
Mitunter werden Auf- und Abstrichverfahren kombiniert angewandt, indem das Höchstgebot beim Aufstrichverfahren nur dann den Zuschlag erhält, wenn sich beim anschließenden Abstrichverfahren kein höheres Gebot einstellt.
(3) Das Einschreibeverfahren mit verborgener Bieterkonkurrenz sieht eine schriftliche Gebotsabgabe in geschlossenem Umschlag vor. Es bietet sich Versteiglassern insb. an bei zu erwartender geringer Bieterzahl mit überlegener Marktposition, der Gefahr von Bieterkartellen sowie bei erheblichen Schwierigkeiten der Loseinteilung größerer Partien (z.B. Holz) nach einheitlichen Qualitäten.

III. Entwicklung und Bedeutung


Die Anwendung der Auktion lässt sich in verschiedenen Arten bis weit in die Geschichte zurückverfolgen. Kollektivversteigerungen mit freiem Verfahren sind speziell bei Trödelware seit dem 16. Jh. nachweisbar. Die Großhandelsauktion entstand im 17. Jh. in Holland an zentralen Einfuhrplätzen zum schnellen Umschlag kolonialer Erzeugnisse und wurde nach und nach bei einem zunehmen erweiterten Warenkreis auch an anderen Handelsplätzen veranstaltet. Nach einer expansiven Phase erfuhren die Auktionen kolonialer bzw. importierter Produkte gegen Ende des 19. Jh. eine rückläufige Umsatzentwicklung, eingeleitet durch die Abschaffung der Zwangslieferungen an die Kolonialmächte und beschleunigt durch tief greifende Veränderungen des Transport- und Nachrichtenwesens. Zudem verlagerte sich die Distribution mancher Massengüter (z.B. Baumwolle, Kaffee, Getreide, Zucker, Kautschuk) mit fortschreitender Fungibilisierung vom Versteigerungsverkauf zum börsenmäßigen und freihändigen Verkauf.
Neben den an zentralen Einfuhrplätzen veranstalteten internationalen Großhandelsauktionen entstanden in den letzten Jahrzehnten des 19. Jh., vor allem in Deutschland, von Erzeugerbetrieben der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft initiierte Großhandelsauktionen mit regionaler oder nationaler Umsatzbedeutung. Sie sind hauptsächlich hervorgegangen aus der genossenschaftlichen Idee der Selbsthilfe zur Verbesserung der Marktposition gegenüber einem starken Aufkaufhandel und erfüllen bis heute an binnenländischen Erzeugungszentren eine wichtige Funktion beim Umsatz von Obst, Gemüse, Blumen, Fisch, Wein, Tabak, Holz, Häuten, Rauchwaren, Zucht- und Nutztieren u.Ä. Es sind dies überwiegend Naturprodukte mit großen Qualitätsunterschieden, unregelmäßigem und räumlich konzentriertem Produktionsanfall und meist leichter Verderblichkeit, also Waren mit Eigenschaften, die den Absatz über Auktionen fördern oder gar bedingen. Aber auch diese Auktionen haben in den letzten Jahrzehnten an Umsatzbedeutung verloren, z.B. durch eine sich mit zunehmender Betriebskonzentration verstärkende Tendenz zur Aufnahme direkter Geschäftsbeziehungen zwischen Erzeugern und Verarbeitungs- oder Handelsbetrieben, ferner durch Innovationen bei der Konservierung, Standardisierung und Kühllagerung der Produkte.
Eine starke Belebung hat das Auktionswesen in letzter Zeit hingegen bei Kunstgütern, Antiquitäten und diversen anderen Gebrauchtwaren erfahren. Insb. aus den international marktführenden Auktionshäusern Sotheby\'s und Christie\'s wurden immer wieder hohe Umsatzzuwachsraten und sensationelle Verkaufspreise gemeldet. Die weitere Entwicklung der Auktionsumsätze wird u.a. von der allgemeinen Wohlstandsentwicklung, aber auch davon abhängen, in welchem Umfange Seltenheitsgüter einerseits dem Markt entnommen, andererseits wieder zugeführt werden, und in welchen Zeitintervallen dies geschieht.
Mit zunehmender Ausprägung von Käufermärkten hat sich der marketingpolitische Gestaltungsrahmen der Auktion und damit das Steuerungspotenzial des Auktionators, vor allem bei Gebrauchtwaren, erheblich erweitert. Die konzeptionelle Gestaltung des Auktionsmarketings erfordert fundierte empirische Erkenntnisse über die Funktionsweise der Auktion als sozio-ökonomisches System unter besonderer Berücksichtigung der Organisations-, Kommunikations-, Motivations-, Ziel- und Verhaltensstrukturen.
Literatur:
Baumeister, P. : Die Auktion, Frankfurt a.M. et al. 1975
Cassady, J. R. : Auctions and Auctioneering, Berkeley 1967
Durach, H. : Die deutschen Großhandelsauktionen, in: Schriften zur Handelsforschung, Nr. 20, Köln, 1960
Fackler, H./Konermann, P. : Praxis des Versteigerungsrechts, München 1991
Jaeger, G. : Die Vermarktung von Obst und Gemüse an nordrheinischen Erzeugerversteigerungen und Möglichkeiten der Verbesserung, Bonn 1969
Landmann-Rohmer, R. v. : Gewerbeordnung und ergänzende Vorschriften, 14. A., München 1990
Leitzinger, H. : Submission und Preisbildung, Mechanik und ökonomische Effekte der Preisbildung bei Bieteverfahren, Köln 1988

 

 


 

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