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Beteiligungsfinanzierung

1. Form der Aussenfinanzierung in Gestalt der Eigenfinanzierung (Eigenkapitalfinanzierung). Die Bank nimmt neues Eigenkapital von aussen auf durch Beteiligungstitel: Emission von Aktien, Ausgabe von Geschäftsanteilen bzw. Genossenschaftsanteilen, Genussscheinen, Aufnahme neuer Gesellschafter oder Erhöhung der Einlagen schon vorhandener, Aufnahme von Dotationskapital; auch durch die Ausübung von Wandlungs- oder Bezugsrechten aus Wandelschuldverschreibungen bzw. Optionsanleihen. 2. Verschiedene Formen der Zuführung von Eigenkapital in eine Unternehmung von aussen, d. h. durch die Gesellschafter, ggf. auch durch Banken. Beteiligungsfinanzierung bietet einer Unternehmung eine i. d.R. langfristig zur Verfügung stehende, meist unkündbare Kapitalbereitstellung, für die kein Zwang zur konstanten Verzinsung besteht, die jedoch am Gewinn der Unternehmung in den meisten Fällen partizipiert. Dem Beteiligungsgeber werden im Regelfall Informations-, Mitsprache- bzw. Mitentscheidungsrechte, ein Anteil am Liquidationserlös sowie eine Gewinnbeteiligung zuerkannt. Die Haftung ist in vielen Fällen auf die Höhe der Beteiligung beschränkt, kann aber auch unbeschränkt sein. Als Formen der Beteiligungsfinanzierung kommen in Frage: bei AG Erhöhung des Grund- (gezeichneten) -kapitals durch Kapitalerhöhung, bei GmbH Erhöhung des Stammkapitals, bei Personengesellschaften Erhöhung der Einlagen der Gesellschafter oder Aufnahme neuer Gesellschafter u. a. m.




(in Verbindung mit Venture Capital), siehe   Venture Capital;   Venture Capital­Beteiligungsvertrag.

Zuführung von Eigenkapital über die Außenfinanzierung , z.B. durch Aufnahme eines (stillen) Gesellschafters (Stille Gesellschaft) oder durch Ausgabe von Aktien . Siehe auch Finanzierung ,
1.

 

 


 

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