Standardisierung
Inhaltsübersicht
I. Grundbegriffe der Standardisierung
II. Produktionswirtschaftliche Wirkungen der Standardisierung
III. Standardisierung von Gegenständen
IV. Standardisierung von Verfahren
V. Normungsarbeit und -methoden
VI. Nutzen und Kosten von Normen
VII. Grenzen der Standardisierung
I. Grundbegriffe der Standardisierung
Standardisierung ist die Vereinheitlichung von Gegenständen und Verfahrensweisen. Bei Gegenständen werden aus betriebswirtschaftlicher Sicht Normung und Typung unterschieden. Normung bezeichnet dabei die Standardisierung von Einzelteilen und Baugruppen, Typung die Standardisierung von Endprodukten. Die Bedeutung dieser Unterscheidung liegt darin, dass Typung neben ihrem Einfluss auf Produktionsabläufe auch noch für den Absatz wichtig ist. In Technik und Produktion wird jedoch häufig der Begriff »Normung« anstelle von »Standardisierung« verwendet. Standardisierung von Verfahren führt auf Fragen der Technologieplanung und der Arbeitsorganisation.
Abb. 1: Objekte der Standardisierung
Standardisierung von Verfahren und Gegenständen sind untrennbar miteinander verbunden. Standardisierte Verfahren benötigen standardisierte Ausgangsprodukte und liefern standardisierte Endprodukte. Insbesondere zur Erzeugung von standardisierten Gegenständen mit hoher Komplexität benötigt man standardisierte Verfahren.
Häufig wird Normung ganz allgemein als kollektives Lernen aus Erfahrung aufgefasst, und demnach sind Normen als Mittel zu begreifen, Bewährtes zu bewahren (best practice). Normung in diesem Sinne hat die Menschheitsentwicklung stets begleitet. Aktuelle Beispiele hierfür sind die Qualitätsaudits und -zertifizierung nach ISO 9000. Technische Normung begann mit der industriellen Revolution und der Herausbildung der Massenproduktion Mitte des 18. Jahrhunderts. Sie soll im Folgenden ausschließlich betrachtet werden.
Da sich Normen im Prinzip für alle denkbaren Objekte – und damit auch für alle technischen Sachverhalte – formulieren lassen, scheint der Versuch einer vollständigen und überschneidungsfreien Klassifikation der Normen nach Art bzw. Inhalt wenig sinnvoll (Reese, J. 1993). Nach ihrer Art bzw. Zielsetzung kann man beispielsweise unterscheiden: Grund-, Terminologie-, Prüf-, Produkt-, Verfahrens-, Dienstleistungs-, Schnittstellen-, Gebrauchstauglichkeits-, Liefer-, Maß-, Planungs-, Qualitäts- oder Sicherheitsnorm (Adolphi, H. 1994). Diese verschiedenen Normarten können Hinweise darüber geben, welche vielfältigen Zwecke durch Normsetzungen verfolgt werden können.
II. Produktionswirtschaftliche Wirkungen der Standardisierung
Allgemein wird als Ziel der Standardisierung »Rationalisierung durch Vereinheitlichung« angegeben, wie Beste (Beste, Th. 1956) den Titel eines Aufsatzes nennt. Konkret erhofft man sich aus produktionswirtschaftlicher Sicht im Wesentlichen positive Wirkungen nach Abb. 2.
Abb. 2: Positive Wirkungen der Standardisierung
Standardisierung bewirkt grundsätzlich eine Reduzierung der Vielfalt. Daraus können sich bei gleicher Gesamtproduktionsmenge Kostensenkungen als Folge von (statischen) Skaleneffekten und (dynamischen) Erfahrungskurveneffekten ergeben. Zudem können durch Vielfaltsreduktion Lagerhaltungskosten vermindert und die Lieferbereitschaft erhöht werden. Schließlich zielt die Reduktion der Vielfalt häufig auf die Eliminierung von Produkten niedriger Qualität oder mangelhafter Kompatibilität (Interoperationalität).
Kompatibilität meint das Zusammenpassen (technischer) Elemente in einem System, um störungsfreies Funktionieren zu ermöglichen. Es gibt zwei Arten der Kompatibilität, direkte und indirekte. Direkte Kompatibilität ist das Zusammenpassen von gleichen Elementen (z.B. in Kommunikationssystemen, wie Telefonen etc.). Indirekte Kompatibilität kann auch komplementäre Kompatibilität genannt werden. Dabei geht es in der Regel um das Zusammenpassen eines Hauptproduktes und eines Komplementes. Beispiele sind Hardware und Software, Kameras und Linsen oder Humankapital und Arbeitsgerät.
Natürlich sind die Wirkungen der Normung nicht nur positive. So mag die Reduzierung von Produktvielfalt den Konsumenten schaden. Die Frage der optimalen Produktvielfalt wird insbesondere in der Industrieökonomik behandelt. Daneben ist Standardisierung mit Aufwendungen verbunden, sodass auch aus betrieblicher Sicht sich Standardisierung als ein Optimierungsproblem darstellt: Wann ist der Nutzen, der sich als Differenz von Einsparungen und zusätzlichem Aufwand ergibt, maximal (siehe auch Abschnitt 6)?
Die Wirkungen von Normen sind nicht losgelöst vom rechtlichen System. Überbetriebliche Normen sind zunächst unverbindlich. Sie haben keine unmittelbaren juristischen Konsequenzen. Dadurch ist gewährleistet, dass technische Entwicklung durch Normen nicht prinzipiell verhindert wird. Die mittelbaren juristischen Wirkungen überbetrieblicher Normen sind jedoch vielfältig. Sie werden von Budde (Budde, E. 1993) beschrieben. In der Bundesrepublik Deutschland sind hier insbesondere DIN-Normen (siehe Abschnitt 5) relevant. In der Anwendung wirken DIN-Normen zum einen als Bindeglied zwischen Recht und Technik und zum anderen als Maßstab bei der Rechtsanwendung. Die Verbindung zwischen Recht und Technik wird in Rechtsvorschriften durch Generalklausel (»anerkannte Regeln der Technik«) oder durch Verweis auf Normen oder durch deren Inkorporation (wörtliche Wiedergabe) hergestellt. Die häufigste rechtliche Bedeutung gewinnen Normen bei der Vertragsgestaltung durch Verweis. Bei Streitfällen finden DIN-Normen oft sogar dann Anwendung in der deutschen Rechtsprechung, wenn sie nicht Vertragsinhalt sind. Sie werden dann als Beurteilungsmaßstab herangezogen, wenn es darum geht, ob Leistungen oder Lieferungen fehlerhaft sind oder ob sich jemand fahrlässig verhalten hat. Rechtliche Fragen bei der Erstellung von Normen können im Zusammenhang mit dem Urheberrecht, gewerblichen Schutzrechten (Patente, Gebrauchsmuster), dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung und dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb auftreten.
III. Standardisierung von Gegenständen
Standardisierung von Gegenständen ist Typung und/oder Normung. Diese beiden Begriffe lassen sich nicht scharf gegeneinander abgrenzen (so geht z.B. durch vertikale Integration Typung in Normung über). Typung (oder synonym: Typisierung) führt zu einer Diskretisierung des Angebotsspektrums bei vollem Erhalt der aus Kundensicht geforderten Diversität. Typbeschränkung hingegen meint die noch weitergehende Einschränkung eines bereits diskretisierten Angebotspektrums (Reese, J. 1993). Dabei können nicht mehr alle Kundenwünsche berücksichtigt werden.
Hichert (Hichert, R. 1985) weist darauf hin, dass neben der Sortimentsvielfalt (durch Typung zu beschränken) und der Teilevielfalt (durch Normung zu beschränken) die Kunden- und Auftragsvielfalt zu beachten sind. Sollen Kunden mit Kleinumsätzen und Fertigungsaufträge mit geringer Losgröße bedient werden? Diese vier Vielfaltsprobleme (Sortiment, Teile, Kunden, Aufträge) sind miteinander verwoben. Standardisierung hat es in der Regel mit allen vier Problemen gleichzeitig zu tun. Für die Entscheidung, das Sortiment zu straffen, benötigt man Kosten- und Erlösdaten, die allerdings von den traditionellen Systemen der Kostenrechnung nicht in der benötigten Weise bereitgestellt werden.
So müssen bei der Bestimmung der optimalen Sortimentsvielfalt mindestens drei Einflussfaktoren berücksichtigt werden: Kosten, Nachfrager und Wettbewerber. Bezüglich der Kosten ist deren Abhängigkeit von der Anzahl der Varianten zu ermitteln. Der Umsatz hängt vom Markt ab, d.h. davon, wie weit die Kunden eine bestimmte Variantenzahl erwarten und entsprechend honorieren, und von den Wettbewerbern und deren Angebotsspektrum (Hichert, R. 1986b). Das Fordsche Modell T (nur in schwarz) ist ein extremes Beispiel für ein sehr dünnes Sortiment.
Ein spezielles Problem der Standardisierung von Gegenständen ergibt sich bei globaler Produktion und globalem Absatz. Die sog. Konvergenzthese besagt, dass die Weltmärkte immer homogener werden. Für die Produkt- und Kommunikationspolitik folgte daraus, dass eine Differenzierung der Produktpalette und eine Differenzierung der Werbestrategie je nach dem Land des Absatzes sich erübrigte. Die Konvergenzthese ist jedoch nicht unumstritten (Meffert, H. 1989).
In produktionstechnischer Hinsicht werden Typung und Normung durch Baureihen und Baukästen angestrebt. Eine gebräuchliche Art der Typung ist die Baureihe.
»Unter einer Baureihe versteht man technische Gebilde (Maschinen, Baugruppen oder Einzelteile), die
- | dieselbe Funktion, | - | mit der gleichen Lösung, | - | in mehreren Größenstufen, | - | bei möglichst gleicher Fertigung, |
in einem weiten Aufgabenbereich erfüllen« (Pahl, G./Beitz, W. 1986, S. 411).
Die zu variierende Größe orientiert sich dabei qualitativ an den sog. Ähnlichkeitsgesetzen. So ist bei einer geometrischen Ähnlichkeit das Verhältnis der Längen bei jeder Stufung gleich. Je nach den technischen Anforderungen beziehen sich die Ähnlichkeiten auf die Kraft, die Temperatur, die Beanspruchung oder Ähnliches (Pahl, G./Beitz, W. 1986). Quantitativ wird i.d.R. eine geeignet feine bzw. grobe Größenstufung gewählt werden, d.h. es wird eine Typung vorgenommen.
Die Wahl des Ähnlichkeitsgesetzes ist in erster Linie ein technisches Problem; die optimale Wahl der Größenstufung ist jedoch zusätzlich mit Marktaspekten befrachtet, weil die Kunden in der Regel ein Interesse an großer Auswahl, d.h. an einer feinen Stufung der Größen, haben. Häufig werden die Normzahlreihen nach DIN 323 verwendet.
Probleme der Normung und der Typung werden gleichzeitig durch ein anderes Rationalisierungskonzept für Produktentwicklungen, das Baukastensystem, angesprochen.
»Unter einem Baukasten versteht man Maschinen, Baugruppen und Einzelteile, die
- | als Bausteine mit oft unterschiedlichen Lösungen durch Kombination | - | verschiedene Gesamtfunktionen erfüllen. |
Durch mehrere Größenstufungen enthalten Baukästen oft auch Baureihen« (Pahl, G./Beitz, W. 1986, S. 439).
Nach der Funktion der Bausteine kann man Grund-, Hilfs- und Sonderbausteine unterscheiden. Fragt man nach der Bedeutung, wird man auf Muss- und Kann-Bausteine geführt. Zu weiteren Begriffen der Baukastensystematik und dem Vorgehen beim Entwickeln von Baukästen siehe Pahl/Beitz (Pahl, G./Beitz, W. 1986).
Kombiniert wird das Baukastenprinzip mit dem Bemühen, Wiederholbausteine, die in verschiedene Baukästen Eingang finden, zu verwenden. Ein Maß für die Verwendung von Wiederholteilen entwickelt Collier (Collier, D. A. 1982).
Baukästen zielen darauf, die Vorteile der Standardisierung zu nutzen und die nachteiligen Wirkungen der Typbeschränkung möglichst gering zu halten. Ziel ist es dabei, Varianten erst am Ende der Wertschöpfungskette zu bilden. Im Extremfall kann man Standardisierung mit Customization verbinden, wenn z.B. Fahrräder im Baukastensystem nach den Kundenwünschen aus vorgefertigten Bausteinen zusammengesetzt werden. Nachteilig ist sowohl bei Baureihen als auch bei Baukästen, dass unter Umständen eine Überdimensionierung von Teilen in Kauf zu nehmen ist.
Das Baukastenprinzip wird von Wildemann (Wildemann, H. 1988) in den größeren Kontext einer modularen Fabrik gestellt. Er betont den Zusammenhang zwischen standardisierten Produkten und standardisierten Verfahrensabläufen.
IV. Standardisierung von Verfahren
Standardisierung von Verfahren und Abläufen ist eine wesentliche Voraussetzung für die Massenproduktion. Insbesondere bei der industriellen Erzeugung komplexer, aufwendig zu bearbeitender und zu montierender Produkte spielt sie eine entscheidende Rolle. Ein prägnantes Beispiel dafür ist die Entwicklung der Fließbandarbeit. Einen noch weitergehenden Ansatz stellt das im 19. Jahrhundert in Amerika entwickelte Taylor-System dar. Anhand von Bewegungs- und Zeitstudien sollen sowohl die verwendeten Werkzeuge als auch die Arbeitsabläufe des einzelnen Arbeiters optimiert werden. Gleichzeitig werden ein sorgfältiges Auswählen und Anlernen der beschäftigten Arbeiter und ein motivierendes Entlohnungssystem gefordert.
Einzelne Methoden des Taylorschen Konzeptes, wie z.B. die REFA-Studien, dienen auch heute zur effektiveren Gestaltung von Arbeitsabläufen und zur Sicherung eines hohen Qualitätsniveaus. Allerdings werden sie in einen völlig veränderten Kontext betrieblicher Aufgabenverteilung eingebettet, der den Arbeitern viel größere Verantwortlichkeit und viel größere Möglichkeiten einräumt, den Arbeitsablauf mitzugestalten (Adler, P. S. 1993).
Prinzipiell kann jeder wiederholt ausgeführte Vorgang oder Teilvorgang vereinheitlicht werden. Wichtige Hilfsmittel zur Organisation und Standardisierung betrieblicher Abläufe sind Nummerungssysteme, die der Identifikation und Klassifikation von Teilen, Baugruppen und Produkten einerseits sowie Vorgängen und Teilvorgängen andererseits dienen.
Der Begriff Standardisierung (oder Programmierung) wird auch im Industriellen Controlling verwendet und bezeichnet dort die Erstellung von Instruktionen oder Verhaltensprogrammen. Dabei werden Routineprogrammierung und Rahmenprogrammierung als Extreme unterschieden (Küpper, H.-U. 1990).
V. Normungsarbeit und -methoden
1. Standardisierung durch Märkte und Komitees
Viele Elemente der Standardisierung ergeben sich quasi automatisch aufgrund des Marktmechanismus. Produkte mit hohen Produktionskosten aufgrund zu kleiner Serien sind nicht kostendeckend absetzbar, und Produkte schlechter Qualität oder mangelnder Kompatibilität werden nicht nachgefragt. Die Unternehmen müssen individuell dafür sorgen, dass sie die entsprechende Vielfaltsreduktion leisten.
Es wird allgemein anerkannt, dass diese individuellen Anstrengungen nicht ausreichen, sondern dass eine Koordination auf nationaler und internationaler Ebene notwendig ist. Die Erstellung von Normen und die Förderung der Anwendung dieser Normen ist die Aufgabe staatlicher oder halbstaatlicher Organisationen. Man spricht in verkürzter Weise davon, dass Standardisierung durch »Märkte« oder durch »Komitees« zustande kommen kann.
Aus industrieökonomischer Sicht haben sich Farrell/Saloner (Farrell, J./Saloner, G. 1988) mit der Frage beschäftigt, ob Märkte oder Komitees zu besseren Standardisierungsergebnissen führen.
Bezüglich der verschiedenen Möglichkeiten, Standards festzulegen, muss es keinesfalls Interessenkongruenz zwischen verschiedenen Produzenten eines Gutes oder zwischen Produzenten und Konsumenten geben. Nach DIN 820 ist eine gerechte Verteilung der durch Standardisierung erreichten Vorteile anzustreben: »Normung ist die planmäßige, durch den interessierten Kreis gemeinschaftlich durchgeführte Vereinheitlichung von immateriellen und materiellen Gegenständen zum Nutzen der Allgemeinheit. Sie darf nicht zu einem wirtschaftlichen Sondervorteil Einzelner führen.«
Normungsinstitutionen gibt es auf Unternehmens-, auf nationaler und auf internationaler Ebene. Überbetriebliche Normungsinstitutionen werden in Abschnitt V.2. – nebst einem kurzen historischen Abriss – vorgestellt. Die Abschnitte V.3. und V.4. sind dem organisatorischen Aufbau und der Arbeit der Normungsinstitutionen gewidmet. Traditionellerweise gehen Werknormen in nationale Normen und nationale Normen in internationale Normen ein. In der entwicklungsbegleitenden Normung ist diese Reihenfolge nicht mehr einzuhalten. Abschnitt V.5. beschreibt diese zunehmend an Bedeutung gewinnende Normungsart.
2. Träger der Normung
Träger der Normung können Unternehmen, Verbände, nationale und internationale Institutionen sein. Diese Reihung entspricht auch in etwa dem geschichtlichen Auftreten der Träger.
Folgende Beispiele mögen die Entwicklung der Normenwesens illustrieren (nach Berger, K.-H. 1979; Geuther, A. 1992; Hartlieb, B. 1993; Reese, J. 1993):
Träger internationaler Normen ist neben der ISO die IEC. Letztere ist Träger elektrotechnischer Normen. Analog dazu sind CEN und CENELEC (Comité Européen de Normalisation Électrotechnique) Träger europäischer Normen, die mit der Gestaltung des europäischen Binnenmarktes zunehmend an Bedeutung gewinnen. Das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen ETSI (European Telecommunications Standards Institute) hat die Aufgabe, durch europaweite Normen die Voraussetzungen für die Integration der Telekommunikations-Infrastruktur zu schaffen. CEN und CENELEC veröffentlichen ihre Normen als Europäische Normen (EN), ETSI als Europäische Telekommunikationsnormen (ETS) (Klein, M. 1993).
Bezüglich des Geltungsbereiches unterscheidet man
- | internationale und regionale (z.B. europäische) Normen, | - | nationale Normen, | - | Verbands- und Werksnormen. |
Diese Klassifikation korrespondiert mit der Klassifikation nach Trägern. Das Zusammenspiel der Normen auf den verschiedenen Ebenen kann man sich schematisch so wie in Abb. 3 (in Anlehnung an Adolphi, H. 1994, S. 45 und IFAN, 1987, S. 12) gezeigt vorstellen:
Abb. 3: Normenpyramide
Die Normen auf den niedrigeren Ebenen (z.B. Werknormen, Verbandsnormen) beeinflussen die Normentwicklung auf den höheren Ebenen (z.B. internationale Normen). Letztere beanspruchen Geltung auch auf den niedrigeren Ebenen. Typischerweise werden die Normen von unten nach oben hin allgemeiner und enthalten die zu ihrer Verabschiedung notwendigen Kompromisse. Auch die Geltungsdauer der Normen nimmt häufig von unten nach oben zu.
Dagegen sind eher die Normen auf den unteren Ebenen im Unternehmen verbindlich und entsprechen dem neueren Stand der Technik. Abb. 3 gibt diese widerstrebenden Tendenzen wieder.
3. Betriebliche Normung
Empirische Untersuchungen (Hesser, W./Dubhorn, E. 1984) ergeben, dass die organisatorische Eingliederung von betrieblichen Normenabteilungen u.a. von der Branchenzugehörigkeit des Unternehmens und der Unternehmensgröße abhängt. Normenabteilungen können der Unternehmensleitung (z.B. für Elektrotechnik, Feinmechanik typisch), der Entwicklungsabteilung (Kfz-Industrie, Elektronik), der Konstruktionsabteilung (Werkzeugmaschinenbau), der Fertigung (in der Elektrotechnik anzutreffen) oder gelegentlich auch anderen Abteilungen zugeordnet sein. Die Tendenz, Normenabteilungen der Unternehmensleitung zuzuordnen, steigt mit der Unternehmensgröße. Als Organisationsformen der Normenabteilung werden Stab oder Linie unterschieden. Zur Linie gehören alle Abteilungen, die direkt dem Betriebszweck dienen. Stäbe informieren und beraten die Linien. Normenabteilungen können sowohl stabs- als auch linienförmig organisierte Arbeitsbereiche haben.
Einige, insbesondere große Unternehmen arbeiten in überbetrieblichen Normungsorganisationen mit. Daher kann man mit Frank (Frank, S.-C. 1994) drei Aufgabenschwerpunkte einer betrieblichen Normungsabteilung unterscheiden:
- | Dienstleistung für andere Bereiche: Beschaffen und Verteilen von Normen, Beratung bei der Normenanwendung; | - | operativer Arbeitsbereich: Erarbeiten und Erstellen von Werknormen; | - | strategischer Arbeitsbereich: Vor- und Zuarbeit für strategische Unternehmensentscheidungen, Mitarbeit in überbetrieblichen Normungsgremien. |
Mit den ersten beiden Punkten ist die Rolle der Normenabteilung als technisches Informationszentrum der Unternehmung angesprochen. Sie spielt dabei u.a. die Rolle der Schnittstelle für die innerbetriebliche Einführung und Anwendung überbetrieblicher Normen.
4. Überbetriebliche Normung
Das DIN Deutsches Institut für Normung e.V. – Kurzform DIN – ist ein technisch-wissenschaftlicher Verein. Es ist durch den so genannten »Normenvertrag« mit der Bundesrepublik Deutschland als zuständige deutsche Normenorganisation anerkannt. Jedermann kann die Erarbeitung einer Norm beantragen und hat das Recht mitzuarbeiten. Grundsätze der Normungsarbeit des DIN sind: Freiwilligkeit, Öffentlichkeit, Beteiligung aller interessierten Kreise, Einheitlichkeit und Widerspruchsfreiheit, Sachbezogenheit, Ausrichtung an Stand von Wissenschaft und Technik, Ausrichtung an wirtschaftlichen Gegebenheiten, Ausrichtung am allgemeinen Nutzen und Internationalität. Diese Grundsätze sind in DIN 820 (DIN, 1987) festgelegt. Die DIN 820 ist das für die nationale Normungsarbeit zentrale Dokument. In ihr sind die Grundsätze und Verfahrensweisen des DIN geregelt. Auch der Normenvertrag nimmt explizit auf sie Bezug. Die Organe des DIN sind die Mitgliederversammlung, das Präsidium, der Präsident, der Direktor und die Normenausschüsse. Die Normenausschüsse sind in Arbeitsausschüsse untergliedert. Letztere leisten die wesentliche inhaltliche Arbeit. Die Mitarbeit in den Normenausschüssen ist ehrenamtlich. Die im Normenvertrag festgeschriebene Berücksichtigung des öffentlichen Interesses soll u.a. durch den Verbraucherrat gewährleistet werden (DIN, 1993a).
Der Arbeitsablauf zum Erstellen einer DIN-Norm ist in DIN 820 geregelt. Er enthält folgende wesentliche Schritte (Hunecke, G. 1993):
- | Entgegennahme eines Normungsantrags aus der Öffentlichkeit, dem DIN-Präsidium oder der DIN-Geschäftsleitung; | - | Entscheidung über Annahme oder Ablehnung des Normungsantrags; | - | Erarbeitung einer Normvorlage im zuständigen Arbeitsausschuss; | - | Veröffentlichung der verabschiedeten Normvorlage als Normentwurf; | - | Stellungnahmen zum Normentwurf; | - | Behandlung der Stellungnahmen im Arbeitsausschuss; | - | Verabschiedung und Veröffentlichung der Norm. |
Neben dem DIN haben in Deutschland insbesondere der Verband Deutscher Elektrotechniker VDE (DIN-VDE-Normen), der VDI (VDI-Richtlinien) und das Fernmeldetechnische Zentralamt FTZ als Träger von Normungsarbeit Bedeutung.
Der Aufbau und die Arbeitsweise der regionalen und internationalen Normungsorganisationen ist denen des DIN prinzipiell ähnlich. Wie dieses sind jene i.d.R. privatrechtliche Vereinigungen. Mitglieder der übernationalen Normungsinstitutionen sind i.d.R. nationale Normungsinstitutionen. Die deutsche Beteiligung an der Arbeit aller regionalen und internationalen Institutionen verläuft ausschließlich über das DIN. Diese Arbeit beansprucht etwa 75% der Ressourcen des DIN. Dies ist Ausdruck einer Gewichtsverlagerung der Normungsarbeit von der nationalen auf die internationale Ebene. ISO- und IEC-Normen können, Europäische Normen (EN und ETS) müssen in die Normenwerke der jeweiligen Mitgliedsländer übernommen werden. Dementsprechende deutsche Normen werden als DIN-ISO-, DIN-IEC- bzw. DIN-EN- und DIN-ETS-Normen gekennzeichnet (Klein, M. 1993). Eine detailliertere Darstellung der internationalen Normung findet sich z.B. in Feró-Iványi/Downe (Feró-Iványi, U./Downe, S.D. C. 1993).
Neben der Normenerstellung wird als zweiter Arbeitsschwerpunkt nationaler (und internationaler) Normenorganisationen die Förderung der Anwendung von Normen genannt (Adolphi, H./Hesser, W./Hildebrandt, R. et al. 1994). Neuere Normungsprojekte und Normen, die diesem Ziel dienen, sind z.B.
- | die Internationale Normenklassifikation ICS (International Classification for Standards) (Meink, P. 1993), | - | die CAD-Normteiledatei (Gausemeier, J./Bugow, R./Frank, T. 1993), | - | die Normen für Aufbau und Strukturierung von Dokumenten, die ihren Niederschlag bislang in der genormten verallgemeinerten Auszeichnungssprache SGML (Standard Generalized Markup Langauge) gefunden haben (Krüger, M. 1992; DIN, 1993b), | - | die Normen zur Kommunikation offener Systeme OSI (Open Systems Interconnection) (Wende, I. 1993). |
5. Entwicklungsbegleitende Normung
Bei Traditioneller Normung ist die Normung der technischen Entwicklung nachgelagert – man wählt aus einer Vielzahl von Lösungen, die i.d.R. als Produkte oder Produktionsverfahren manifestiert sind, nach funktionalen und wirtschaftlichen Kriterien die besten aus. Dabei dauert die Erarbeitung überbetrieblicher Normen, exemplarisch z.B. durch die Festlegungen in DIN 820 beschrieben, 1 – 3 Jahre. Diese Art der Normung wird den sich ändernden Produktionsbedingungen teilweise nicht gerecht. Im Einzelnen werden folgende Gründe angegeben (Eichner, V./Voelzkow, H. 1993):
- | Im Vordergrund der Entwicklung stehen nicht mehr einzelne Produkte, sondern Systeme. Daher ist eine möglichst frühzeitige, eindeutige Systemdefinition (Elemente, Strukturen, Schnittstellen) nötig. Der Gefahr inkompatibler Parallelentwicklungen, die sich am Markt nicht durchsetzen, möchte sich kein Unternehmen aussetzen. Das Beispiel der Videosysteme BetaMax von Sony und V2000 von Philips ist hier sehr instruktiv. | - | Kurze Produktlebenszyklen passen nicht zu langwierigen Normenentwicklungen. | - | Die sozialen und ökologischen Risiken neuer Technologien wachsen mit der Innovationsgeschwindigkeit und der technischen Komplexität, insbesondere bei neuen Anwendungsfeldern. Daher ist ein frühzeitiges Einbringen öffentlicher Interessen in den Entwicklungsprozess nötig, z.B. durch Technikfolgenabschätzung. |
Eine Antwort auf diese Probleme soll die Entwicklungsbegleitende Normung (EBN) sein. Typisch für EBN ist, dass überbetriebliche Normeninstitutionen viel zeitiger in den Erarbeitungsprozess einbezogen werden und dass F&E einerseits sowie Normung andererseits viel enger miteinander verflochten werden. Diese engere Verflechtung entsteht durch folgende Prozesse: F&E liefert Forschungsergebnisse und meldet Normungsbedarf an, Normung legt Terminologien, Messverfahren, Prüfkriterien, Referenzmodelle fest, meldet Forschungsbedarf an und entscheidet über Entwicklungspfade. Dabei erfolgt eine Technikbewertung, eine Selektion von Lösungen und die Erprobung von (Vor-)Normen.
Unterteilt man den Prozess einer Produktentwicklung in die drei Phasen
dann greift die traditionelle Normung erst nach der dritten Phase mit dem Ziel einer endgültigen deskriptiven Norm. EBN setzt dagegen bei allen drei Phasen an. Die diesen Phasen entsprechenden Normungsziele sind
1. | Terminologienormen, Mess- und Prüfnormen, Referenzmodelle, erste Stufen modular aufgebauter Normen; | 2. | Anforderungs- und Schnittstellennormen; | 3. | anwendungsspezifische, deskriptive Normen. |
Die Ergebnisse dieser Arbeit werden als Fachberichte, Vornormen und Normen veröffentlicht. Dem hohen Tempo der technologischen Entwicklung Rechnung tragend, sollte die traditionelle, verhältnismäßig schwerfällige Form der ehrenamtlichen Ausschussarbeit um die Formen des Workshops (Klausurtagung von Fachleuten aus Forschung und Entwicklung sowie Normung) und des Projektteams (von überbetrieblichen Normeninstitutionen hauptamtlich angestellte Fachleute) erweitert werden (Eichner, V./Voelzkow, H. 1993). Aus wettbewerbspolitischer Sicht ist EBN jedoch nicht unbedenklich.
Nach Hartlieb (Hartlieb, B. 1993) ist EBN bisher in den Gebieten CIM, Lasertechnik, integrierte Optik, Qualitätsmanagement sowie Dünnschichttechnologie zum Tragen gekommen und wird voraussichtlich auch bei der Entwicklung von neuen Werkstoffen (insbesondere Hochleistungskeramik), Mikrosystemtechnik, Umweltschutz und Verkehrsleitsystemen eine wichtige Rolle spielen.
Kosten-Nutzen-Rechnungen von Normen lassen sich sowohl auf betrieblicher als auch auf volkswirtschaftlicher Ebene anstellen. Beide Aspekte werden in Händel/Kohlrautz (Händel, S./Kohlrautz, G. 1990) untersucht und mit Beispielrechnungen belegt.
Für betriebliche Kosten-Nutzen-Rechnungen muss in ganz erheblichem Maße auf recht willkürliche Annahmen zurückgegriffen werden. Deshalb werden Kosten-Nutzen-Rechnungen häufig in der Form von Simulationsrechnungen durchgeführt. Verfahren dazu wurden u.a. von der ISO (ISO, 1982) und von der IFAN (IFAN, 1989) erarbeitet. Weitere Verfahren, die zur Bestimmung des Nutzens von betrieblichen Standardisierungsmaßnahmen verwendet werden können, sind: Wertanalyse, Nutzwertanalyse und die VDI-Richtlinie 2225 (Adolphi, H. 1994). Eine Vielzahl von Literaturangaben zur Wirtschaftlichkeit der Normung findet sich in DIN (DIN, 1992).
Strategisch angelegte Standardisierungsmaßnahmen müssen als Investitionen betrachtet werden und sind im Rahmen von Investitionsrechnungen zu bewerten.
Falls eine quantitative Analyse zu aufwendig oder nicht ausreichend ist, weil wichtige Normungsziele nicht erfasst werden, muss auf qualitative Betrachtungen zurückgegriffen werden. Ein systematisches Verfahren wird von Shearer (Shearer, A. J. 1980) vorgeschlagen.
Einen ersten Ansatz zur Abschätzung der positiven Wirkungen von Normen enthält die Aufzählung der Normenarten in Abschnitt I und Abschnitt II. Zu den betrieblichen Kosten der Standardisierung gehören die Kosten der Normungsabteilung sowie Mitglieds- und Förderbeiträge für Normungsorganisationen (Adolphi, H. 1994).
VII. Grenzen der Standardisierung
Es gibt mehrere Gründe, aus denen Standardisierungsvorhaben nicht durchgeführt werden können oder sollten. Zum Ersten mag es nach dem derzeitigen Stand der Technik keine Lösung für das Standardisierungsproblem geben. Zum Zweiten sind die Komitees nicht immer in der Lage und einige Mitglieder auch nicht willens, zu konsensualen Lösungen zu gelangen. Zum Dritten bewirkt eine zu frühe Standardisierung unter Umständen eine Behinderung des technischen Fortschritts und eine Festlegung auf eine ineffektive Lösung. Zum Vierten übersteigen die Kosten der Standardisierung, die vielfältig anfallen, eventuell die geschätzten Nutzen. Schließlich muss man sich fragen, ob nicht die Fähigkeit des Marktes, Nutzen stiftende Standardisierung hervorzubringen, unterschätzt wird und ob nicht durch übermäßige Harmonisierungsbestrebungen dem Marktmechanismus Schaden zugefügt wird.
Literatur:
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